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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-15 · Heft 25 (15.6.1846) · p. Seite 363

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 25 (15.6.1846)
Date
1846-06-15
Page
Seite 363 (sequence 3)
Language
German
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363 Tage ausgeschlossen, die mit Fasten begangen wurden, der Versöhnungstag, der Tag der Tempelzerstörung (9. Ab) und die später aus gleichem Grunde hinzügekommenen; diesen wurde niemals ein zweiter Tag HLnzugefügt, weil zu große Beschwerden damit verknüpft gewesen wären. Desgleichen vermehrte man die späteren Feste, wie das Weihefest, NDirn, nicht um einen Tag, da ohnedies das Arbeitsverbot an ihnen nicht stattfand. Der Grundsatz, den Beginn des Monats nach der Zeugenaussage über das Sichtbarwerden des Neumondes in Palästina zu bestimmen und danach die Feier-, Fest- und Trauertage einzurichten, mußte dadurch schon wankend werden, da mau außerhalb sich doch auf eigne Weise behelfen mußte; dazu kam aber noch die vollständigere Kenntniß der astronomischen Berechnungen, die nun nicht mehr nothig machten, sich auf das zufällige Sehen Einzelner zu verlassen, die vielmehr eine feste Bestimmung ein für alle Male möglich machten, und so waren die Zweifel über den zu feiernden Tag durchaus nicht wehr vorhanden, der Grund für eine Doppelfeier hatte ganz und gar aufgehört. Dies fühlte bereits die babylonische Gemara *), sie wirft daher die Frage auf, warum man gegenwärtig noch die Doppelfeier beibehalte? Ais Grund dafür „an dem Brauche der Voreltern festzuhallen", wird angegeben, es könnte in Kürze der Messias kommen, die Feststellung des Monatsanfangs würde dann wieder wie ehedem nach Zeugenaussagen erfolgen, für die Fernwohnenden könnte dann wieder Zweifels halber die Nothwendigkeit einer Doppelfeier eintreten, diese aber würde dann vielleicht unterlassen werden in der Erinnerung daran, daß im vorhergegangenen Jahre blos ein Tag gefeiert worden sei. Wie wenig genügend diese Begründung für die Beibehaltung des zweiten Festtages ist, sieht mau wol leicht ein. Es wird bei derselben vorausgesetzt, daß der Messiasglaube de» Gedanken einer vollständigen Herstellung eines jüdischen Reiches in Palästina enthält, so daß die Juden dort wieder alle vereinigt werden oder doch auch die auswärts lebenden zurückbleibenden Juden von den dortigen Einrichtungen abhängig stad. Wie wenig aber dieser Gedanke der gegenwärtig herrschenden Ueberzeugung entspricht, ist bekannt genug. Unter dem Messiasreiche verstehen jetzt die Denkenden in den Gemeinden, in Uebereinstimmung mit den schlagendsten prophetischen Verkündigungen, die Herankunft der Zeit *) Jomtob 46. 56. eiinr großem Vollkommenheit der Menschen, in welcher die Wahrheit, namentlich der Glaube an den einzig-en heiligen Gott, Liebe und Friede, die gegenseitige brüderliche Anerkennung der Menschen unter einander, sich befestige« wird. Die Wiederherstellung eines befondern jüdischen Reiches liegt nach dieser Ansicht ganz außer diesem Glauben. — Aber selbst nach der andern Auffassung, nach welcher ein selbstständiges jüdisches Reich in Palästina wieder einst erstehen werde, bleibt es nicht denkbar, daß alle alten Institutionen, welche bereits durch den Fortschritt der Zeit umgewandelt worden sind, dann wieder wie in der Zeit des zweiten Tempels zur Geltung kommen werden. Ebenso wie es undenkbar ist, daß zu irgend einer Zeit, wenn der jüdische Staat und der Tempel zu Jerusalem wieder hergestellt werden sollte, das Darbringen blutiger Opfer wieder als Gottesdienst betrachtet werden kann, weil der Gottesdienst im Gebete ein viel geistigerer und reinerer, der gewouneneu höhern Stufe angemeffnerer ist: ebensowenig ist es möglich, daß je wieder die höheren Berechnungen über den Eintritt des Neumondes aufgegeben werden sollten und man wieder seine Zuflucht zu unzuverlässigen Zeugenaussagen nehmen werde. Bleibt man jedoch zu dieser Zeit auch bei der astronomischen Feststellung, so kommt auch zu jener Zeit eine Doppelfeier nicht vor, und es ist.tun so unbegründeter, dieselbe jetzt zu begehen in Rücksicht auf jene kommende Zeit. Und selbst das Undenkbare zugegeben, es würden in jenem vorgeblich mesfianisch-jüdischen Staate alle alten Einrichtungen wieder hergestellt, es würde daher auch die Bestimmung des Neumondes wieder von der Erklärung des Gerichts auf Grund von Zeugenaussagen erfolgen und es könnte daher in manchen Gegenden dann zuweilen eine Doppelfeier nöthig sein: sollte man nicht annehmen müssen, daß bei so geänderten Verhältnissen, wie wir sie uns kaum jetzt vorstellig machen können, die Gewalt der Behörden sowvl als der Eifer des Volkes kräftig genug sein würden, diese Doppelfeier festzuhalten, wenn auch das Jahr vorher dieselbe nicht stattgefunden? War dies ja am Neujahre in alten Zeiten auch der Fall, und oft mögen die Boten in einem Jahre angelangt sein, im andern nicht, so daß in alter Zeit bald eine Doppelfeier stattfand, bald nicht, ohne daß man besorgte, sie werde in dem einen Jahre nicht beachtet werden, weil sie im ftühern nicht gegolten hatte. Es ist demnach die von der Gemara versuchte Begründung der festzuhalteuden Dyppelfeier durchaus nichtig und kann auf Beachtung keinen Anspruch machen.

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