Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 28 (6.7.1846)
- Date
- 1846-07-06
- Page
- Seite 402 (sequence 2)
- Language
- German
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402 weist am Besten, daß es jetzt, um die Reform der Beschneidungsoperation zu erledigen, allein nur Sache der Rabbinen ist, zu erklären: „es stehe der Einführung der bei der Ausführung der zeremoniellen Beschneidung medizinischer Seits für nothwendig erachteten Abänderungen vom religiösen Standpunkte aus kein Hinderniß entgegen." Mögen auch in einigen Punkten die Ansichten der Aerzte verschieden sein, so stimmen doch alle darin überein, daß die bisher übliche Methode der Periah zu verwerfen und die Ausübung der Mezizah gänzlich zu unterlassen sei. Dieses sind aber die wesentlichsten Momente Ln der vorzunehmenden Reform. Denn sobald die Rabbinen sich dahin ausgesprochen haben werden, daß diese Abänderungen gesetzlich gestattet seien, so erscheint die geheiligte Operation Ln einer Weise verändert, daß ein jeder Arzt, ohne mit seinen durch Wissenschaft und Erfahrung *) gewonnenen Grundsätzen in Kollision zu gerathen, dieselbe vollführen kann, zumal über die Nachbehandlung keine bindenden Gesetze vorhanden sind. Dieses Ziel recht bald erreicht zu sehen, muß gegenwärtig, wo sich immer weniger Jünglinge zu Mohelim heranbilden, und viele Eltern nicht ohne Grund sich fürchten, ihre zarten Kinder den zitternden Händen ergrauter Männer anzuvertrauen, das dringende Verlangen eines Jeden der Unsrigen sein, dem das Wohl seiner Glaubensgenossen am Herzen liegt. Sollte daher auch die Menge der Ln der bevorstehenden Rabbinerversammtung zu besprechenden Fragen zu groß sein, um meinen früher gestellten Antrag anzunehmen, oder mit anderen Worten, die gesammte Reform der Beschneidungsoperation zum Abschluß zu bringen, so wird es doch nach dem Vorhergehenden vollkommen gerechtfertigt erscheinen, daß ich (wenn dieser Fall eintreten sollte) mir zu beantragen erlaube: „Die hochwürdige Rabbinerversammtung zu Breslau wolle eine Kommission erwählen, welche ein vollständiges Regulativ für die Ausübung der zeremoniellen *) Während ich mehrfach Gelegenheit hatte, die Uebelstände, welche mit der bisher üblichen Methode der Beschneidung verknüpft sind, zu beobachten, überzeugte ich mich bereits in vier Fällen (Ln denen ich die Posthioperitomie bei christlichen Knaben wegen kllimosis congenita und anderer krankhafter Zustände zu verrichten hatte) von den großen Vortheilen der von anderen Aerzten und mir gewünschten Modifikationen der genannten Operation. Kein gewissenhafter Arzt wird nach solchen Erfahrungen sich dazu entschließen können, die zeremonielle Beschneidung nach hergebrachter Weise vorzunehmen. Beschneidung zu entwerfen haben wird, aber es wolle die Versammlung schon jetzt die Erklärung abgeben, daß es vom religiösen Standpunkte aus gestattet sei: a) die Periah, statt durch einen Einriß mittelst der Taumennägel, durch einen Einschnitt mittelst einer Scheere oder eines andern schneidenden Instruments zu verrichten; und 1)) Die Mezizah gänzlich zu unterlassen. Wolfenbüttel, den 28. Juni 1846. vr. B. Frank. Zeitungsnachrichten. Frankreich. Paris, 20. Juni. (l’Univ. isr.) Der Bischof von Orleans hatte vor einigen Wochen ein Mandement erlassen, in welchem er sich sehr erboßt, daß die Kultusbeamten der israelitischen Religion vom Staate besoldet werden, und Judenthum, Juden und Rabbinen gewaltig herunterreißt. In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 22. Mai hat ihm diese ein vollständiges Dementi gegeben. Herr Jsambert erhob sich und sprach: „In diesem Mandemcnt befindet sich eine Stelle, bezüglich auf den israelitischen Kultus, welche der Herr Siegelbewahrer (Minister) ohne Zweifel eben so gut kennt, wie ich,'die ich aber auf der Tribüne nicht verlesen kann. (Leset, leset!) Nein, ich werde sie nicht lesen, weil sie eine so gehässige Beschimpfung einer alten und ehrwürdigen Religion, welche vom Staate beschützt und besoldet wird; sie ist so verletzend für deren Beamte; siebringt einen so heiligen, so hoch gestellten Namen, der so hoch über die Debatte jeder Tribüne erhaben ist, auf die Bühne, daß ich diese Stelle nicht verlesen kann. Der Herr Siegelbewahrer mag sie verlesen, wenn er will, ich werde es nicht thun." (Beifall.) —. Herr Albert Cohn wird neuerdings nach Algerien gehen, in den ersten Wochen des Juli. Er wird die letzte Hand an die Organisation des israelitischen Kultus Afrika's legen, der durch die königliche Ordonnanz des vergangnen Novembers geregelt worden. —. Der Stadtrath von Lille hat 500 Fr. für die israelitische Schule dieser Stadt votirt. —. Bei der Revue der Garnison von Metz am