Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1846)
- Date
- 1846-06-01
- Page
- Seite 337 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225467--07778-3238556- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Mohel 2× ep/1006163
OCR text
337 gelingt. — So klein auch die Blutgefäße an den inneren Lamellen der Borhaut sind, so ist eine länger andauernde Blutung aus denselben dennoch vermögend, das Leben, namentlich schwächlicher Kinder, zu bedrohen, was leider die Erfahrung zur Genüge gelehrt hat. 3) Die Zerreißung einer sehr stark entwickelten innern Borhautlamelle wird nur schwer, unvollständig oder auch wol gar nicht gelingen. Im ersten Falle werden dem Kinde durch mehrmalige vergebliche Versuche unnöthige Schmerzen gemacht; im zweiten und dritten Falle aber wird der Zweck entweder gar nicht erreicht, oder es entzündet sich der noch die Eichel bedeckende Theil der innern Vorhautlamelle, bewirkt eine Zusammenschnürung der Eichel (karspbimosis) und wird erst später durch Eiterung zerstört, was natürlich die Heilung äußerst schmerzhaft macht und bedeutend verspätet. Dritter Akt der Operation (iix-'Stö). „Das Aussaugen," sagte schon Wolfers (Die Beschneidung der Juden. Hannover 1831.) „soll bei 3 Thalern und in wiederholten Fällen bei 10 bis 20 Thalern verboten sein," und ich stimme demselben hierin vollkommen bei. Auch der Wundarzt Collin zu Dresden, welcher jetzt schon seit mehr als 26 Jahren die Beschneidung verrichtet, spricht sich über diesen Punkt in seinem kleinen Werkchen (Die Beschneidung der Israeliten. Leipzig 1842. S. 21) folgendermaaßen aus: „Die alte Gewohnheit, das Glied in den Mund zu nehmen und das Blut auszusaugen ist keineswegs rathsam, und es sollte daher selbst durch die Autorität der Rabbinen verboten werden. Denn 1) wird dadurch die Wunde unnöthiger Weise gereizt und dem Kinde Schmerzen verursacht; 2) die schnelle Vernarbung gehemmt; 3) kann ein durch irgend welche Ursache mit der Lustseuche behaftetes Kind den Operateur anstecken und bei einer oft sogleich darauf vorzunchmenden Beschneidung noch ein anderes Kind angesteckt werden. Oder. 4) kann der Operateur selbst durch ein Mundübel dem Kinde Schaden zufügen." — Diesen wichtigen Gründen für die fernere Unterlassung der Mezizah füge ich nur noch folgende hinzu: 1) Es bleibt für den Mohel immer ein sehr widriges Geschäft, die männliche Ruthe in den Mund zu nehmen, besonders, wenn die Eichel nach dem Entblößen mit einer käseförmigen Schmiere bedeckt erscheint, oder das Kind während der Mezizah urinirt; 2) die mechanische Reizung des Gliedes durch den Druck zwischen den Lippen des Mohel, so wie auch vorzugsweise das Saugen selbst, bewirken einen größer» Blutzufluß nach der Wunde und können auf diese Weise einen stärkern Blutverlust veranlassen; und 3) kann bei einer rohen Ausführung der Mezizah die zarte Eichel durch die scharfe Kante eines Zahnes verletzt werden. (Auch das dem Aussaugen unmittelbar folgende Bespritzen der Wunde mit einem Schluck weißen Weines irritirt dieselbe und wäre daher ebenfalls zu vermeiden.) Nachbehandlung. Das bis jetzt fast allgemein übliche Bestreuen der Wundflache mit einem styptischen Pulver, welches neben glutinösen, noch stark adstringirende Substanzen (als Alaun, Ratanha, China u. s. w.) enthält, schadet durch seinen Reiz mehr, als es in Bezug auf seine blutstillenden Eigenschaften nützt, maskirt auch oft (wenn es nämlich durch den Zusatz von Drachenblut eine rothe Farbe hat) eine etwa dennoch eintretende Blutung und erschwert das Harnen des Kindes. Besser ist schon das Einwickeln des Gliedes mit einem Streifchen englischer Charpie oder auch mit ganz zartem Feuerschwamm; doch auch dies ist unnöthig. Zur Reinigung der Wunde, zur Stillung der Blutung und zur Verhütung der etwa nachfolgenden Entzündung ist kein Mittel besser als einfaches kaltes Wasser, welches theils durch Auströpfeln aus einem damit getränkten Schwamme, theils durch Umlegen kleiner, vorher in kaltes Wasser getauchter, Leinwandläppchen applizirt werden kann. Erst dann, wenn auf die hier angegebene Weise die Beschneidungsoperation dem heutigen Standpunkte der Chirurgie entsprechendmodisizirt, auch das rein Rituelle von der Verrichtung derselben getrennt und einem jüdischenGeistlichen übertragen worden ist, werden gewiß alle israelitische Aerzte die Posthioperitomie als eine geheiligte Verrichtung üben, und erst in ihren Händen wird dieselbe ganz gefahrlos werden. Von denen aber, die sich diesem Geschäfte nach einer solchen, gewiß allgemein ersehnten, Reform der Beschneidungsoperation bereitwillig unterziehen würden, ist nicht der letzte B. Frank, Di*, weck. Stuttgart, 17. Mai. Am 11. Mai passirte durch Ellwangen eine jüdische Gesellschaft von Aus- 23*