Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 32 (3.8.1846)
- Date
- 1846-08-03
- Page
- Seite 463 (sequence 7)
- Language
- German
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463 halten an den veralteten Formen desselben von der andern' Seite zum Vertrauen auf seine ungeschwächte Lebenskraft und auf seine Entwickelungsfahigkeit wendet. Nicht diese oder jene Veränderung empfohlen oder in's Leben gerufen zu haben ist das wesentliche Verdienst der Rabbinerversammlungen, sondern ihr Verdienst ist es vornehmlich das Bewußtsein geweckt und befestigt zu haben, daß es nicht nur die Feit ist, welche dem Judenthum eine Umgestaltung seiner äußeren Formen aufdrängt, sondern auch das Judenthuw, das diese Umgestaltung in Uebereinstimmung mit dem Bedürfniß der fortgeschrittenen Zeit für sich fordert. Diese stille, aber darum nicht minder segensreiche Wirksamkeit in den Ueberzeugungen der Gesammtheit den Boden zu gewinnen, aus dem sich eine wahrhaft lebendige Entwickelung des Judenthv.ms erheben wird: diese Wirksamkeit wird Ihnen Niemand rauben, Niemand schmälern; wie sehr man auch Ihr Verdienst in Frage zu stellen, wie sehr man auch Ihrem Einfluß entgegen zu treten sucht. Werden wir daher nicht müde, durch unsre Wirksamkeit sichtbar an den Tag zu bringen, welche Forderungen die Gegenwart an das Judenthum und seine Bekenner stellt, werden Sie durch Ihr Wort Zeugniß ablegen von den Ansprüchen, welche das Judenthum an die Gegenwart zu richten berechtigt ist, so wird eben so sehr dem Judenthum wie dem Bewußtsein der Zeit sein Recht werden, und das ist unsre gemeinsame Aufgabe, für die wir in unerschütterter Uebereinstimmung, wenn auch ein Jeder in freier Selbstständigkeit, zu wirken haben." Die von der Kommission vorgeschlagene Antwort schien aber der Versammlung eine zu einseitige, und nach einer länger» Debatte beschloß sie: zu Protokoll zu geben, daß, da aus Kürze der Zeit eine Antwort au die Reformgenoffenschaft zu Berlin nicht genügend berathen werden könne, andrerseits das Schreiben auch keine Anfragen und Anträge enthalte, die eine Antwort erforderten, zugleich auch aus den diesjährigen Diskussionen und Beschlüssen der Rabb. Vers, hinlänglich hervorgehe, daß die Ansichten der Versammlung von den, in den vorläufigen Anordnungen der Reformgenossenschaft sich kund gebenden weit abweichen: so brauche die Versammlung keine weitere Antwort zu geben. — Einige Mitglieder der Versammlung gaben ihre abweichende Meinung zu Protokoll. — An die Gemeinde zu Köslin wurde ebenfalls zu Protokoll gegeben, daß die Versammlung lebhaftesten Dank und wahre Freude wegen der friedlichen Ausführung der Beschlüsse der Rabb. Vers, empfinde. Die eilfte Sitzung, am 24. Juli. Nach Vorlesung der Protokolle waren die Trauergebräuche an der Tagesordnung. Der erste Paragraph lautete: 1) Die Vers, erklärt, daß folgende Trauergebräuche, welche sich aus der frühern jüdischen Volkssitte herausgebildet, nämlich: das Zerschneiden und Zerreißen der Kleider, das Tragen des Bartes, das Sitzen auf der Erde, das Entbehren lederner Fußbekleidung für unsere Zeit Bedeutung und religiöse Gültigkeit verloren haben, unseren religiösen Gefühlen widerstreben, und daher nicht mehr zu beobachten seien. Bei der motivirten Abstimmung bemerkte Pick, daß die äußeren Zeichen des Gemüthszustandes natürlich in der Zeit wechseln müssen. Die Volkssttte hat sich überlebt in diesen Gebräuchen. Herzfeld hält gegen alle Gottergebenheit streitend. Philipp so n hofft aus der Entfernung dieser, das Gefühl verletzenden Gebräuche eine günstige Wirkung für die Volksbildung. Holdheim: Der frühere Priesterstand war davon befreit, und so hat sich dies jetzt auf das ganze Israel ausgedehnt. Der Satz wurde einstimmig, mit Ausnahme Gosen's, angenommen. Auch die beiden folgenden Sätze wurden nach einem Amendement Wechsler's angenommen: 2) es wird dem Trauernden angerathen, statt der 7 Tage nur 3 Tage vom Begrabnißtage an zu Hause zu bleiben, jedoch daß der Besuch des Gottesdienstes in der Synagoge nicht untersagt sei; 3) daß das Geschäft während dreier Tage nach der Beerdigung unterlassen werde, doch so, daß es durch Andere forrgeführt werden könne. Hold heim macht allerdings geltend, daß für die Trauer gar nichts sich vorschreiben lasse, und daher gar keine Vorschrift zu geben sei. Hingegen bemerkte Philip p so u, daß dies allerdings wahr sei, und theoretisch zugegeben werden müsse; allein so wie sicherlich der Talmud seine Vorschriften gegeben, um den Mißbräuchen und schädlichen heidnischen Gebräuchen — die sich ja bei vielen christlichen Völkern noch bis heute fortgepflanzt haben — entgegenzutreten, so müßten auch wir den Mißbräuchen die Regel gegenüberstellen. Die Versammlung erklärt, daß was in diesen drei Sätzen nicht berührt worden, zu belassen sei. Nach Abwickelung dieser Diskussion zeigt der Präses an, daß von dem Obervorsteheramt uud über 300 Unter-