Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 24 (8.6.1846)
- Date
- 1846-06-08
- Page
- Seite 350 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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350 Mit Uebergehung der ersten allgemeinen Bitte wandte sich der Referent zu dem ersten Gegenstände der Petition, die Aushebung des Schutzgeldes und stellte seinen Antrag dahin: „Die königl. Regierung zu ersuchen, auf die nach §. 5 des Gesetzes vom 30. September 1842 in Aussicht gestellte Gesetzvorlage, die Beseitigung der aus dem aufgehobenen Schutzverhältnisse annoch folgenden Leistungen betreffend, Bedacht zu nehmen, ohne daß irgend eine Geneigtheit der Stände zur Uebernahme der Entschädigung aus Landesmiltcln aus diesem Anträge gefolgert werden könne." Ein anderes Mitglied der Kammer hielt dafür, daß es, um alle Folgerungen abzuschneiden, am Besten sei, die Petitionen der königl. Regierung zur geeigneten Erwägung zu übersenden, und stellte hierauf einen Verbesserungsantrag. Bei der Abstimmung ward der Verbcfferungsantrag von 23 gegen 20 Stimmen angenommen. Der zweite Antrag der Petitionen betraf die prioatrechtlichen Verhältnisse der Juden, wobei namentlich auf das Verbot der Zession von Schuldforderungen eines Juden an einen Christen, die Dotalverhältnisse der jüdischen Ehefrauen, und die Ablegung von Zeugnissen gegen Christen hingewiesen wurde. Wegen der großen Wichtigkeit dieses Gegenstandes, namentlich für das Geschäftsleben, proponirle der Referent: „Zur Erwägung der königl. Regierung zu verstellen: ob und in welcher Art behuf gesetzlicher Regulirung der privatrechtlichen Verhältnisse der Juden, namentlich in Absicht auf das Verbot der Zessionen von Schuldforderungen, in Absicht aus Dotalverhältnisse der jüdischen Ehefrauen, und in Absicht auf die Fähigkeit der Juden zur Ablegung von Zeugnissen, den Ständen Mittheilungen zu mache» seien?" Der Antrag des Referenten ward einstimmig angenommen. Der dritte Antrag in den Petitionen war auf eine Erweiterung der Befugnisse derJuden rücksichtlich desGewerbbetriebcs gerichtet. Rücksichtlich dieses Punktes proponirte der Referent: „Die Petitionen in Absicht auf die Anträge über die §§. 52 bis 56 des Gesetzes vom 30. Sept. 1842 an die wegen Prüfung der Gewerbeordnung beschlossene Kommission zu verweisen." Auch dieser Antrag ward angenommen. Hinsichtlich endlich des vierten Antrags in den Petitionen, um Aufhebung der Unfähigkeit zum Erwerbe von Grundeigenthum ging der Antrag des General-Syndikus dahin: „Dieserhalb zur Tagesordnung überzugehen." Ein anderes Mitglied proponirte in Konformität mit seinem zu dem ersten Punkte gestellten Anträge: „Auch hinsichtlich dieses Punktes die Petitionen der königl. Regierung zur geeigneten Erwägung zu verstellen." Dieser Verbesserungsantrag ward angenommen. — Hierauf kam der Beschluß zweiter Kammer über diese Petitionen zur Erwägung, dahin gehend: „Die Petitionen der königl. Regierung zu übersenden, mit dem Ersuchen, die Wünsche und Anträge der Bittsteller in nähere Erwägung nehmen zu wollen; insbesondere anderweit zur Erwägung der königl. Regierung zu verstellen, ob und in welcher Art behuf gesetzlicher Regelung der privatrechtlichen Verhältnisse der Juden weitere Mittheilung den Ständen zu machen sein möchte, unter Hinweisung auf die, insbesondere durch das reichsgesetzlichc Verbot der Zession von Schuldforderungen eines Juden entstehenden Rechtsungleichheiten und Vcrmögensnachtheile; so wie um baldthunlichste Vorlage eines Entwurfs zu dem im Gesetze vom 30. Sept. 1842 tz. 50 vorbehaltenen Gesetze über die Befugnisse, der Juden zum Erwerbe von Grundeigcnthum anderweit zu ersuchen; unter Mittheilung eines Protokoll-Extrakls an die Bitlsteller." Dieser Beschluß ward abgclehnt. (H. Z.) Preußen. Breslau, 26. Mai. Die D. A. Z. berichtet Folgendes: Gestern reiste eine Deputation der krakaucr Judenschaft hier durch nach Berlin, um dort Sir Moses Montefiore für seine thätige Verwendung beim Kaiser von Rußland zu Gunsten der russischen Juden Dankesworte darzubringen. An der Spitze der Deputation befindet sich der krakaucr Oberrabbiner Meisel. Zugleich wird die Deputation die jetzige traurige Lage der krakauer Judenschaft der Theilnahme dieses modernen jüdischen Messias empfehlen. Aus sicheren Privatmittheilungen erfährt man, daß Sir Moses Montefiore in Warschau vom Fürsten-Statthalter huldvoll empfangen worden, nachdem aus Petersburg die höchsten Empfehlungen für ihn eingegangen. In Warschau ist Sir Moses Montefiore mit dem für die Juden sehr thätigen Glaubensgenossen Herrn Posener in Verbindung getreten. Es ist in diesen Blättern seiner Zeit berichtet worden, daß die hiesige philosophische Fakultät beim Ministerium des Kultus und der Unterrichtsangele-