Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 25 (15.6.1846)
- Date
- 1846-06-15
- Page
- Seite 364 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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364 Etwas anders faßt die Gemara die Doppelfeier des Neujahres auf; weil diese sich von älterer Zeit herschreibt, betrachtet sie sie als unantastbar, als einen zusammengehörigen geheiligten Zeitraum swnp). Allein ob der Zweifel ein höheres Alter hat, ist dann von keiner Bedeutung mehr, wenn der Zweifel geschwunden ist, und so hat der zweite Tag des Neujahrs keine größere Berechtigung als eia anderer zweiter Festtag. Lächerlich ist die Behauptung Rappoports *), als sei bereits in Neh. 8, 13 des zweiten Neujahrstages erwähnt, im Ge> gentheil ist noch sehr zweifelhaft, ob gar des ersten Neujahrstages dort gedacht wird. Dort wird nämlich erzählt, daß nachdem die Israeliten sich wieder möglichst heimisch in Palästina gemacht und der jüdische Staat wieder restaurirt worden, beim Herannahen des siebenten Monats sich das Volk in Jerusalem versammelt, und am ersten des siebenten Monates las Esra ihnen Allen aus dem Buche der Lehre vor, und als das Volk dabei in Weinen ausbrach, .da ermahnte Esra, Nehemia und die Leviten das Volk, sie sollten nicht betrübt sein, sondern den Tag als einen heiligen und festlichen fröhlich begehen. , Ob nun dieser Tag als ein bereits früher festgestellter Festtag gefeiert wurde oder blos weil sie nun zum ersten Male sich zum Anhören der Lehre vereinigt hatten und er deshalb auch fröhlich begangen wurde, dies kann aus dem Zusammenhänge dort nicht entschieden werden, wahrscheinlicher ist die letztere Ansicht, und von einem Schofarblasrn ist durchaus keine Rede. Jedoch sei dem wie ihm wolle, mag dieser erste Tag des siebenten Monats auch damals als Neujahr gefeiert worden sein, daß der zweite in gleicher Eigenschaft gefeiert worden, davon ist keine Spur. „Und am zweiten Tage," so heißt es nämlich, „versammelten sich die Familienhäupter vom ganzen Volke, die Priester und Leviten bei Esra, dem Gesetzkundigen, um zu forschen Ln den Worten der Lehre u. s. w." Also der einzige Zweck war, sich vertraut zu machen mit dem Inhalte der Lehre, nicht aber einen Tag zu feiern, daher versammelte sich auch nicht das ganze Volk, sondern blos die Häupter und Kundigen. Aus einer solchen Stelle einen Beweis ziehen zu wollen für das Vorhandensein einer Doppelfeier des Neujahrs in jener alten Zeit, während die bekannten Thatsachen die weit spätere Entstehung bezeugen, ist ein Blendwerk der neuern superkonservativen vorgeblich historischen Kritik, welche jedoch sich selbst Lügen straft. Es ist daher entschieden, daß der zweite Festtag für uns durchaus keine Begründung hat. 2) Ob nun, weil nicht begründet, der zweite Festtag nunmehr abgeschafft werden könne, trotzdem daß er viele Jahrhunderte hindurch gefeiert worden, ist eine Frage, welche sich den drängenden Verhältnissen des Lebens gegenüber leicht beantwortet. Werden wir auch eine, lange Zeit hindurch geheiligte Sitte achten, so müssen wir doch nicht dieser knechtisch uuterthan sein, wenn wir nur zu deutlich wahrnehmen, daß durch diese Anhäufung das religiöse Leben durchaus erschüttert wird. Wir dürfen froh sein, wenn in unseren Tagen der eigentliche Festtag geheiligt wird und müssen nicht die Ansprüche steigern, die Heiligung auch für einen Tag verlangen, dem blos man-* gelhafte Kenntniß den Heiligenschein erborgt; nur auf diesem Wege können wir hoffen, daß der erste Tag in seinen Rechten sich erhalte. Haben die Alten dem heiligsten Feiertage, dem Versöhnungstage, keinen Zusatztag aus Zweifel hinzugefügt, weil dies zu große Beschwerden erzeugt hätte, haben sie die Verhältnisse des Lebens so sehr beachtet, daß sie den Versöhnungstag, wenn er auf einen Freitag oder Sonntag hätte fallen müssen, auf den folgenden Tag verschoben, damit nicht zwei Sabbate auf einander folgen und deshalb die Todten zwei Tage über der Erde liegen bleiben müßten — eine im heißen Morgenlande sehr beschwerliche Sache — oder die Gemüse, welche dann vor beiden Tagen geschnitten werden mußten, welk würden*), haben sie aus diesen uns nicht sonderlich wichtig scheinenden Lebensschwierigkeiten den VersöhnungStag und die damit in Zusammenhang stehenden Feier¬ und Festtage verschoben und die eigentlich heiligen Tage zu Werketagen gemacht: so berechtigen uns sicherlich die in unsrer Zeit so sehr gehäuften Beschwerden, welche der Verkehr durch unsere, einer geringen Minorität, verschiedenen Festtage in den Weg legt, zur Abschaffung von Festtagen, welche durchaus aller Begründung baar sind. 3) Jedoch wünschte ich, daß die Maßregel in der Art getroffen werde, daß man hoffen dürfe, sie werde auch nach und nach allgemeinen Eingang finden. Diese Rücksicht würde mich daher zu folgendem Vorschläge veranlassen. Der achte Tag des Peßachfestes werde ganz abgeschafft; die zulange Festfeier ist ermüdend, sie kann eine Erhebung des Geistes nicht bewirken, und die Beschwerlichkeiten des Peßachfestes dürfen nicht ohne Grund verlängert werden; man sollte sich daher zu der Erklärung *) nbiÄü nrDin S. 12, deutsche Uebers. S. 15» *) Rosch ha-Schanah 20 a.