Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 25 (15.6.1846)
- Date
- 1846-06-15
- Page
- Seite 362 (sequence 2)
- Language
- German
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362 Harfe Davids süß und traut, Lkine Saitm find zersprungen! Mur -rm Schatten alter Pracht Schleppen wir uns mühsam bange, Um uns herrschet finstre Nacht, Juda'S Stern, was bleibst du lange! Gott, Jehova Zebaoth, Hilf uns ab von unsren Qualen, Laß uns, Herr, mit unsrem Tod Unsre alte Schuld bezahlen! Leitender Artikel. Magdeburg, 7. Juni. Aktenstücke zur dritten Rabbinerversammlnng. Entwurf zu einem Berichte über den zweiten Festtag.*) 1) Der zweite Festtag hat durchaus keine Begründung, welche ihm für unsre Zeit noch .rgend eine gesetzliche Bedeutung gäbe. In der alten Zeit wurde der Anfang des Monats nach dem Sichtbarwerden des Mondes bestimmt, und zwar nicht nach astronomischer Berechnung, sondern nach der Aussage von Zeugen, welche den Neumond wirk, lich gesehen haben. Diese Zeugenaussage wurde blos von dem hohen Gerichte in Jerusalem **), erst später auch in Jamnia oder an einem andern Orte, wo in Verhinderung das hohe Gericht seinen Sitz hatte, angenommen ***). Nachdem der Vorsitzende des Gerichts die Weihe des Neumondes ausgesprochen, wurde den Fernerwohnenden in alter Zeit durch Feuerstgnale auf den Bergen -s), später durch ausgesandte Boten die Anzeige gemacht-j-f). Im *) Wir bemerken für weniger kundige Leser, daß diese Berichte nur Vorlagen sind, über welche die Versammlung zu verhandeln hat, also bis dahin dieser selbst noch nicht angehören. Die Redaktion. **) Mischnah Rosch ha-Schanah 2, 5—7. Sanhedrin 1, 2. ***) M. R. Ha-Sch. 4, 1. 4. -j-) Das. 2. 2—4. -j-f) Das. das. und 1, 3. Laufe von acht Tagen war nicht blos den Bewohnern Palästjn-a's, Indern auch Syriens*) der BegLmr des Monats bekannt, so daß die Feier-, Fest- und Lrcmertage zu rechter Zeit überall begangen werden konnten, indem der Trauertag des 9. Ab (2N2 wen) der Tag war, welcher auf den frühesten Monatstag fiel. Nur das Neujahr machte darin eine Ausnahme. In Jerusalem oder an dem anderweitig bestimmten Orte der Zeugnißaufnahme selbst konnte nur ein Zweifel entstehen, wann dasselbe, als am Neumonde des Monats Tischre, zu feiern sei, indem die Zeugen erst im Laufe des Tages kommen konnten, vielleicht aber auch erst den andern Tag, so daß wenn sie erst am 31sien Tage nach dem Beginn des Monats Elul ihr Zeugniß ablegten, das Neujahr an zwei auf einander folgenden Tagen gefeiert werden mußte, da der erste des Zweifels wegen heilig gehalten ward; ja zu manchen Zeiten war die Einrichtung getroffen, daß selbst, wenn die Zeugen zwar am 30sten Tage nach dem Neumonde des Elul emtrafen, aber spät im Nachmittage, auch dann beide Tage gefeiert wurden **). Entfernter Wohnende mußten nun fast immer des Zweifels wegen das Neujahr an zwei auf einander folgenden Tagen feiern. DieMischnah kennt daher weiter keinen doppelten Feiertag als lediglich das Neujahr, sie spricht blos von ümiü tn»*» löan bu:***), und in Palästina ward nie ein andrer Feier-, Fest- oder Trauertag doppelt gefeiert. Daher kennt auch der Geschichtsschreiber Josephus Flavins diesen Zusatztag nicht -f). Erst später als die Anzahl der Juden in Persien (Babylonien) zunahm und auch die Bedeutung der dortigen Schulen wuchs, man aber die Bestimmung des Neumondes noch immer von Palästina abhängig sein ließ, während die Entfernung von dort und das immer zunehmende Sinken der palästinensischen jüdischen Bevölkerung und der dortigen Schulen das zeitige Hingelangen der Nachricht über die Feststellung des Monatsbeginns sehr zweifelhaft machte, gewöhnte man sich daran, alle die genannten mit besondrer Feier zu begehenden Tage um einen zu vermehren, und die Gemara kennt daher n*nbA biü zwei Festtage derer, die im Exile, außerhalb Palästina's, wohnen. Von dieser Einrichtung waren dann noch die *) M. R. ha-Sch. 1, 4. **) Das. 4, 4. ***) Schabbath 19, 5; Erub 3, 7—9; Menachoth II, 9. Kraksin 2, 5. 1) Jüd.Alterch. III, 10,5; XI, 4,8; XIII, S, 2. 4.