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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-22 · Heft 26 (22.6.1846) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 26 (22.6.1846)
Date
1846-06-22
Page
Seite 376 (sequence 4)
Language
German
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376 als zu wenig zu thun. Nach diesem Grundsätze woge man nun folgende Vorschläge prüfen: 1) Das Pesachfest. Der Festgedanke tritt beim Beginne des Festes besonders lebhaft hervor und bietet der Betrachtung und Erbauung mannigfache Seiten dar. Daher in der Regel zum Anfänge zwei volle Festtage, mit der n'öthigen Abänderung des Gottesdienstes am zweiten Tage. Ich sage in der Regel. Denn ob in den Fällen, wo ein Sabbat sich unmittelbar, entweder vor oder nach daran fügt, wo also drei Ruhetage nacheinander fallen würden, nicht der zweite Tag suspendirt werden soll, darüber bin ich noch in Zweifel. Ohne Analogie wäre das Ausfallen des zweiten Festtages wegen einer solchen Rücksicht nicht, da ja auch die Rabbinen aus einer ähnlichen bestimmt haben, der Versöhnungstag solle nicht auf den Freitag und nicht auf den Sonntag fallen. Die Dauer des Festes jedoch nur sieben Tage und daher zum Schluffe nur ein voller Feiertag. Die Gründe für diese Adkürznng brauchen nicht erst weitläufig auseinandergesetzt zu werden. Jeder weiß, daß der achte Tag, als ein da capo des siebenten den Festgedanken schon völlig erschöpft findet und daß da auch die Formen des Festes lästig werden. 2) Das Wochen fest — wie oben erwähnt zwei Tage. Hier fällt der Widerspruch mit dem Ausdrucke der heiligen Schrift um so mehr weg, da es als pr •ttrmn bei uns ein ganz anderes ist als das der Schrift, ja da auch noch bei uns der Zweifel bleibt, an welchem Tage des Monats die Gesetzgebung stattgefunden hat (vide Tract. Sabbat 1. c.). Am zweiten Tage wäre bloß die. Vorlesung aus der Thora zu ändern, und schlage ich dazu 5. B. M. 5, v. 19—6, 10 vor. 3) Das Neujahrsfest — nur ein Tag, denn ein zweitägiges Neujahrsfest Ln der hergebrachten Weise ist Unsinn. Dahingegen möge der zweite Tag des Jahres alsTag des Ernstes und der Buße gottesdienstlich ausgezeichnet bleiben, versteht sich jedoch ohne -lDiw nsnpn. Es konzentrire sich in ihm die Vorbereitung auf den Versöhnungstag, die früher durch ihre Ausdehnung und Zersplitterung den rechten Eindruck nicht machen konnte. 4) Das Hütten- und Herbstfest. Da Ln diesem Monate schon der Feiertage mehrere waren und dadurch die geistige Frische des religiösen Bewußtseins in der Regel schon absorbirt ist, wie Jeder aus Erfahrung weiß, und da auch die Zeit — es ist Herbst, wo die Thätigkeit besonders bei dem Landbewohner noch sehr in Anspruch genommen ist — gegen die Anhäufung von Ruhetagen Einspruch thut, so reduzire man das Fest auf sieben, resp. acht Tage, und beginne und schließe es mit einem vollen Feiertage. Ich gestehe gern, daß diesen Vorschlägen die Schärfe der Konsequenz abgeht, daß sie das Ergebniß sind von Rücksichten auf das Leben einerseits und auf die Bedeutung der Feste andererseits. Diese Schärfe kann aber auch nicht am Orte sein, wo Vermittlung die Aufgabe ist, denn vermitteln heißt ja die Strenge der Forderung nach zwei Seiten hin mildern. Weiß indessen ein Andrer einen bessern Weg dazu, so will ich mich gern belehren lassen. Oldenburg, den 11. Juni 1846. Antrag an die dritte Versammlung deutscher Nabbinen, die Sabbatfrage betreffend, von »r« Ludwig Philippson *). Innerhalb des jüdisch-religiösen Lebens bietet Nichts einen größern Widerspruch und eine größere Schwierigkeit dar, als die Sabbatfrage. Don der einen Seite finden wir ein Gesetz, welches die biblische Grundlage so unendlich durchgearbeitet hat, daß die Feier des Sabbats den Charakter der Peinlichkeit angenommen, die den Aufschwung des Geistes vielmehr Hindertals fördert; von der andern Seite ein immer weiter greifendes Nichlbeachten des Sabbats, das diese erhabene Institution völlig zu untergraben droht. Und doch ist der Sabbat eines der geheiligtsten Besitzthümer unsrer Religion, welches die anderen Religionen auf ihre Weise ihr entlehnt haben, eine israelitische Grundidee, die sich die Welt erobert hat. Dabei ist der Sabbat insbesondre Träger des öffentlichen Gottesdienstes, und dieser wiederum eine Grundsäule der ganzen Religion. Die Ursachen des Verfalls unsres Sabbats sind leicht als zwiefach zu erkennen. Die eine: der Konflikt des gewerblichen Lebens mit dem religiösen, da die Strömung des gewerblichen Lebens von der überwiegenden Majorität des Volkes ausgeht, der Jude aber in unsrer Zeit nicht mehr gesonderten Gewerbszweigen obliegt, *) Es liegt in der Natur eines solchen „Antrags" — der kein „Bericht" ist, die Sache nicht erschöpfend vorzutragen, sondern nur den Standpunkt anzudeuten, von wo aus die Lösung der Frage zu erstreben sei.

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