Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 24 (8.6.1846)
- Date
- 1846-06-08
- Page
- Seite 357 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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schränkungen sind zweckwidrig, de«» durch sie wird der moralische Zustand der Israeliten nicht gehoben, und dies soll ja der denselben unterstellte Zweck fein; durch sie wird die gewünschte Liebe und die bezweckte Betheiligung der Israeliten an den Staatseinrichtungen nicht befördert oder geschaffen. Die Beschränkungen verstoßen gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze. Warum soll den Israeliten verboten sein, was allen Anderen erlaubt ist? Deshalb doch gewiß nicht, weil sie mehr Handelsgeschick besitzen, und auch deshalb nicht, weil sie ohnedies durch mannigfache Vorurtheile schon prägravirt sind! Es wird auch nicht zu bestreiten sein, daß sich z. B. bei dem Güterhandel die Christen nicht nur häufiger, sondern oft auch schmutziger und betrügerischer betheiligen, als die Israeliten, sowie überhaupt die großen und manchmal wenig lobenswerthen Spekulationen von ganz anderen Personen, als von Israeliten, geleitet werden. Es liegt daher gewiß kein Grund vor, den Ilnmuth hierüber auf die langeher unterdrückte Klasse der Israeliten abzuladen." Der Antrag wurde von den Abgeordneten Aicheler, Bürkle u. A. nachdrücklich unterstützt, und sieht man den Beschlußnahmen entgegen. — Ich kann nicht schließen, ohne auch eine sehr wichtige Tagesfrage, das Studium der jüdischen Theologie, zu berühren. Sie haben Ihren an die Rabbinerversammtung in Frankfurt gestellten Antrag auf Mitwirkung zur . Errichtung einer oder zweier jüdisch-theologischen Fakultäten sehr gut motivirt. Herr Dr. Geiger hat einen Antrag Ln demselben Sinne gestellt, und die Versammlung hat einen entsprechenden Beschluß gefaßt. Da der Studienplan noch nicht entworfen ist, so glaube ich einige Bemerkungen mir erlauben zu dürfen. Beinahe in allen Staaten müssen jetzt die jüdischen Theologen ein Gymnasium absolviren. In demselben wird die jüdische Theologie nicht gelehrt. Sie beziehen die Universität und hören Vorlesungen an der philosophischen Fakultät über die allgemeinen Wissenschaften, und an der theologischen Fakultät über Rhetorik, Katechetik, Pädagogik und Exegese. Die letztgenannten Lehrgegenfiände sind aber nur theologische Hülfswiffenschaften; die jüdische Theologie wird nicht gelehrt. Jetzt wird die Dienstprüfung abgelegt in den — allgemeinen und in den theologischen Hülfswiffenschaften. Man muß auch die Prüfung im Talmud und in der aus demselben fließenden Gesetzeskunde ablegen. In welcher Anstalt wird aber der Talmud und die Gesetzeskunde gelehrt? Wenn die christlichen Theologen das Gymnasium verlassen und die höheren allgemeinen Wissenschaften in einem Lyzeum oder an einer philosophischen Fakultät absolvirt haben, so gehen sie sogleich zum Fachstudium über, und diese Wissenschaften werden nicht als Gegenstände der Dienstprüfungen vorgenommen. Warum werden an die jüdischen Theologen größere Ansprüche gemacht? Warum müssen sie sich auf der Universität hauptsächlich dem Studium dieser Wissenschaften ergeben? Warum müssen sie in der Philosophie, Mathematik, Philologie, Weltgeschichte, in der alten und neuen Geographie und in der Naturwissenschaft eine — Dienstprüfung ablegen? Solche Anordnungen wurden zu einer Zeit erlassen, als die jüdischen Theologen mit Gesetzeszwang zum Studium der allgemeinen Wissenschaften angehalten werden sollten. Jetzt aber werden diese Verfügungen auf Kosten der jüdischen Theologie in Anwendung gebracht. Es sind daher zwei Hauptfragen zu erörtern: 1) In welchen Anstalten soll die jüdische Theologie, und 2) nach welcher Methode soll sie unterrichtet werden? Durch theologische Fakultäten allein kann dem Bedürfnisse nicht abgeholfen werden. An denselben erhält man nur die Anleitung, wie man das Selbststudium mit Erfolg fortsetzen, und die Wissenschaften kritisch behandeln soll. Gründliche Kenntnisse werden vorausgesetzt, ohne sie ist das Verständniß der Hermeneutik und Kritik unmöglich. Es müssen daher wieder Talmud-Tora-Schulen mit zeitgemäßer Verfassung errichtet werden, in welchen die Vvrkenntnisse errungen werden können. Der Sinn für solche Institute ist keineswegs in allen Gemeinden erloschen. Es sind auch Elemente zu ihrer Palingenesie vorhanden. Hier besteht ein Vermächtnis; für eine Talmud-Tora-Schule, und besteht auch noch ein Bet-Hammidrasch als Fragment'. Nachdem das Schul- und Kirchenwesen gesetzlich organisirt war, wurde auf meinen Antrag eine Stiftungs-Kommission zur Beaufsichtigung der israelitischen Stiftungen, aus dem Rabbiner und drei Gemeindevorstehern bestehend, von der Regierung ernannt. Die Kommission wurde angewiesen, die geeigneten Rechtsmittel Behufs der Aufrechthaltung dieser Anstalten zu ergreifen , und ist bezüglich der Talmud-Tora bereits ein Vorbescheid nach dem Grundsätze erlassen worden, daß die den milden Stiftungen der katholischen Kirche nach dem kanonischen Rechte zukommenden Rechtswohlthaten in Hinsicht der Formalitäten bei der Vermächtnißgabe, der Verjährung, Restitution u. s. w.