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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-07-13 · Heft 29 (13.7.1846) · p. Seite 423

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 29 (13.7.1846)
Date
1846-07-13
Page
Seite 423 (sequence 7)
Language
German
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423 „sie erhandeln alte Gegenstände, und so ist ein Handwerker, der auf die dortigen Gemeinden angewiesen „ist, bei ihnen brodlos. — Ich will nicht länger auf- „halten, möchte mir aber doch noch erlauben, mich „auf den Bericht eines der ersten Bezirksbcamten von „Zurzach zu berufen, der dahin schließt, hochgeachtete „Herren: „„Hier sind nun meine Ansichten und das „„Ergebniß meiner Erfahrungen. Ich gebe sie 8ine ,,„ira et studio. Ist das Gemälde etwas düster, so „„sind auch erfreuliche Lichtseiten darin. Das Volk, „„dessen Bild hier gezeichnet ist, trägt die kleinere „„Schuld, die weitaus größere Schuld gehört den „„Christen und ihrer verkehrten Gesetzgebung — die „„Hauptsünde früheren Jahrhunderten an. — Möge „„die gegenwärtige Zeit und die gegenwärtige Gene- „„ration nicht länger anstehen, die große Schuld der „„Vorzeit und ihrer Väter — durch Gleichstellung „„des unterdrückten, schon so lange ungerecht dar- „ „nieder gehaltenen Völkleins zu sichern, und das „„geistig-sittliche Auferstehungsfest desselben bald, recht „„bald herbeiführen"" Ich setze diesen Ausdrücken „eines Bezirksbeamten den Bericht des Polizeidepar- „tements entgegen, welches die Gleichstellung der „Juden mit den übrigen Kantonsbürgern einstweilen „noch unzweckmäßig haltet, und habe mich daher „heute zu Stellung meines Antrages bewogen gefunden, deswegen, weil in den Verhältnissen der „Juden vom Kl. Rathe seit Jahren eine Jnkonse- „quenz gefühlt worden ist, und weil es sich schon lange „um eine Revision der daherigen Gesetze und um „Verbesserung der Lage der Juden handelte. Es ist „dieses bisher noch nicht erfolgt, weil einfache Mo- „disikationen dieser Gesetze unmöglich sind, denn deren „Bestimmungen sind nichts werth, nichts nutz, mit „unsrer übrigen ganzen Gesetzgebung im grellsten „Widerspruch. Die Anwendung dieser Gesetze macht „die Christen recht eigentlich zu Schelmen an den „Juden. Diese Thatsachen, sind festgestellt, Mo- „disikationen der Gesetze sind nicht möglich, weil „das Bestehende nicht fortexistiren kann, und also „sollen und müssen wir dieser bisher sehr gedrückten „Menschenklaffe diejenige Freiheit endlich gewähren, „die ihr allein möglich macht, sich wieder zu heben. „Der Religionsunterschied allein soll keine Ursache „ihrer Verfolgung sein, für uns werden die übrigen „Verhältnisse die gleichen bleiben, und die Juden „werden ihre Freiheit nie mißbrauchen können. — „Ich wiederhole also meinen schriftlich gestellten Anfrag." Da die Verhandlungen über diesen Gegenstand zu weitläufig sind, um sie jetzt vollständig zu kopiren, was aber später geschehen soll, um sie vollständig an Sie abzuscnden, so gebe ich jetzt nur die Resultate. Der die Juden Betreff der Niederlassung beschränkende § wurde dahin abgeändert, daß nicht die Ortsbehörde sondern die Negierung auf beschränkte Zeit die Erlaubniß zur Niederlassung eines aargauer Israeliten in allen anderen Gemeinden des Kantons zu ertheilen hat. Nach abgelaufener Frist bedarf es keiner neuen Erlaubniß, sondern nur eines Leumundszeugnisses der betreffenden Ortsbehörde. Das NiederlaffungSrecht wäre also faktisch und namentlich für jeden rechtschaffnen Israeliten garantirt. Das Resultat Betreff der allgemeinen Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden ist Folgendes: „Es wird der Antrag des Herrn Regierungs- „raths Waller beschlossen und dadurch der Kl. Rath „dringend cingeladen, die im Interesse der Humanität „und der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt begrün- „dcten Vorschläge über Verbesserung des bürgerlichen „Zustandes der aargauischen Juden beförderlich zu „bringen." Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft ist uns also gegeben. Bedauerlich ist es immerhin, daß durch das neue Niederlassungsgesetz fremde Israeliten durchaus fern gehalten werden. Trotz der Bemühungen des Herrn Vizepräsidenten Jäger, der sich auf dem wahren Standpunkte, auf dem des Rechts bewegte, konnten die beschränkenden §§ für Fremde nicht ausgemerzt werden. Wir sind aber in dieser Beziehung dennoch nicht verzagt. — Die übrigen Herren Redner: Regierungsrath Waller, Seminardircktor Keller und selbst der in der Judensache noch etwas befangene Herr Landstatthaltcr Frei-Herose hoben auch die Lichtseite der aargauischen Juden hervor; Erstere priesen namentlich die israelitischen Schulen, die sie zu den besseren des Kantons zählten, Letzterer rühmte das bereitwillige Anerbieten der Juden in den vaterländischen Militärdienst zu treten. Die Morgendämmerung bürgerlicher Erlösung ist für die Israeliten im Aargau angebrochen; möge mit ihr auch das Licht einer bessern Gestaltung unsres Religionskultus erscheinen, ohne welches der wahrhafte Israelit nie befriedigt werden kann. B.

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