Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 28 (6.7.1846)
- Date
- 1846-07-06
- Page
- Seite 413 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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418 für die Kinder vorhanden sein und zu diesem Zwecke sei die Salomonische einzuführen. In der Schule müßten die Kinder angeleitet werden, darin zu lesen sowol hier als auch zu Hause. Die Eltern würden sie auch zur Hand nehmen, wenn auch Anfangs häufig aus bloßer Neugierde und so würde die Bibel durch die Schule Eingang Ln das Haus finden. Liffgens erklärt sich für Zunz' Bibel. Zweck des Bibelübersetzens in der Schule sei: dem Kinde den hebräischen Urtext möglichst verständlich zu machen. Eine Uebersetzung müsse darum vor allen Dingen wortgetreu sein. Dieser Anforderung entspreche am Meisten die von Zunz, wogegen durch andere Uebersetzungen, die mehr dem Sinne nach gegeben, das Mortverfläudniß eher erschwert werde. Redner führt hierzu Belege aus der Mendelsohn'schen Uebersetzung an. Adam ist gegen eine bloß deutsche Uebersetzung in Händen der Schüler. Man solle, um auch die Zahl der Schulbücher nicht noch zu vermehren, eine hebräische Bibel mit deutscher Uebersetzung an der Seite in die Schule einführen. Anschel spricht sich auch für eine Schul- und Volksbibel aus und meint, eine solche mache eine besondere biblische Geschichte in der Schule entbehrlich, wenigstens für die Oberklaffe. Für die unteren Klassen genüge dann ein kleines Merkchen. Nathan: Bei dem Umfange, welcher dem Unterrichte im Hebräischen in unseren Schulen bis jetzt noch eingeräumt sei, müsse das Kind hinlängliche Bibelkenntniß erlangen, ohne daß noch eine besondere deutsche Bibel eingeführt werde. Verlange man aber dieses, so müsse der Unterricht im Hebräischen in Etwas beschränkt werden. Cohn erkennt die Nothwendigkeit einer Uebersetzung des ganzen Pentateuchs in der Schule nicht an. Es scheine ihm zweckmäßiger, den Kindern, nach einem Werke von Johlsohn, Auszüge zu geben. Nachdem noch Mehrere hierüber gesprochen, wird die Debatte für erledigt erklärt. Beschlossen wurde: zur Vorbereitung für den Lehrer sei Zunz, für die Schule aber, d. h. als Schul- und Volksbibel, Salomon einzuführen. Uebersetzev der Gebete. Zur Benutzung für den Lehrer wird vorgeschlagen: das Gebetbuch mit deutscher Uebersetzung von Arnheim in Glogau. Hebräische Grammatik. Einstimmig wurde die Johlsohn'sche gewählt. Jüdische Geschichte. Allgemein wird der Mangel eines Schulbuches für diesen Geschichtszweig bedauernd ausgesprochen. Präs, beantragt deshalb die Niedersetzung einer Kommission zur vorläufigen Bearbeitung eines Entwurfs zu einem derartigen Merkchen. Nathan bezeichnet die Bearbeitung eines Lesebuchs für israelitische Schulen als nöthiger und näher liegend. Cohn glaubt, daß ein nicht kleiner Theil eines solchen Lesebuches dem religiösen Elemente eingeräumt werden müßte, wie sich dieses bei für gut erkannten Lesebüchern anderer Konfessionen finde. Ein solches Lesebuch brauche aber nicht zugleich Fibel zu sein. Liffgens: Für Unter- und Mittelklasse müsse das Lesebuch nicht konfessionell gehalten sein; ein solches gehöre nur in die Oberklasse. Friedländer theilt der Versammlung mit, er habe die Materialien zu einem Lesebuche bereits geordnet und wolle diese Arbeit der nächsten Konferenz zur Prüfung vorlegen. — Es wurde nun die vom Präs, beantragte Kommission gewählt, und die Mahl fiel auf Cohn, Herrmanns und Liffgens. Kommentar: Raschi's Kommentar soll aus dem Lehrplane wegfallen und an dessen Statt der -vwa gelehrt werden. Deutsche Sprache: Murst's Sprachdenklehre. Lesen: Vorläufig Ehrlich's Lesebuch. Rechnen: Die Bücher von Diester weg nnd Heuser. Vaterländische Geschichte: Vormbaum. Naturkunde: Einstweilen nach Ehrlich. Geographie: Von Einigen vorgeschlagen: Beumer. Cohn stellte jetzt folgenden, von einer frühern Lehrer-- versammlung ausgegangenen, Antrag: Da der Zweck der gottesdienstlichen Versammlungen (m-On), Belehrung und Erbauung des Volkes zu erzielen, durch die hierfür vorhandenen, uns bekannten hebräischen Werke nicht vollständig erreicht werden kann, so sollten durch ein Ausschreiben des Herrn Oberrabbiners die Vorsteher veranlaßt werden, zu verordnen, daß die Lehrer neben einem hebräischen Vortrage oder, wo cs thunlich, statt desselben einen rein deutschen aus gedruckten Predigtsammlungen oder sonstigen Andachtsbüchern vorlesen. Ferner wurde beantragt, das Konsistorium zu ersuchen, durch alle ihm gesetzliche mögliche Mittel darauf hinzuwirken, daß das Lehrergehalt nur aus der Gemeindekaffe bezogen werde und das resp. Schulgeld wieder in dieselbe zurückfließe. Nach einigen, vom Präses gesprochenen, passenden Schlußworten wurden hierauf die Sitzungen für geschlossen erklärt. Krefeld, den 5. Mai 1846. unterz. Oberrabbiner Bodenheimer. Herrmanns.