Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-22 · Heft 26 (22.6.1846) · p. Seite 386

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 26 (22.6.1846)
Date
1846-06-22
Page
Seite 386 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225443-3225470--07830-3238611
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

386 Ungarn nur zwei politische Blätter, die Presburger Zeitung, die — überhaupt an Tendenz- und Farblosigkeit leidend — sich auf die Iudensache nicht einlassen will, weil der Redakteur, selbst Jude, fürchtet, man könnte ihm vvrwerfen, daß er das Blatt zu Privatzwecken mißbrauche, da er die Juden vertheidige, weil er selbst Jude u. s. w.; und nur sehr ungern, und nur von der quasiförmlichen Aufforderung der Pesther gedrängt, legte er letzthin eine Lanze in der Judensache ein, und gestehen wir freudig, recht brav und gewandt; das zweite politische Blatt ist die Pesther Zeitung, von deren Judenfeindlichkeit schon in Ihrem Blatte gesprochen worden. Ich glaube kaum, ob irgend ein nichtjüdisches Blatt in der ganzen Journalwelt den jüdischen Angelegenheiten so viel Aufmerksamkeit schenkt, aber leider nur um sie unter dieser Aufmerksamkeit zu erdrücken. Keine Woche, fast könnte man sagen keine Nummer vergeht, wo nicht von den Juden etwas Nachtheiliges gesprochen, und das rühmlichste Faktum, der apologetischste Artikel wird unter ihrer Hand zum Pfuhl des Schmutzes und zum Schandpfahl. . . . Sie sehen leicht aus diesen kurzen Andeutungen, daß sich durch die Presse in Ungarn bei so bewandten Umständen noch nicht viel für die Emanzipation wirken läßt Doch wenn auch nicht viel, so doch etwas, und will ich hiemit dem Stillschweigen unserer jüdischen Literaten und Journalisten keineswegs das Wort geredet haben! J. Ehn. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 V* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Anzeige, das jüdische Seminar in Berlin betreffend. Da mit dem bevorstehenden Monat Oktober in dem hiesigen jüdischen Seminar wiederum ein zweijähriger Kursus für beide Klassen beginnt, so wollen diejenigen jungen Leute des Inlandes, die ausgenommen zu werden wünschen, sich bis zum 31. Juli c. persönlich bei dem Direktor der Anstalt, Herrn Dr. Zunz, einfinden. Zur Ausnahme sind erforderlich ein Alter von 15 bis 22 Jahren, die Berechtigung zum hiesigen Aufenthalte, hinlängliche Subsistenzmittel, sittliche Führung, Vorbildung und Anlage zum Lehrfachez über alles dieses sind obrigkeitliche und Schulzeugnisse beizubringen. Während der Dauer des Kursus wird Niemand ausgenommen; die Prüfungen, welche der.Aufnahme vorangehen, finden bis zum 13. August 6. statt. Als Minimum der Kenntnisse wird gefordert, daß der Aufzunehmende das Deutsche geläufig und sinngemäße lese, das Diktirte ohne sonderliche Fehler niederschreibe, in den vier Spezies die nöthige Uebung und Bekanntschaft mit den ersten geographischen Begriffen habe. Außerdem muß er Pentateuch und Raschi lesen und verstehen, Mischna-Stellen lesen, die täglichen Gebete übersetzen können, die gewöhnlichen gottesdienstlichen Gebräuche kennen und im Lesen und Schreiben der jüdischen Kursiv-Schrift geübt sein. Eine bestimmte Anzahl Seminaristen erhält freien Unterricht; das Honorar der zahlenden Seminaristen beträgt 48 Thaler für das Jahr. Berlin, den 8. Juni 1846. Die Aeltesten und Vorsteher der Znderrschaft. Kundmachung. An dem neuen israelitischen Bethause in Prag wird ein zweiter Kantor angestellt, es wird ein sittlich-religiöser Lebenswandel, gründliche Kenntniß der hebräischen Sprache und der Musik angesprochen. Hierauf Reflektirende wollen sich, die näheren Bedingnisse zu erfahren, in portofreien Briefen wenden an den Vorstand des neuen israelitischeu Bethauses in Prag. Prag, am 11. Mai 1846. Gesuche. (Kr* Ein geprüfter musikalisch gebildeter israel. Elementarlehrer, welcher zugleich als Kantor fungiren, einen Ehor einüben und leiten kann, findet bei hiesiger Korporation zu Michaeli c. mit 220 Thlrn. Gehalt, exkl. Wohnung, Beheizung und Emolumente eine Anstellung. Hierauf Reflektirende wollen daher ihre Qualifikations- und Führungs-Atteste recht bald portofrei bei uns einsenden. Strzelno im Posenschen, den 14. Juni 1846. Das Verrvaltungsamt. Ein geprüfter, wissenschaftlich gebildeter, verehelichter Lehrer, der auch in talmudischen, rabbinischen Schriften gründliche Kenntnisse besitzt und bereits eine Reihe von Jahren bei gebildeten Gemeinden als öffentlicher Lehrer fungirt, und der zugleich befähigt ist, Vorträge zu halten, wie auch dem Kantor- und Schächter-Berufe zu genügen, sucht zum 1. Oktober d. I. ein seinen Fähig-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.