Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1846)
- Date
- 1846-06-01
- Page
- Seite 335 (sequence 7)
- Language
- German
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335 gemein einführen, und dabei*) um der bei Weitem überwiegenden Mehrzahl der christlichen Einwohner willen etwa ihren Sabbat auf den Sonntag verlegen und die christlichen Feste respektiren wollen, die vollen staatsbürgerlichen Rechte langer zu verweigern." Hört! hört! — Nun erklärt sich der Herr deutlicher: „Ebenso wenige, ja noch weit wenigere Gründe sind vorhanden den Herrnhutern und Deutschkatholiken gegenüber in die Länge so zu verfahren. Denn diese Alle, wenn sie auch in ihrer Auffassung des Christenthums weit auseinandergehen, stehen doch den Israeliten gegenüber auf christlichem Grund und Boden, bieten also dem modernen auf christliche Grundsätze und auf die Fortschritte, welche die Entwickelung und Vergeistigung des Christenthums zum Zudenthum nothwendig mit sich führt, erbauten Staate bei Weitem mehr Garantien dar, als die jüdischen Religionsgenossenschaften. Freilich müssen namentlich die Deutschkatholiken über ihren Lehrstand und die obersten Grundsätze ihrer Religionsgenoffenschaft sich zuvor noch besser verständigen. Allein wie bei den Israeliten so auch bei den Deutfchkatholiken wird dieses in der Bälde kommen müssen, und dann wollen wir sehen, welcher Staat zuerst dem Grundsatz der Religionsfreiheit huldigt und allen seinen Genossen, sie mögen zu dieser oder jener Religionsgenoffensckast gehören, sobald diese nur den oben angegebenen Grundzügen entsprechen, die vollen staatsbürgerlichen Rechte ertheilt." Die Schlußworte des Aufsatzes lauten: „O! möchte doch allen Staatsbürgern, sobald sie nur einer mit dem Wohle des Staats in vollem Einklänge sich befindenden Religionsgesellschaft angehören, ohne alle Nennung besonderer Namen und ohne alle Beschränkung für die Zukunft, das volle und ungetheilte Staatsbürgerrecht zuerkannt werden. — (Kuriosum.) Ein Württemberger, der vor mehren Jahren nach Amerika ausgewandert, und bei den Seinen zum Besuch zurückgekehrt ist, erzählt uns unter Anderm Nachstehendes: Es ist in New-Vork seit einigen Jahren nichts Seltenes, daß sich christliche Ehekandidaten in Judenmädchen verlieben, diese ihnen aber nur mit der Bedingung Gegenliebe in Aussicht stellen, wenn sie sich *) „Was' übrigens unwesentlich sein dürfte." beschneiden lassen. Dieser harten Kondition haben sich, im Hinblick auf das vorgesteckte glückliche Ziel, seit neuester Zeit gegen 12 solcher Individuen unterzogen. Die Beschneidung vollzieht ein dortiger sehr geschickter Portugiese. Kürzlich hatte er wieder eine solche Operation vorzunehmen. Im entscheidenden Moment ruft der Verliebte, von Schmerz getrieben, aus: „ob Jesus Christ you killed me!“ („O Jesus Christus Sie tobten mich!") Der junge Mann soll sich aber nun an der Seite seiner Gattin reichlich belohnt fühlen. — —. Nach einer Verfügung des Ministeriums werden die 90,000 Fl., welche die Stände pro 1845/4s zur Aufbesserung der Schullehrergehalte bewilligt, dergestalt verwendet,. daß hievon die Volksschullehrer, welche unter 230 Fl. besoldet find, bis zu dieser Summe Zulage erhalten rc. In Betreff der israelitischen Schullehrer aber, die an solchen Schulen fungiren, welche freiwillig errichtet worden sind, soll die höchste Verfügung dahin lauten, daß sich diese Lehrer um Gehaltszulage zunächst an ihre Gemeinden zu wenden haben; sind aber dieser Kräfte hierzu zu schwach, so haben sich die Suplikanten um Erhöhung ihrer Besoldung bis auf 250 Fl. an die israelitische Zentral-Kirchenkasse zu wenden. Wiesbaden, 11. Mai. (Fr. I.) Unser wackerer für die heilige Sache der Gewissensfreiheit begeisterter Landesdeputirte Herr Dresel, aus Geisenheim, der sich bei der Verhandlung über die beanstandete Zulassung des deutsch-katholischen Landesdeputirte» Herrn Ermen in der Landesdeputirtenversammlung bereits so entschieden zu Gunsten der staatlichen Gleichstellung auch der Juden mit den Unterthanen christlichen Bekenntnisses ausgesprochen hatte, wird sich auch für eine vollständige bürgerliche und politische G leichstellung der Israeliten mit den christlichen Unterthanen des Herzogthums erklären. Da die versammelten Landesdeputirten bei der Abstimmung über die Zulässigkeit des Herrn Ermen mit überwiegender Majorität, wenn auch vor der Hand nur indirekt, ausgesprochen haben, daß sie die bürgerlichen und politischen Rechte nicht als ein ausschließliches Privilegium der bisher anerkannten christlichen Bekenntnisse betrachtet wissen wollen; so ist es leicht erklärlich, warum die Israeliten unseres Herzogthums mit Zuversicht erwarten, daß die Versamm-