Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 32 (3.8.1846)
- Date
- 1846-08-03
- Page
- Seite 466 (sequence 10)
- Language
- German
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466 verstanden erkläre, daß der Senat in Uebereinstimmung mit den oben dargelegten Ansichten die geeigneten Verfügungen erlasse. Zur Erledigung dieses Senatsvortrags wurde eine Kommission von sieben Mitgliedern erwählt, bestehend in den Herren Schoss vr. Müller, vr. Reinganum, vr. Mappes, Schoss Dr. Harnier, Reuhl, Schoss vr. Souchay und H. Hoffmann. Marburg, 8. Juli. Unser akademischer Senat soll einstimmig bei unseren in diesem Augenblicke versammelten Landständen um die Verwilligung von 100,000 Thlrn. für die Aufführung eines Universitätsgebäudes nachgesucht haben. Minder übereinstimmend soll derselbe darüber sein, ob der berühmte Physiologe Valentin für seine Hierhcrberufung der Regierung in Vorschlag gebracht werden solle; viele Professoren wollen in seiner Konfession (er ist ein Israelit) ein Hinderniß erkennen. Aus Württemberg, 25. Juni. (Privatmitth.) Folgendes verdient Beachtung: Seit mehren Jahren werden diesseits öffentliche Schlußvcrhandlungen vor den königl. Gerichtshöfen abgehalten. Verbrechen vom größten und abgefeimtesten an abwärts, aller Art, verübt von jedem Geschlecht und Alter, sind da schon verhandelt worden. Wie viele Juden da in Untersuchung standen? Gottlob! bis jetzt nicht Einer.— Seitdem im Lause dieses Jahrs über enorme Getreideprcise geklagt wird, schreibt man diesen Umstand zu großem Theil dem handwerksmäßigen Wucher zu. Daneben enthalten unsere öffentlichen Blätter seit Kurzem einige Beispiele unerhörten Wuchers bei Geldanleihen höchst Dürftiger in bitterster Noth. An all dem verwerflichen Streben scheint Keiner unserer Juden betheiligt zu sein. Woher wir das wissen? — Wäre dem nicht also, so hätten es die Zeitungen längst haarklein, mit reichlichen Zusätzen berichtet! Den 10. In Buchau am Federsee sielen in der jüngsten Zeit Vorfälle bedauerlicher Art vor. Der Ort zählt 1400 christliche, 600 jüdische Einwohner und hat ein torisches Amt und Amtsgericht. Vor 14 Tagen wurde Morgens ein natürlich anonymer Anschlag an der Synagoge gefunden, in welchem den jüdischen Einwohnern Feuer, Schwert und eine zweite Zerstörung Jerusalems gepredigt wurde, und zwar, weil, wie aus dem Schreiben zu ersehen, die Juden verlangten, was sie als solche verlangen konnten. Vorher schon waren als Wiederholung von Szenen früherer Jahre verschiedene Gärten jüdischer Einwohner geplündert und zerstört, Fenster derselben eingeworfen und zur selbigen Zeit Steine in einen öffentlichen Garten geworfen worden, die, wie man allgemein sagt, dem Stadtschultheißen gerade in die Hände sielen, ein Vergehen, das mit Einsperrung von 48 Stunden gestraft wurde. — Montag den 29. v. M. nun wurde das Gerücht laut, daß 20 jüdische Grabsteine aus dem Boden gerissen und ein Thcil derselben freventlich zertrümmert worden seien. Das Gerücht hatte nicht gelogen. Zwei ledige Bursche, welche man für verdächtig hielt, wurden eingezogen, lagen zweimal 24 Stunden in gefänglicher Haft, mußten aber sofort wieder entlassen werden. Die Beeinträchtigten aber können und werden über diese Ungebühr nicht schweigen. Den 12. Gestern wurde in sämmtlichen Synagogen wie heute in allen Kirchen des Landes die bevorstehende Vermählung unsers Kronprinzen feierlichst verkündet und um Segen für dieses wichtige Ereigniß eine Fürbitte gesprochen. Es ist diese Anordnung um so wohlthuender, als man kürzlich in einem Nachbarstaate, wo für ein Mitglied des jenseitigen Regentenhauses gebetet wurde, von den Israeliten gänzlich Umgang genommen hatte. Desgleichen wurde, seitdem unser Synagogenwescn gesetzlich geregelt ist, den Israeliten nicht bloß aufgegeben, am Geburtsfest des Königs einen Gottesdienst abzuhalten, sondern der diesfallsige Text für alle Kirchen des Landes wurde auch stets aus dem alten Testamente genommen, damit die Israeliten nicht abgesondert seien. Aus Württemberg. 9. Juli. (Privatmitth.) Schon im Jahr 1835 W die königl. Regierung des Jaxtkreises, durch« einen Spezialfall veranlaßt, ausgesprochen, daß dem Israeliten bei bürgerlichen Wahlen das aktive und passive Wahlrecht ungeschmälert zustehe gleich den christlichen Einwohnern, daß der Israelit, sogar Ortsvorsteher werden könne, sobald er erklärt, daß Sabbat und Festtag ihn nicht an der Führung seines Amtes hindern. Seit jener Zeit ist in den meisten Orten des genannten Kreises von den Israeliten von diesem Rechte Gebrauch gemacht worden; besonders sind in Pflaumloch seitdem immer