Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1846)
- Date
- 1846-06-22
- Page
- Seite 379 (sequence 7)
- Language
- German
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ders für den Landbau zu gewinnen, wofür Unterstützungen und erhebliche Vorrechte z»gesichert sind. Endlich, um ein letztes Unterscheidungszeichen, durch welches viele Juden sich gedrückt fühlen, gänzlich verschwinden zu lassen, ist bestimmt worden, daß, vom 1. Januar 1850 an, es den Juden überhaupt verboten sein soll, in der ihnen eigenen Nationaltracht zu gehen. Bon jetzt ab steht es ihnen frei, entweder ihre Tracht beizubehalten oder dieselbe mit einer andern beliebigen zu vertauschen. Nachdem dergestalt die Regierung alle Mittel in Anwendung gebracht hat, welche die moralische und materielle Wohlfahrt der Juden zu sickern geeignet erscheinen, ist sie zu erwarten berechtigt, daß jene endlich jeden Erwerbszweig der das Interesse der übrigen Bevölkerung gefährdet, aufgeben und eine ihnen selbst, so wie ihren Mitbürgern mehr zum Heile gereichende Lebensweise erwählen werben. Es ist durchaus gerechr, wenn die Widerspenstigen und Ungehorsamen Zwangsmaßregeln unterworfen werden, gleich Müßiggängern, die der Gesellschaft, von der sie ein Theil sind, zur Last fallen. Um daher zwischen solchen Israeliten, die sich bereits nützlich zu machen gesucht haben, und solchen, die noch keine Gewerbe oder eine sonstige legale Beschäftigung treiben, einen gerechten Unterschied machen zu können, fordert die Regierung die Letzteren auf, sich für eine der folgenden Kategorieen zu erklären: 1) für eine der 3 Gilden des Kaufmannsstandes; 2) für die Bürgerschaft irgend einer Stadt oder eines Fleckens, mit einigem Häuserbesitz; 3) für irgend eine Künstler- Genossenschaft, wobei sie jedoch die nöthigen Ausweise über ihre Kenntnisse des Fachs beizubringen haben, und endlich 4) für den Stand der Ackerbauer. Diejenigen, welche diesen letzter» Stand vorzichen, können sich nach ihrem Belieben entweder auf ihren eigenen, von ihnen persönlich oder als Gemeindebesitz erworbenen Grundstücken, so wie auch auf Dominial- Ländereien und endlich auf Ländereien der Krone, niederlassen. In den beiden zuletzt genannten Fällen erhalten die jüdischen Ackerbauer eine Geldunterstützung zur Bestreitung der Kosten für die erste Anlage und genießen außerdem noch folgende Begünstigungen: a) während eines zehnjährigen Zeitraums sind ihnen alle Abgaben und pekuniären Leistungen erlassen; d) während eines Zeitraums von 25 Jahren sind sie von der Rekrutenstellung befreit, und c) alle Abgaben- oder Geld-Prästations-Rückstände, die sie etwa in chren früheren Verhältnissen schuldig geblieben sind, sollen ihnen erlassen werden. Als Termin, bis zu welchem die Juden sich eine Lebensweise auf den angegebenen Grundlagen zu wählen haben, ist der 1. Januar 1850 anberaumt worden. Nach Ablauf dieses Termins sollen alle diejenigen, die sich dem nicht gefügt haben und nicht dadurch, daß sie entweder sich einen akademischen Grad erworben oder zur Ehrenbürgerschast gehören, besondere Vorrechte genießen, unter eine Spezial-Kategorie zusammengefaßt und allen den Zwangsmaßregeln unterworfen werden, welche die Regierung gegen sie anzuwenden für nothwendig erachten wird. So zum voraus verwarnt, haben die Juden nun zu wählen, ob sie die ihnen zu einer ehrlichen und gesicherten Existenz gebotenen Mittel ergreifen oder sich den unangenehmen Folgen aussetzen wollen, die ihr Beharren auf dem Pfade des Unrechts nothwendig mit sich führen müßte." Warschau, im Mai. Die A. Pr. Z. theilt statistische Notizen über das Königreich Polen mit, aus welchen wir Betreffendes heroorheben. Allerdings wird zuerst auf das Unzuverlässige früherer Angaben, die als offiziel galten, namentlich bis zum Jahre 1828, hingewiesen, wonach die Bevölkerung damals sich vermehrt hätte, wie sie nirgends stattfindet. Bei der Zählung von 1828 werden 384,263 Juden angegeben, wovon 308,578 in den Städten und 75,685 in den Ortschaften des platten Landes lebten, die eine große Zahl Synagogen, selbst in den unbedeutendsten Oertern hatten. Aus dem Jahre 1838 gab der russische Statistiker Köppen 338,677 Juden in den Städten und 72,630 auf dem platten Lande an, zusammen 411,307, also 27,044 mehr, so daß sie sich zu den Christen, wie 1:8,<u verhielten. Nach dem Gothaischcn Kalender von 1845 aber, der auf gesandtschaftlichem Wege seine Nachrichten einzieht, waren in Polen 1843: 455,330 Juden. Ueber Warschau wird Folgendes angegeben: Besonders reich an Juden war die Hauptstadt Polens, wo eine merkwürdige Zunahme der jüdischen im Gegensatz zur christlichen Bevölkerung sich seit Anfang dieses Jahrhunderts herausgestellt hat. Im Jahre 1800 hatte Warschau 74,590 Einwohner beiderlei Geschlechts, worunter 9724 Juden sich befanden. 1818 war die jüdische Bevölkerung bei einem Total 86,000 Seelen