Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 31 (27.7.1846)
- Date
- 1846-07-27
- Page
- Seite 447 (sequence 7)
- Language
- German
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447 schönsten Kräfte zusammenwirkten, um einige genußreiche Stunden zu schaffen. Es fand sich hierzu ein sehr zahlreiches Publikum ein, indem das Entreegeld (ä 15 Sgr.) zu einem wohlthätigen Zwecke bestimmt war. Die fünfte und siebente Sitzung, am 17. und 20. Juli. Die Debatte über die vorliegenden Anträge der Kommission, so wie über die vielen übergebenen Amendements nahm diese beiden Vormittagssttzungen ein. Statt des Kommisstonsantrages No. 1 war ein Amendement für die erste Hälfte „daß die Aufmerksamkeit rc." bis „in's Bewußtsein zu rufen" eingelaufen und einstimmig angenommen. 1) Die Versammlung wolle erklären, daß die Wiederherstellung einer würdigen Sabbatfeier als eines Tages der Ruhe und der Heiligung eine der heiligsten Aufgaben sowol für den israelitischen Volkslehrer, als auch für jeden einzelnen Israeliten ist, und daß deshalb die Aufmerksamkeit Ln der Gegenwart vorzüglich darauf gerichtet sein muß, durch erhöhete gottesdienstliche Feier und durch Förderung der Sabbatfeier in den Häusern die Heiligkeit des Sabbats immer mehr in's Bewußtsein zu rufen. Hingegen wurde die zweite Hälfte des Kommissionsantrages.' „daß zur Weihe nothwendig ist die Enthaltung von aller Thätigkeit, welche der werktägigen gewerblichen Beschäftigung angehört, oder welche eine Anstrengung erfordert, während eine jede nicht gewerbliche und nicht anstrengende Thätigkeit erlaubt ist," mit einer Majorität von 4 Stimmen (also 17 gegen 9) verworfen. Man ging vielmehr zu dem zweiten Anträge über: 2) Die Vers, wolle ferner erklären, daß die würdige gottesdienstliche Feier des Sabbats von solcher vorzüglichen Bedeutung ist, daß für sie auch eine auch sonst verbotene Thätigkeit nicht untersagt sein kann, daß demnach Alles, was zu einer würdigen Ausstattung des Gottesdienstes gehört, oder was dem Einzelnen erst die Theilnahme an einem erbaulichen Gottesdienste möglich macht, gestattet sei. Dieser Antrag wurde gegen 4 Stimmen angenommen. Hierauf wurden noch viele einzelne Amendements angenommen, und zwar 3) Wo die Existenz gefährdet ist, kann ein Geschäft, das nicht still stehen kann, durch Nichtjuden geschehen. Wurde mit Majorität angenommen; Phi tipp son enthielt sich der Abstimmung, worüber s. unten. 4) Es streitet wider keine religiöse Pflicht, in einzelnen Fällen, wo die ganze zeitliche Wohlfarth, wo Hab' und Gut, wo die Mittel zur ferner» Existenz bedroht sind, die Anordnung zur Rettung zu treffen und selbst zu retten. Wurde einstimmig angenommen; außer daß Phie lippson sich der Abstimmung enthielt, worüber s.unten. 5) Wo Lebensgefahr droht, oder zu erwarten ist, daß eine solche herbeigeführt werde, sei es für die eigne Person, oder für Andere, für Israeliten, oder Nichtisraeliten, ist Alles zur Abwehr derselben auch am S. zu thun erlaubt, ja geboten. — Einstimmig angenommen. 6) Alle zu weit getriebenen Umzäunungen, die eine völlig müßige Ruhe bewirken wollen, sind aufgehoben.*) Mit 17 Stimmen angenommen; Philipp so n enthält sich der Abstimmung, worüber s. unten. 7) Alle, von den früheren Lehrern eingeführten Erleichterungen, die auf einer Fiktion beruhen, also die Erubim, sind aufgehoben. Mit großer Majorität angenommen; Philippson enthält sich der Abstimmung, worüber s. unten. Außerdem sprach auf Antrag Formstechers die Vers, einstimmig die Erklärung aus, daß die Errichtung von Sabbatvereinen, um den Besuch des Gottesdienstes und die Feier deS S. zu fördern, wünschenswerth sei. Als die Fortsetzuug der Debatte in der Montagssitzung begann, brachte Philippson folgendes Amendement ein. ES sei einzuschieben zwischen 1 und 2, so daß, wenn es angenommen werde, es laute: 2) Die Versammlung wolle erklären, daß die Sabbatruhe in der Enthaltung von der gewerblichen und jeder anstrengenden Thätigkeit besteht, indem sie zugleich erklärt, daß in allen einzelnen Fallen es Gewissenssache des I ndividuums ist, mit sich zu Rathe zu gehen, ob eine einzelne Handlung eine der gedachten Tätigkeiten sei oder nicht. Im Falle, daß die Versammlung dieses annehme, könne er sein Votum über die Paragraphe, bei denen er sich der Abstimmung enthielt, abgeben, da ihm sonst das Ganze priuziplos und mangelhaft erscheine, und die Berechtigung fehle, von der aus die bestehenden Vorschriften zu reformiren seien. Zur nähern Begründung dessen erbitte er sich das Wort. Es unterstützten seinen Antrag *) Die Fassung vou Ro. 6 Und 7 ist nicht wörtlich genau, da wir sie so schnell nicht nachschreiben konnten. Redakt.