Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 32 (3.8.1846)
- Date
- 1846-08-03
- Page
- Seite 459 (sequence 3)
- Language
- German
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geltend, daß die KaLnderbM^H^nicht der nWhafte ^^^^k^zweiten sondern das t-nsra N2^.H DeshalbhiM dem Talmud die Gegenwart durchaus keine religiöse Berechtigung, sondern sie sei ihm nur der Reflex der Tempelzeit. Diese Ansicht habe für uns allen Boden verloren. Die zweiten Tage seien stets als überflüssig erkannt worden, und hätten daher nie eine wahre religiöse Selbstständigkeit erlangt. Es sei daher sogar wünschenswerth, daß sie abgestellt würden. Holdheim bemerkt, daß der Konflikt zwischen Religion und Leben vermindert werden müsse, und wir hier bei einem Punkte ständen, wo dies auf die berechtigtste Weise geschehen könne. Die Andacht werde durch die Wiederholung an den zweiten Tagen ermüdend. Gosen warnt, keine Fackel der Zwietracht in die Gemeinden zn werfen, und schlägt vor, das Werkverbot an diesen zweiten Tagen aufzuheben, den Gottesdienst bestehen zu lassen. Salomo n: Die Feste seien ein Segen als Ruhepunkte im Leben und als Blicke in die israelitische Geschichte; wird aber der Ruhe zuviel, so wird sie Müssiggang, und die Geschichte werde jetzt durch die Schulen hinlänglich gelehrt. Stein will den zweiten Tag 'lön'H zwar zum Werktage, aber mit einer erhöheten gottesdienstlichen Bußfeier, und ebenso den zweiten Tag '212$ zum Konfirmationstage machen. Wechsler vertheidigt den Kommissionsantrag, und widersetzt sich dem, daß man die Abstellung der zweiten Feiertage durch die Schrift geboten haben will; denn man könne nicht zum Mosaismus zurückkehren, und damit die historische Entwickelung durchstreichen. So hätten ja auch die Feste überhaupt Gedankeninhalt bekommen, der in der Schrift noch nicht gefunden werde. Philippson will alle Feste, die gefeiert werden, in drei Kategorieen bringen, 1) national-bürgerliche, 2) religiös instituirte, 3) religionsgesetzliche. Religiös instituirte sind ihm solche, welche nach Ereignissen der Geschichte, ohne innere Nothwendigkeit instituirt worden, wie Chanuckah, Purim. Religionsgesetzliche sind solche, die von der Religion ganz ursprünglich zu Trägern wesenhafter Ideen gemacht worden sind. Bei diesen Letzteren muß man allerdings die Integrität sesthalteu, ja, wo sie verletzt worden, zu ihr zurückkehren. Die historische Entwickelung ist allerdings voll berechtigt überall, wo sich das Entwickelte nicht überlebt hat; und wo dies der Fall ist, müssen wir zur Integrität der heil. Schrift zurückkehren. Auch ist hier ein Unterschied zu machen zwischen Gedanken und Form, und wenn man einen Zuwachs von Gedankeninhalt sich gefallen laßt, so doch nicht einen Zuwachs in der Form. Wenn man daher die Siebenzahl beim Sabbat festhält, so muß auch dieselbe Kultzahl bei riDD und m^D und bei der Zahl der Festtage des Jahres überhaupt (I. und 7. Tag Peß., 1. Tag Scheb., 1. Tag Rosch hasch., I. Tag Jom Kipp., 1. Tag Succ. und Schmini Azereth, zusammen 7 Tage) festgehalten worden. Theoretisch steht also die Abschaffung der zweiten Feiertage als geboten da („du sollst nichts hinzufügen"). Praktisch kommen zwei Beweggründe hinzu. Die zweiten Feiertage haben sich sicherlich nur darum erhalten, weil da§ jüdische Volk das Bedürsniß verlängerter gottesdienstlicher Feier und der Feier überhaupt gehabt. Darum wuchs das Gebetwort zu Folianten. Das Gegentheil findet jetzt statt, man will sie, vom Leben gedrängt, verkürzt haben. Darum Abkürzung der Gebete, des Gottesdienstes. Aber nicht bloß das Wort muß erspart werden, das Volk hat noch ein kostbareres Gut, die Zeit und die Arbeit, und diese auf eine von der Religion nicht gebotene Weise nicht zu vergeuden, muß man das Volk belehren. Zweitens werden sicherlich die ersten Feiertage an Wärme, Weihe und Eifer gewinnen. Wir sehen es am Purim. Während Chanuckah, trotzdem es an eine der glänzendsten Perioden der jüdischen Geschichte erinnert, beim Volke wenig mehr lebt, ist Purim, dessen Grundlage eine Serailgeschichte ist, wohl erhalten; warum? weil es nur einen Tag dauert. Daß man abzustellcnde Tage wieder zu neuen Festen stempeln will, den zweiten Schebuothtag zum Konfirmalionsfesie, den zweiten win'H zum Bußfeste, ist sicherlich unzulässig. — P ick: Der Israelit muß, durch das Leben und den Staat gezwungen, auch die christlichen Feiertage mitfeiern, so daß er auf diese Weise über 1/a des Jahres ruhen muß, wenigstens öffentlich nicht arbeiten darf; dazu fallen die meisten Feste in Herbst und Frühling; um so mehr muffen die von der Religion gestatteten Erleichterungen herangebracht werden. Nachdem noch einige Redner gesprochen hatten, wurde die Sitzung aufgehoben. In der Nachmittagssitzung kamen die einzelnen Anträge zur Debatte und Abstimmung. Mit wenigen Modifikationen wurden sie sämmtlich angenommen, und zwar 1 einstimmig, 2 gegen 3 Stimmen, 3 gegen 2 Stimmen, 4 gegen 2 Stimmen. Die neunte Sitzung, am 22. Juli. Nach Vorlesung der Protokolle brachte der Präses den Zusatz zn Antrag 1 über die zweiten Festtage zur Debatte: „jedoch hat der 7tc Siwan und 2te Tischri eine gewisse