Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1846)
- Date
- 1846-06-01
- Page
- Seite 336 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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336 lung, dem Grundsätze der Gewissensfreiheit getreu, einen Antrag auf Gleichstellung zum Beschlüsse erheben werde. Wir haben zwar schon oft die Erfahrung gemacht, daß namentlich der deutsche Liberalismus — freilich mit ehrenwerthen Ausnahmen — bei der Behandlung der sogenannten Judenfrage als ein hohler, unechter sich bewies und zu Schanden wurde; aber der gute Geist, der die Versammlung zu beseelen scheint, giebt der gegründeten Hoffnung Raum, daß wir nicht abermals das betrübende Schauspiel haben werden, wie Männer, die in allen sonstigen Fragen auf der Seite des besonnenen Fortschritts, der Glaubensfreiheit und unbedingten Gerechtigkeit gegen alle Staatsangehörigen stehen, bei der Frage über die staatliche Gleichstellung der Juden diese Grundsätze verleugnen und dem Judenhaffe, den man geradezu einzugestehen sich freilich schämt, der aber trotz allen verbrämenden und verhüllenden Phrasen wie der verrätherische Pferdefuß jedem nicht ganz blöden Auge immer leicht erkenntlich ist, das Wort reden. — Als Zeichen eines taktvollen Benehmens verdient hervorgehoben zu werden, daß, nachdem die Israeliten von der Kunde, daß ihre unbedingte Gleichstellung mit den, christlichen Einwohnern des"Herzogthums beantragt, werde, freudig überrascht worden waren, die zur Abgabe an die Stände bestimmten Petitionen vieler israelitischen Gemeinden des Herzogthums, so viel uns bekannt geworden, zurückgehalten wurden. Die Israeliten glaubten diese delikate Rücksicht dem echtsreisinnigen Antragsteller wie den Vertretern des Landes überhaupt schuldig zu sein, damit diesen die Gelegenheit gegeben werde, unangerufen und aus freien Stücken einen Akt der Gerechtigkeit, so viel an ihnen liegt, zu vollziehen, um als ein leuchtendes Beispiel den Ständeversammlungen des deutschen Vaterlandes voranzugchen. Wolfenbüttel, 22. Mai. (Antrag an die dritte Rabbinerversammlung.) In der Hoffnung, daß in der diesjährigen nicht öffentlich stattsindendenRabbinerversammlung zu Breslau die Reform der Beschneidungsoperation, welche in den bisher abgehaltenen Versammlungen zu Braunschweig und Frankfurt a. M. wegen der Gegenwart von Damen nicht ausführlich besprochen werden konnte, ihre Erledigung finden werde, gebe ich Ew. Hochwürdcn in Folgendem zur beliebigen Benutzung eine Zusammenstellung derjenigen Momente, wodurch die Operation der Beschneidung gefahr- und schmerzloser für das Kind, sowie auch leichter ausführbar für den Mohel werden könnte und deren gesetzliche Einführung durch die Rabbinen daher ein der Zeit entsprechendes piuw ckesickerium wäre. Erster Akt der Operation (Yirr'n). Die Abtragung der Vorhaut sollte niemals, wie dies von kühnen Mohelim wol zu Zeiten geschieht, aus freier Hand, sondern stets nach vorheriger sorgfältiger Anlegung des sogenannten Klemmzängelchens verrichtet werden, da sonst-leicht die Eichel verletzt und hier auch eine schwer zu stillende, ja zuweilen selbst lebensgefährlich werdende Blutung veranlaßt werden kann. Zweiter Akt der Operation (ns^s). Die bei dem ersten Operationsakte noch nicht ganz mit abgetragene innere Lamelle der Vorhaut müßte fernerhin nicht mehr mittelst der zugespitzten Daumennägel eingerissen, sondern mittelst einer kleinen Scheere (deren eine Schneide fünfspitzig ist) ein geschnitten werden. — Terquem, welcher dies in der Chirurgie schon lange Zeit übliche Verfahren, als ein von ihm neu ersonnenes darstellt und sich sogar die Mühe gegeben hat, zu dem einfachen Einschnitte ein besondres Instrument (kostbetome mobile) zu erfinden, führt in seiner bekannten Schrift (6uiäe Su kostketomi8te etc. Metz und Paris 1843, p. 13—17) vornehmlich nur zwei Gründe an, weshalb die bisher übliche Methode der Periah zu verwerfen sei. Diese sind: 1) weil dieselbe nicht mehr mit dem jetzigen Zustande der Wissenschaft im Einklänge stehe und 2) weil dieselbe schmerzhaft und in unseren Tagen jedes menschliche Gefühl verletzend sei. Wichtiger möchten vielleicht die folgenden sein: 1) Ein jeder Theil muß, bevor er zerreißt, den großmöglichsten Grad von Dehnung erleiden, und diese Zerrung ist der Grund, weshalb sich zu einer Rißwunde nicht selten eine bedeutende Entzündung gesellt, während dies bei einer Schnittwunde mindestens in einem solchen Grade nicht der Fall ist; 2) Die Blutung ist bei Rißwunden im ersten Momente oft sehr gering, kann aber später (zuweilen erst nach 5 bis 6 Stunden) zu einer Zeit, wo man dies gar nicht erwartet, so heftig werden, daß ihre Stillung nur äußerst schwer