Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 32 (3.8.1846)
- Date
- 1846-08-03
- Page
- Seite 462 (sequence 6)
- Language
- German
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462 Vermuthung wahrscheinlich wird, daß für das folgende zu beschneidende Kind Gefahr für Leben oder Gesundheit desselben zu befürchten ist, die Beschneidung so lange sistirt werden müsse, bis ein ärztliches Gutachten darüber abgegeben worden, daß keine Gefahr mehr von der Vornahme des Beschneidens zu befürchten sei. Hierauf stattete die Kommission für Beantwortung der Adressen einen Bericht ab, indem sie den Entwurf einer Antwort an die berliner Reformgenossenschaft vorlas. Das Schreiben derselben lautete folgendermaßen: Berlin, den 10. Juli 1846. Hochwürdige Rabbinerversammlung! Zum zweiten Male bringen wir unfern Gruß der hochwürdigen Rabbinerversammlung, aber nicht wie im versioffnen Jahre, um derselben von nnserm Bestehen Kunde zu geben, und eine Verbindung mit derselben anzuknüpfen, sondern um durch unsre Zuschrift zu bezeugen, daß wir uns dieser bereits angeknüpften Verbindung freuen, daß wir sie zu erhalten und zu einer immer inniger« zu erheben wünschten, damit ihre segensreichen Folgen für beide Theile immer sichtbarer hervortreten mögen. Wir haben uns in der gegenwärtigen Zuschrift nicht über das Wesen unsrer Genossenschaft und über die Bestrebungen anszusprechen, für deren Verwirklichung wir zusammengetreten sind. Wir haben durch unser Thun ein sclbstredendes Zeugniß abgelegt, von dem Geiste, der unsere Handlungen leitet, so wie von dem Ernst, mit dem wir uns unsrer Aufgabe hingeben. Wir dürfen auch von der Rabbinerversammlung kein Gutachten über die einzelnen Schritte fordern, die bereits von uns geschehen sind; denn, wie erfreulich uns auch die Zustimmung gewesen ist, welche einzelne Mitglieder derselben bereits öffentlich und feierlich in unsrer Mitte ausgesprochen haben, so glauben wir doch in unserm gegenseitigen Interesse von Seiten der Gesammtversammlung auf eine solche verzichten zu muffen, damit die volle Selbstständigkeit beider Theile in keiner Weise gefährdet erscheine. Das Vrrhältniß zwischen der Genossenschaft und der Rabbinerversammlung kann und darf vielmehr nicht in der Uebereinstimmung gesucht werden, die sich zwischen den einzelnen Beschlüssen jener und den einzelnen Handlungen dieser kund giebt; nicht darin, daß die Rabbinerversammlung die besonderen Schritte billigt, zu denen sich die Genossenschaft in der Verfolgung ihrer Aufgaben veranlaßt gefunden; nicht darin, daß die Genossenschaft die bestimmten Vorschläge zur Ausführung bringt, welche die Rabbtnerversammlung in ihrer eigenthümlicken Stellung zum Beschluß erhoben hat, sondern r'n der Uebereinstimmung' des Zieles, dem Beide mit vollem Bewußtsein, wenn auch auf verschiedenen Wegen, entgegengehen; und eben diese Verschiedenheit des Weges ist eine nothwendige, wenn zwischen Beiden eine Wechselwirkung eintreten soll, durch welche Jeder zur Stütze des Andern wird, ohne seine eigne Selbstständigkeit dadurch aufzugeben. So lange die Rabbinerversammlung sich selbst getreu bleibt und wie bisher sich nur als Vertreterin der Wissenschaft des Judenthums erkennt, jede Regung hierarchischen Strebens aber mit Entschiedenheit znrückmeM— so lange die Genossenschaft nicht da-Mecht autokratil^r Gesetzgebung in Anspruch nimmt und' für die^^^ritte, die sie zur Befriedigung des besonkMreligiösen ^^ürfnisses in ihrem Kreise zur Ausführung bringt, nicht bteibendötztirrtd allgemeine Geltung erzwingen will; so lange Beide nach Wissen und Gewissen der Aufgabe treu bleiben, durch ihre Wirksamkeit eben so sehr zur Erhaltung wie zur lebendigen Entwickelung des Judenthums beizutragen: so lange werden sie sich gegenseitig achten und anerkennen, und auch die Achtung aller Wohlgesinnten gewinnen, wenn dieselben auch anderen Ueberzeugungen folgen, und so lange wird es Beiden auch an Kraft nicht fehlen, um den Widerwärtigkeiten und Anfeindungen zu begegnen, die fort nnd fort gegen sie in's Werk gesetzt werden mögen. Wir tragen das volle und ungetrübte Bewußtsein Ln uns, das Rechte zu wollen und auch, wo wir im beschränkten Kreise zu wirken haben, stets der Aufgabe zu dienen, die wir für die Gesammtheit zu verwirklichen streben. In dem sichtbaren Erfolg, von dem unser Wirken begleitet war, in der Ausbreitung und Befestigung, welche unsere Genossenschaft gewonnen, in der Anerkennung, welche unserm Streben auch von Andersdenkenden unter unseren Glaubensgenossen, so wie in dem Wohlwollen, das uns von hohen Staatsbehörden zu Theil wurde, glauben wir den Beweis finden zu dürfen, daß wir uns nicht nur die rechte Aufgabe gestellt, sondern auch den rechten Weg zu ihrer Verwirklichung gewählt haben, und dieses Bewußtsein giebt uns den Muth, furchtlos fortzuschreiten auf dem Wege, den wir mit Zuversicht betreten haben. Auch die Rabbinerversammlung darf mir vollem Vertrauen der Zukunft entgegensehen. Ihre Wirksamkeit kann sich nicht sowol Ln Erfolgen kund geben, die in kurzer Zeit zur äußern Erscheinung kommen, als sie vielmehr vorzugsweise auf den allmäligen Wandel der Überzeugung gerichtet sein muß, die sich von der Gleichgültigkeit gegen das Judenthum auf der einen und von dem starren Fest-