Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-22 · Heft 26 (22.6.1846) · p. Seite 382

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 26 (22.6.1846)
Date
1846-06-22
Page
Seite 382 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225443-3225470--07826-3238607
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

382 Offenbach, 6) Gosen, Prov.-Rabb. in Marburg, 7) Güldenstein, R.in Buchau, 8) Dr.Heß, Landesr. in Weimar, 9) Dr. Holdheim, Landesr. in Mecklenb.-Schwerin, 10) Dr. Jolowicz, R. in Köslin, 11) Dr. Jost, Pr. in Frankfurt a. M., 12) Dr. Philippson, R. in Magdeburg, 13) Dr. Saalschütz, Pr. in Königsberg, 14) Dr. Salomon, Pr. in Hamburg, 15) Dr. Sommerfeld, Pr. in Elbing, 16) Stein, R. kn Frankfurta. M., 17) Wagner, Klausr. in Mannheim, 18) Wechsler, Landr. zu Oldenburg, 19) Dr. Herxheimer, Landr. zu Bernburg, 20) Levy, R. in Münsterberg, zu denen von hier noch kommen 21) Dr. Geiger, R. und 22) Dr. Levy. Damit die baldige genauere Anzeige des Komito's nicht zu spät komme, bemerken wir vorläufig, daß die ankommenden Herren Theilnehmer jedenfalls die Wohnungsliste im Go ldschmi dt'scheu Lokale (Woll- und Karlsstraße) finden. Köslin, 5. Juni. (Privatmitth.) Die hiesige jüdische Gemeinde zählte unter ihren Mitgliedern mehrere, die sich zu den Grundsätzen der Genossenschaft für Reform im Judenthum bekannten, und die dahin strebten sich zu konstituiren, ohne sich von denjenigen ihrer Glaubensgenossen trennen zu dürfen, welche, sei es aus Gewohnheit oder Ueberzeugung, an den ererbten Institutionen des Judenthums hielten. Die Letzteren wünschten eben so sehr eine Spaltung in der Gemeinde zu vermeiden; und dieser nicht genug anzuerkennende Sinn für Einigkeit und Duldsamkeit führte zu einem so befriedigenden Arrangement, daß die Kundthuung desselben in dem weitverbreiteten Organ des Judenthums eine Pflicht wird. Der Dr. Jolowicz, der bisher in Kulm engagirt war, war der ganzen Gemeinde bekannt, als ein Anhänger der rationellen Bedürfnisse im Judenthum; in seiner Probepredigt, die er an einem Sabbat- Nachmittag in der Synagoge hielt, bekannte er sich selbst entschieden zu derselben. Es wußte demnach ein Jeder, der der historischen Richtung angehörig, was er von ihm zu erwarten hatte. Die Reformgenossen nun wünschten sein Engagement, besorgten aber entschieden Widerspruch. Jndeß fand sich nicht bloß keiner, sondern vielmehr eine vollständige Verständigung. Dieser nach wurde bestimmt, daß der Dr. Jolowicz als Rabbiner, Prediger und Leiter der Religionsschule, außerdem aber ein Schächter und Vorbeter engagirt werde. In Betreff des Gottesdienstes wurde beschlossen, daß ein hebräischer und ein deutscher stattfinden soll, und zwar der erstere nach der braunschweiger Anordnung an jedem Sonnabend und Feiertage Vormittags, und der deutsche in der Form, wie sie die berliner Reformgenostenschaft eingeführt, Sonnabends und Feiertags Nachmittags 3 Uhr mit Predigt. Somit ist eine Einrichtung getroffen, in welcher Jeder auf seine Weise Befriedigung finden kann, ohne daß er gestört werde oder Zwang erleide. Der Geist der Einigkeit und Brüderlichkeit ist hierdurch noch stärker geworden und Gottessegen wird nicht ausbleiben. Dieses Beispiel von Liebe und Duldung möge recht viel Nachahmung finden. Berlin, 10. Juni. (Privatmitth.) In diesen Tagen sind hier im Druck die „Berathungen der vom 14. bis 16. April 1846 in Berlin versammelten Deputirten der Genossenschaft für Reform im Judenthum" erschienen. Allerdings waren außer den Bevollmächtigten der berliner Genossenschaft nur 4 Deputirte erschienen: der Gutsbesitzer Berliner für mehre oberschlesische Genossenschaften, Kand. Goldstein für die breslauer Genossen, Obervorsteher Hellwitz aus Soest für viele Genossen Westphalens, Dr. Jolowicz für die Genossen in Kulm. Außerdem war Dr. Jost aus Frankfurt am Main und Dr. Hirsch aus Luxemburg zugegen. Das Wesentliche der Verhandlungen betraf daher nur: „die Organisation der einzelnen Genossenschaften und ihre Verbindung zu einer Gesammtgenossenschaft." Die dahin zielenden Paragraphe, welche angenommen wurden,-sind zusammengestellt folgende: §. 1. Die Versammlung erkennt es für wünschenswerth und im Interesse der gemeinsamen Angelegenheit für nothwendig, daß überall, wo eine hinreichende Anzahl von Genossen in einem oder in mehren benachbarten Orten sich findet, dieselben zu einer Lokalgenoffenschaft sich konstituiren. In Bezug auf das, für diesen Zweck zu entwerfende Geschäftsreglement ist jede Genossenschaft unabhängig; jedoch erscheint es zur Erzielung einer wünschenswerthen Uebereinstimmung angemessen, auf

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.