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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-07-27 · Heft 31 (27.7.1846) · p. Seite 445

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 31 (27.7.1846)
Date
1846-07-27
Page
Seite 445 (sequence 5)
Language
German
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445 einfach: wie die Sonne das Jahr und den Tag, dazwischen (durch seinen Umlauf um die Erde) der Mond den Monat bestimmt: so die Woche durch die vier Phasen des Mondes. Es ist die naturgemäße Eintheilung, die dann Lm Kultus wieder symbolischer Natur ward. — Was nun 2) das Gesetz betrifft: so ist dieses vom biblischen und talmudischen Standpunkt schon auf's Sorgfältigste besprochen worden. Aber das ist noch gar nicht klar gemacht, von welchem Standpunkte aus wir es reformiren, überhaupt behandeln können und es thuu? Ich gestatte mir ein Gleichniß. Der ganze Prozeß ist mit dem Institut der Jury zu vergleichen. Die Jury vertritt bekanntlich das Gewissen des Verbrechers. Das Gesetz steht unverrückbar da; es soll, das sagt die Anklage, verletzt worden sein; der Prozeß der Unfreiheit, in der das Recht mit dem Unrecht Lm Bewußtsein sich ausgleichen soll, muß vor sich gehen. Aber der Verbrecher selbst vermag ihn nicht durchzuführen, weil er selbst durch den Selbsterhaltungstrieb unfrei dazu ist. Dafür tritt die Jury ein und entscheidet: ist Ln diesem einzelnen Falle das Gesetz verletzt worden oder nicht?- Run. Das Gesetz steht als göttlich da, kurz, bestimmt: du sollst keine Arbeit verrichten. Was ist Arbeit? Da trat die Tradition wie eine Jurp ein. Sie gab keine Definition; vielmehr ging sie alle einzelnen Fälle durch, und erwog und entschied: hier wird Las Gesetz verletzt, dort nicht. Aber durch die Entwickelung der Menschheit, und Israels in ihr, durch die Entwickelung des persönlichen Bewußtseins, sind wir aus dem Zustande der Unfreiheit herausgetreten. Das Gesetz steht fest, wir verehren es mit ganzer Seele, wir lieben es mit ganzem Herzen. Aber unterhalb seiner macht sich Las persönliche Recht, mit eignem Bewußtsein das Gesetz zu interpretiren, geltend. Es ist die Gewissensfreiheit, die sich bethätigcn will, die nicht über das Gesetz sich stellt, die das Gesetz als bindend anerkennt, die das Gesetz in seinem Begriff, Lu seiner Definition festhält, aber die Anwendung auf jeden einzelnen Fall sich selbst vindizirt. Darum keine neue Kasuistik; keinen neuen Kodex schmieden; wollten wir das, so würd' ich den alten vorziehen, denn er hat den Bestand und die Konsequenz für sich. Gewissensfreiheit, das persönliche Recht der Auslegung gegenüber dem unverrückbaren Gesetze und dessen bestimmter Definition. — Mit dieser Feststellung ist aber auch 3) die Kollision in einigen Theilen entfernt. Aber nur in einigen. Ganz und gar, steht nicht in unsrer Gewalt. Es ist dies Sache der Geschichte, in welcher Gott auch lebt; sie hat uns Lu dieselbe gebracht, wir müssen ihr vertrauen. Rur muß man nicht auf Täuschung ausgehen. Man will erleichtern; man sagt, unaufschiebbare Geschäfte sollen nicht stille stehen. Hat man damit etwas geholfen? Wir haben es dem Geschäftsmann für erlaubt erklärt; aber der Sabbat ist ihm genommen, und die Kollision, daß er des von der Religion dargeborenen Segens verlustig ist, ist nicht gelöst. Mau hat die Verlegung des Sabbats zur Sprache gebracht. Dagegen spricht das ganze historische Recht: es ist dies der Tag, den unserer Väter Väter als Sabbat feierten. Die anderen Religionen haben den S. von uns entlehnt, aber indem sie ihn von uns entlehnten, wollten sie doch nichts mit uns gemein haben, und verlegten ihn absichtlich, nicht weil der unsrige nicht richtig sei, sondern um mit uns nichts Gemeinsames zu haben und sich eine Selbstständigkeit zu schaffen, auf Sonntag und Freitag (Islam). Und nun soll das Judeuthum seine Selbstständigkeit aufgeben und hingeheu, und sprechen: wir wollen die Tage feiern, die Ihr feiert?.'! Die vierte Sitzung, 16. Juli. Auch diese ganze Sitzung, Vormittag und Nachmittag, wurde auf die allgemeine Diskussion der Sabbatfrage verwendet. Zuerst sprach Wagner, der den S. als Glaubenssymbol, das Verhaltniß Gottes zur Welt, indem das Ruhen die Vollendung der Schöpfung ausdrückt, ansah. Der Mensch ist ein freies Wesen, und darum soll er zu-! rückseheu auf das, was er vollbracht hat, ob es nach dem, nicht gegen den Willen Gottes gewesen. Er will den Satz aufstellen: jede Arbeit ist entweder ge-, oder verboten; geboten, wenn eine Pflicht dazu auffordert, und verboten, wenn keine Pflicht sie auferlegt; und dies will er auch beim S. festhalten. — Auerbach: Der Begriff Heiligung ist für den S. zu allgemein; Heiligung au sich! ist der Inhalt des ganzen Judeuthums; sondern Heiligung! der Arbeit. Durch die Ruhe heiligt der Mensch die Arbeit, indem er sich befriedigt fühlt durch sein Wirken und Schaffen. Der S. ist eine Institution, wie ganz Israel in der Menschheit eine Institution ist. Diese Heiligung der Arbeit geschieht negativ durch die Ruhe, positiv durch die Erhebung. Auf die Ausgleichung der bestehenden Kollision verzichte auch er. Reben dem „Staatswohl" will er noch „und Gemeinwohl" ausgenommen haben. — Mehr oder weniger ausführlich sprachen noch Levi aus Breslau, Ben Israel, Güldenstein, Goldsteiu, 8evi aus Münsterberg, Formstecher. Letzterer kommt wieder dahin zurück, daß der S. nicht symbolisch, sondern Selbstzweck sei. Er bemerkt, daß die Propheten gegen

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