Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1846)
- Date
- 1846-06-22
- Page
- Seite 377 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225470--07821-3238602- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
377 sondern Ln das allgemeine Erwerbsleben ausgegangen ist. Die andre Ursache, wenn auch nicht eine so massenhaft wirkende, liegt Ln der bisherigen Gestalt des Gesetzes selbst, in welcher durch die Häufung der verhütenden Vorschriften der höhere Zweck des Sabbats vielfach verloren gegangen, und die Individuen, nachdem sie erst einige Theile jener für sich beseitigt haben, nur zu schnell das ganze Gesetz mißachten lernen. In diese Zustände griff die erste Versammlung beut* scher Rabbinen hinein, indem sie die Ausgleichung der Kluft zwischen Lehre und Leben sich zur Frage stellte. Der zweiten Rabbinerversammlung wurde ein Bericht übergeben. Dieser Bericht ist zurückgezogen, und dafür eine Anzahl einzelner Punkte aus der ganzen Frage hervorgehoben worden. Es handelt sich darum, einige Vorschriften zu annulliren, Einiges zu erlauben, was bisher als verboten galt. Hiegegen ist es nun, daß ich mein Votum erhebe. Diesen Weg nicht einzuschlagen, erlaube ich mir dringend anzurathen. Zwei bedeutungsvolle Jahre sind über diese Frage hinweggegangen, und das Resultat wäre, theils gr'ößtentheils erloschene Dinge für erloschen zu erklären, theils Einzelnheiten, bei denen wieder nach tausend Einzelnheiten zu fragen wäre, zu bestimmen? Wir hätten damit die Frage nur umgangen, wir wären und hätten getäuscht. Damit hätte die Rabbinerversammlung den Standpunkt verlassen, welchen sie in der liturgischen Frage eingenommen, nämlich den: nicht bloß für den Moment, sondern für die Zukunft eine wesentliche Bedeutung zu haben. Nein! gerade hier muß die Rabbinerversammlung sich auf einen höher» Boden versetzen: in frischer, lebendiger Kraft zu schaffen. Wir müssen eine Ueberzeugung aussprechen! Wie aber dies? Indem wir die Negation bei Seite setzen, und das Positive von Neuem zum Ausdruck bringen. Ich stelle daher an die hochwürdige Versammlung den Antrag, dieselbe wolle erklären:. 1) Der Sabbar hat zum Zweck und Inhalt: die Heiligung, die Loslösung des Geistes aus der materiellen Lebenssphäre, die Erhebung zu Gott und zum Leben im Geiste. 2) Er erreicht diesen Zweck durch eine erhöhete gottesdienstliche Feier, durch die Entfernung vom gewerblichen Leben und durch das Enthalten von aller Arbeit. 3) Arbeit ist jede mit Anstrengung und größerm Aufwands von Kräften verbundene Thatigkeit. 4) Eine Arbeit ist amSabbat nur gestattet: a) zu gottesdienstlichen Zwecken, da diese den Zweck des Sabbats selbst einschließt; b) wenn Menschenleben in Gefahr steht; e) wenn es der Staat zu seiner organischen Erhaltung erfordert, also demSoldaten, so weit es der Dienst, dem Beamten, soweit eS sein Amt unumgänglich erfordert. Diese Erklärung über die Sabbatfrage auszusprechen, schlage ich der hochw. Versammlung vor. Was wir damit gethan haben? 1) Wir haben hiermit das ganze Gebiet der Kasuistik beseitigt. Die Zeit der Kasuistik ist vorüber. Es ist die Erklärung gegeben, was Arbeit fei; aber es ist dem Individuum überlassen, in seinem Gewissen zu entscheiden in einem Spezialfalle, ob eine fragliche Thätigkeit dahin gehöre. Hat er Zweifel, so kann er seine Zuflucht zum religiösen Lehrer der Gemeinde, oder zu wem er Vertrauen hat, nehmen. 2) Wir haben hiermit den wahrhaften Zweck des Sabbats dem Israeliten in's Bewußtsein gerufen; wir haben geltend gemacht, daß nicht allein die Erfüllung des Mittels genüge, sondern daß auch der Zweck des Sabbats erstrebt werden müsse, daß er nicht bloß ruhen, sondern auch sich heiligen solle am Sabbat. Die gottesdienstliche Feier am Sabbat muß dem Israeliten wieder als höchste Pflicht erscheinen. Hierdurch erscheint auch die Religion nicht bloß als das gewerbliche Leben hindernd, sondern in der Wesenheit ihrer höheren Zwecke, die Niemand sich ableugnen kann, die zu erstreben Jedermann verpflichtet ist, zu deren Erstrebung anzufeuern, die Religion in ihrer höchsten Pflicht, in ihrem ganzen Rechte ist. Dies scheint mir die einfachste Lösung dieser Frage, so weit sie im Berufe der Rabbinerversammlung lieget. Zeitungsnachrichten. Rußland. St. Petersburg, 31. Mai. Wir theilen hier eine an die Juden erlassene Bekanntmachung mit. Auf dieselbe als bevorstehend machten wir schon im vorigen Jahre aufmerksam, und fallt dieselbe ab. kühlend in die bei Bielen sehr lebhaften Erwartungen von Montesiore's Reise hinem. So wie diese Be-