Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1846)
- Date
- 1846-06-22
- Page
- Seite 378 (sequence 6)
- Language
- German
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878 kanntmachung sich ausspricht, hätte man wenig einzuwenden: denn es ist nicht nur für den Staat, sondern auch für die Betheiligte» ein Segen, wenn sie nützlichen Gewerken obliegen, und es ist auch wol für die russischen Juden an der Zeit, einen angemessnen Theil an der bürgerlichen Gesellschaft zu nehmen. Aber 1) sind die zwei ersten Kategorien nur für besitzende Individuen möglich, die dritte für den, der eine Kunst gelernt hat, die vierte rechnet ebenfalls auf Besitz, oder die Niederlassung auf Dominial- und Kronsländereien, und es fragt sich, wie Viele sich da nicderlaffen können? Nun, besteht aber die Ueberzahl der russischen Juden aus völlig besitzlosen Individuen? Wie diese? Die Bekanntmachung lautet: „Se. Majestät der Kaiser haben in seiner hohen Fürsorge für die Wohlfahrt der in seinen Staaten angesessnen jüdischen Bevölkerung ein besonderes Komik« beauftragt, zu untersuchen, welches die Ursachen des wenig befriedigenden Zustandes seien, in welchem diese Bevölkerung noch heutigen Tages sich befindet, und die Mittel in Berathung zu ziehen, durch welche hier am Geeignetsten Abhülfe gebracht werden kann. Aus den von diesem Komik« angestellten Nachforschungen geht hervor, daß die Vorfahren der in den westlichen Provinzen des Kaiserreichs wohnenden Juden unter der ehemaligen polnischen Regierung heimlich und, nachdem sie von den Staaten West-Europa's zurückgewiesen wurden, sich dort niedergelassen haben. Da die polnische Regierung ihnen weder bürgerliche Rechte noch auch die Befugniß zugestand, unbeweglichen Besitz zu erwerben, blieben sie gezwungenerweisc in Abhängigkeit von den dortigen Grundbesitzern und sahen sich auf die Geschäfte des Kleinhandels und der Schenkwirthschaft beschränkt. Die Wiedervereinigung dieser Provinzen mit Rußland war für die Juden eine neue Epoche. Die kaiserl. Regierung gestattete ihnen, gleich den anderen Unterthanen, die Theilnahme an dem Genüsse der bürgerlichen Rechte und gestand ihnen nicht nur die Befugniß zu, sich in die Korporationen der städtischen Kaufmannschaften aufnehmen zu lassen, sondern auch das Recht, an den Wahlen Theil zu nehmen und selbst zu Mitgliedern des Gemeinderaths und verschiedener Ortsbehörden erwählt zu werden. Außerdem wurde es ihnen erlaubt, unbewegliches Eigenthum zu erwerben und als Ackerbauer sich niederzulassen, entweder auf eigenen Grundstücken oder auf Ländereien der Krone, in welchem letztem Falle die Regierung ihnen Unterstützung und Befreiung von Abgaben gewährt. Noch mehr, um ihnen alle möglichen Wege zur Zivilisation zu eröffnen, wurde ihnen der Besuch der öffentlichen Bitdungsanstalten, die Akademieen und Universitäten mit eingeschlossen, gestattet, und endlich wurde die den Juden eingeräumte Befugniß, sich in den oben ewähnten Gouvernements niederlaffen zu können, auf alle Gouvernements Neu- und Klein-Rußlands ausgedehnt. Indem die Juden dergestalt das Recht genießen, sich in 17 Gouvernements, auf einem Flächenraume von 17,000 Quadratmeilen und' unter einer Bevölkerung von 20 Millionen Einwohnern niederzulassen, in Gegenden, wo durch die Häfen des schwarzen Meeres und zum Theil auch durch die der Ostsee ein lebhafter Handelsverkehr mit dem In- und Auslande vermittelt wird, haben sie alle nur möglichen Mittel in Hänoen, ihreThätigkeit einem nützlichen Zwecke zuzuwenden und ihren Wohlstand auf sicherer Basis zu gründen. Leider haben sie von den ihnen dargebotenen Vortheilen keinen Gebrauch machen wollen. Indem sie dabei beharren, jede Verschmelzung mit der Gesellschaft, in deren Schooße sie leben, zu vermeiden, nähren sie sich zum großen Theil nach wie vor von der Arbeit ihres Nächsten und rechtfertigten so die unaufhörlichen Klagen der mit ihnen wohnenden übrigen Bevölkerung. Um den wohlwollenden Absichten Sr. Majestät des Kaisers in Betreff des sozialen Zustandes der Juden zu entsprechen, erachtete die Regierung es für nvthwendig (im Jahre 1844) — wozu auch selbst wohlgesinnte Glieder dieser Nation rierhen — sämmtliche Juden überhaupt der Abhängigkeit von den einzelnen Ka hal s zu entziehen und unter die Gemeindebehörden zu stellen. Mehr noch, damit nichts unterlassen werde, was den Fortschritt der Juden in der Zivilisation fördern könnte, hat die Regierung die früher ihnen eingeräumte Erlaubniß, am Unterricht in den öffenlichen Schulanstalten theilnehmen zu dürfen, noch weiter ausdehnen zu müssen geglaubt und mit Rücksicht darauf, daß Viele unter ihnen Simultan-Anstalten nur mit Widerstreben besuchen, Schulen eingerichtet, die ausschließlich für die jüdische Jugend bestimmt sind, womit auch ferner fortgefahren werden soll. Gleichzeitig werden ihnen noch mehr Erleichterungen als vordem I gewährt, sie für nützliche Beschäftigungen und beson-