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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-06-01 · Heft 23 (1.6.1846) · p. Seite 343

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 23 (1.6.1846)
Date
1846-06-01
Page
Seite 343 (sequence 15)
Language
German
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Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen I Vi Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Konkurs. Bei gefertigter Jsraeliten-Gemeinde ist die Stelle eines Vorbeters und Schächters erledigt. Darauf Reflektirende, mit moralischen Zeugnissen versehen, müssen die Fähigkeit besitzen, das Notariat in deutscher Sprache so wie das Vorlesen der Thora fehlerfrei zu versehen. Der Konkurs zur Besetzung dieser Stelle, womit ein Jahresgehalt "von W. W. Fl. 400 und Schlachtsporteln wenigstens W. W. Fl. 300 verbunden ist, bleibt bis d. 20. Juni d. I. offen, und die Bewerber haben sich in portofreien Briefen beim gefertigten Gemeindevorstand anzufragen. Jenen, die srnntt auf nniL tauän besitzen, wird, nebst angemessen erhöhtem Gehalte, der Vorzug gegeben. Fünfßirchen, am 18. April 1846. Der Vorstand allhier. Gesuche. Es wird für die hiesige israelitische Gemeinde ein Lehrer gesucht, welcher zugleich den Gottesdienst nach dem neuen Ritus leiten und das Schächteramt versehen kann. Diese Stelle soll spätestens Anfangs September wieder besetzt sein. Hierauf Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen an den Unterzeichneten wenden. Einbeck, den 21. Mai 1846. Meyerstein, Vorsteher der israelitischen Gemeinde. Unterzeichneter sucht zum sofortigen Antritte oder zuJohanms eine erfahrne Köchin jüdischen Glaubens, welcher die Leitung des Hauswesens überhaupt mit anvertraut werden kann. — Befähigte Personen wollen sich sofort direkt wenden an den Kaufmann I. Selig in Bern bürg im Herzogthum Anhalt. Vakanzen. Bei der Synagogen-Gemeknde Bremke bei Göttingen wird zum 1. September d. I. die Stelle des Lehrers, Schächters und Vorbeters vakant. Befähigte Bewerber um solche, die auch den Elementar-Unterricht zu ertheilen haben, wollen sich baldthunlichst in frankirten Briefen bei dem Unterzeichneten Vorstande melden, und wird bemerkt, daß die Stelle circa 200 Thlr. einträgt, und dabei noch die Aussicht auf Nebenverdienste dardietet. S. Oppenheim. Die hiesige Kantor- und Schächter-Stelle ist seit Ostern d. I. vakant. Qualisizirte Personen wollen sich persönlich oder in franklrten Briefen darum bewerben. Unkosten werden nicht vergütigt. Schlochau, den 10. Mai 1846. Der Vorsteher der jüdischen Gemeine, Jakob Kohn. Luxemburg, den 22. Mai 1846. Geehrter Herr Kollege! So eben empfange ich folgenden Brief: „Lehren, 20. Mai 1846. „Geehrter Herr! „So eben sehe ich in No. 16 des Zionswächters „Ihren Namen auf herabsetzende Weise mit dem rouge „et noir in Homburg in Verbindung gebracht. Ist „dieses aus genauer Kenntniß eines Faktums geschehen, „so habe ich nichts zu sagen, denn y»Kün na üTisil bs „rjiirn üt aröimDS. Sind Sie aber rein von „der Sache, so ermächtige ich Sie hiermit, diesen gegenwärtigen Brief in jedem beliebigen öffentlichen Blatt „abdrucken zu lassen mit der Bemerkung, daßdieJour- „nalberichte, welche von einem Mitgllede der Frankfurter „Rabbinerversammlung und der Homburger Spielhölle „redeten, den ergebenst Unterzeichneten meinten. „Rabb. Löwengard." Den Zionswachter lese ich nicht, und so bin ich Herrn Dr. Löwengard für diese Nachricht doppelt verbunden. Gegen die Redaktion des Zionswächters wird ein Jnjurienprozeß eingeleitet werden. Zum Glück war ich in meinem Leben nur ein einzigesmal in Homburg eines Sonntags Nachmittags in Begleitung vieler Kollegen, S. Adler, A. Adler, Sobernheim, Cohn u. A., die mich auch keinen Augenblick verließen. Sie aber, geehrter Herr Kollege, bitte ich, dieses ganze Schreiben sofort in Ihrem vielgetesenen Blatt abdrucken zu lassen. Die Bitte um Abdruck dieses Schreibens ergeht zugleich an alle übrigen jüdischen Journalredaktionen. Nr. Samuel Hirsch, Oberrabbiner. Erklärung. Die von Dr. Einhorn zu Hoppstetten in No. 17 d. Bl. eingerückte Erklärung veranlaßt mich zu folgender Entgegnung. Voraus muß ich aber bemerken, daß ich nur dies einzige Mal eine Ausnahme von der Regel

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