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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-07-27 · Heft 31 (27.7.1846) · p. Seite 452

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 31 (27.7.1846)
Date
1846-07-27
Page
Seite 452 (sequence 12)
Language
German
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452 u'iptt) die Zeugenaussage anzunehmen berechtigt war. — Sollte durchaus eine Mi sch na als Beleg angeführt werden, daß die Neumondsweihe später auch an anderen Orten außer Jerusalem stattfand, (welches übrigens in beiden Gemaren häufig berichtet wird,) so hätte es die Mischna Jebamoth 16, 7 sein müssen, wo R. Akiba von sich erzählt, daß er einst sogar außerhalb Palästina, zu Nahardea, die (mit der Neumondsfestsctzung analoge) Jähreseinschaltung vorgcnommen habe. Vgl. auch Brachoth 63 a. 3) Ebendas. Kol. 2. „Im Laufe von acht Tagen war nicht bloß den Bewohnern Palästina's, sondern auch Syriens der Beginn des Monats bekannt, so daß die Feier-, Fest- und Trauertage zu rechter Zeit überall begangen werden konnten, rc." Dies scheint jedoch nicht der Fall gewesen zu sein, schon seitdem die Feuersignale aufgehört hatten, wie weiter ad 4 gezeigt werden wird. — 4) Ebendas, heißt es: „Die Mischna kennt daher weiter keinen doppelten Feiertag als lediglich das Neujahr, sie spricht bloß von HS bu? oraiü und in Palästina ward nie ein andrer Feier-, Fest- oder Trauertag doppelt gefeiert. Daher kennt auch der Geschichtsschreiber Josephus FlaviuS diesen Zusatztag nicht. (Jüd. Alterth. III, 10, 5; XI, 4, 8; XIII, 8, 2. 4.) Erst später, als die Anzahl der Juden in Persien (Babylonien) zunahm und auch die Bedeutung der dortigen Schulen wuchs, man aber die Bestimmung des Neumondes noch immer von Palästina abhängig sein ließ, während die Entfernung von dort und das immer zunehmende Sinken der palästinensischen jüdischen Bevölkerung und der dortigen Schuten das zeitige Hingelangeu der Nachricht über die Feststellung des Monatsbeginns sehr zweifelhaft machte, gewöhnte man sich daran, alle die genannten mit besondrer Feier zu begehenden Tage um einen zu vermehren, und die Gemara kennt daher rmS btö trmü *Ott), zwei Festtage derer, die im Erile, außerhalb Palästinas, wohnen." — Wenn zwar die in Liberias — wo damals der Sitz eines hohen Gerichts war und man daher der Doppelfeier nicht bedurfte — redigirte Mischna den btt) nicht namentlich erwähnt, so geschieht dies doch von einem mit großer Autorität versehenen Mischnalehrer, dem R. Jose (in der Tosiphta zu Erubin c. 4, vgl. ib. babl. Gemara 39), der zu Sepphoris Ln Galiläa, also Ln Palästina, lange Zeit vor dem Sinken der palästinensischen Schulen lebte. — Maimonides (Kidusch hachodesch V, 9) nimmt ausdrücklich an, daß selbst Ln Palästina viele Orte waren, wo zur Zeit der Mischnalehrer die Boten nicht hingelangen konnten, wegen Kriege und anderer Hindernisse willen. Diese Gründe fanden um so mehr in den unruhigen Zeiten des zweiten Tempels statt. — Forscher des neutestamentlichen Textes wollen sogar annehmen, daß die so schwierige Stelle Luc. 6, 1 oaßßava) dtvngonQcorto nur dadurch genügend zu erklären sei, wenn man einen Zusatzfeiertag (wahrscheinlich des Peffachfestes, wo das Getreide noch auf dem Felde stand) darunter verstehe; so wären mithin bereits in früherer Zeit auch in Galiläa die Feste um einen Tag verdoppelt worden. — Daß Josephns Flavius jenen Zusatztag nicht kenne, ist aus den von Herrn 1)r. Geiger angeführten Zitaten noch nicht erwiesen. — Alterth. III, 10, 5 werden die von Moses eingeführten Festtage beschrieben, wo natürlich von einem Zusatztage nicht die Rede sein konnte. — In der Stelle XI, 4, 8 wird erzählt, wie nach der Rückkehr aus der babylonischen Gefangenschaft unter Zyrus und Darius das Peffachfest begangen wurde; damals und in Jerusalem war ebenfalls an einen Zusatzfeiertag nicht zu denken. — XIII, 8, 2 wird von einem siebentägigen Waffenstillstände berichtet, den Antiochus dem Hyrkan wegen des einfallenden Hüttenfestes gewährte. Auch hier ist wieder der Tempel zu Jerusalem Ort der Handlung, wo kein Zusatzfeiertag statthatte, außer dem Neujahrsfeste. Josephus ist hier ohnehin ungenau, denn da er III, 10, 4 davon spricht, daß auch der achte Tag des Hüttenfestes ein hoher Festtag war, so hätte der Waffenstillstand auf acht Tage abgeschlossen werden müssen. — Es bleibt nun nur noch die zuletzt angeführte Stelle Alterth. XIII, 8, 4 zu beleuchten. Josephus erzählt hier, daß, nach dem Berichte des Schriftstellers Nikolaus von Damast, Antiochus auf Veranlassung des mit ihm verbündeten Hyrkan in einem Kriege gegen die Parther zwei Tage am Lykuöflusse stehen blieb, weil gerade ein jüdisches Fest eingetreten sei, wo den Juden das Reisen untersagt ist. — Josephus fügt nun hinzu, daß dies seine Richtigkeit habe, denn damals sei das Pfingstfest auf den Tag nach Sabbat gefallen und mau dürfe weder am Sabbat noch an einem Festtage reisen. — Hieraus ist noch nicht zu schließen, daß Josephus nichts von einem Zusatztage der Feste wußte, denn da jener Vorfall am Pfingstfeste statt hatte, so bedurfte es ja keiner Verdoppelung des Zweifels willen, da man am 50sten Tage nach Darbringung des Omar das Fest beging, ohne Rücksicht auf den Monatstag, weßhalb auch im Sivan keine Boten abgesendet wurden. (Mischna Rosch haschana 1, 3 und

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