Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1846)
- Date
- 1846-06-22
- Page
- Seite 383 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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383 das in der berliner Genossenschaft entworfene Reglement hinzuweisen. §. 2. Die so konstituirten Lokalgenossenschaften bilden die Gesammtgenossenschaft. §. 3. Die Leitung der gemeinsamen Angelegenheiten soll einem Zentralvorstande übertragen werden. Der Vorstand der berliner Genossenschaft soll die Zentralleitung bis dahin übernehmen, daß ein Zentralvorstand gewählt werden kann. Es soll ihm aber zur Pflicht gemacht werden, ein Statut zu entwerfen, über die Rechte und Pflichten des eigentlichen Zentralvorstandes, und dieses allen Lokalgenossensckaften sechs Wochen vor dem Zusammentreten der nächsten Deputirtenversammlung zuzuschickcn. §. 4. Das Zentralkomitö hat a) die allgemeine Kenntniß der in der Genossenschaft sich bildenden und entwickelnden Ueberzeugungen auf geeignetem Wege zu fördern und dahin zu wirken, daß die nächste Deputirtenversammlung von den auswärtigen Genossenschaften möglichst zahlreich beschickt werde; b) Unterhaltung einer regelmäßigen Verbindung mit den Lokalgenossenschaften, sowol durch Führung von Korrespondenzen, als durch abzustattende Berichte und etwa nothwendige Reisen; c) Vertretung der Gesammtheit bei Einzelnen, bei Körperschaften und Behörden; cl) für Nachweis von geeigneten Rcligionslehrern, Predigern und anderen Kultusbeamten sowol für Genossenschaften wie für einzelne Genossen nach Kräften Sorge zu tragen; e) das Komitv soll die Aufgabe haben, etwanige Anträge in Bezug auf Berufung der Synode, so wie in Bezug auf andere wichtige Gegenstände zur Berathung auf der nächsten Deputirtenversammlung vorzubereiten; desgleichen Anträge von Lokalgenossenschaften und einzelnen Genossen entgegenzunehmen und die so vorbereiteten Vorlagen mindestens 4 Wochen vor Zusammentritt der Versammlung zur Kenntniß aller Genossenschaften zu bringen. §. 5. Zur Bestreitung der Kosten, welche aus der Leitung der allgemeinen Angelegenheiten hervorgehen, wird eine Zentralkasse aus freiwilligen Beiträgen sämmtlicher Mitglieder der verschiedenen Genossenschaften gebildet, welche getrennt von der etwanigen Lokalkaffe verwaltet wird. §. 6. Jede konstituirte Genossenschaft bis zu 50 Mitgliedern hat das Recht, einen Deputirten; über 50 bis zu 100 zwei, und in diesem Verhaltniß weiter, zur Versammlung zu schicken. Jeder Deputirte kann in der Versammlung nur eine Stimme haben. §. 7. Die Lokalvorstände übernehmen die Pflicht, alle vom Zentralkomite und der Deputirtenversammlung ausgehendenden Beschlüsse in ihrem Gebiet nach Kräften zu verwirklichen. Es wurde beschlossen, im Oktober des laufenden Jahres eine andre Versammlung in Berlin zu halten. Oesterreich. Zolkiew, 28. Mai. (Privatmitth.) Sie werden bereits erfahren haben, daß an der angeblichen Ermordung des hiesigen Rabbinen und zehn reicher Juden auch nicht ein Titelchen Wahrheit ist, vielmehr haben gerade in unserm Kreise niemals, weder Bauern, noch Insurgenten ihr Haupt erhoben. Der hiesige Kreisrabbiner, Herr Hirsch Chajes, ist vielmehr gegenwärtig in Lemberg, um an dortiger Universität, auf den Grund der mit dem 1. September 1846 in's Leben tretenden Verordnung, daß sämmtliche Rabbinen Gaviziens pädagogische und philosophische Studien Nachweisen müssen, sich einer Prüfung zu unterziehen, zu der er sich selbst gemeldet. Bereits hat er für Geschichte, Geographie, Pädagogik, Psychologie und Logik mit Auszeichnung die Prüfung überstanden, und wird für Metaphysik, Ethik, Mathematik und Physik sie am 15. Juli c. oblegen.— Eigen ist es, daß, da bereits 1837 jenes Dekret erlassen, und 1840 nochmals publizirt worden ist, der Termin aber schon so nahe ist, sich außer Herrn Hirsch Chajes noch Niemand zur Prüfung gemeldet hat. Pesch, 18. Mai. (Privatmitth.) Die beste Ueberzeugung, daß trotz den Rückschritten, welche die Judensache in den letzten Jahren in Ungarn gemacht, sie doch noch immer edle und mächtige Freunde und Gönner findet, die sich nicht scheuen die Wahrheit offen zu gestehen und die gegen uns bisher geübte Verfahrungsweise, sowie die Einwürfe gegen eine Verbesserung unsrer politischen Stellung in ihrer ganzen Blöße und Nichtigkeit darzulegen, liefert wol folgender Artikel, den wir interessant genug fanden, um ihn wörtlich aus dem Pesti Ilirlap No. 673