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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-05-25 · Heft 22 (25.5.1846) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 22 (25.5.1846)
Date
1846-05-25
Page
Seite 326 (sequence 10)
Language
German
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326 ge«, sprachen sich mehr oder weniger warm und feurig für die volle Emanzipation unserer 60,000 Juden aus, oder doch für die sofortige Befreiung derselben von allen bürgerlichen und prozessualischen Ausnahmsgesetzen, also für eine Maßregel, welche die Emanzipation selbst ermöglichen soll. Am Ministertische stieß man auf kein Hinderniß, im Gegentheil, es wurde von dort her nicht nur aufs Bestimmteste versichert, daß die Regierung ganz die Theilnahme und das Wohlwollen der Kammer für die bedauerliche Lage der Juden theile, sondern auch ausdrücklich zugefügt, daß die betreffenden Vorschläge bereits an die Gesetzkommissionen abgegeben worden seien. Auch das wurde von dem Regierungskommissar hervorgehoben, daß von den härtesten Ausnahmsgesetzey schon setzt nicht mehr Gebrauch gemacht werde, so daß sie nur noch dem Buchstaben nach existirten. Das Haupthinderniß bestand aber in der Abneigung der in der Kammer sitzenden Landwirthe. Diese wurde jedoch rechtzeitig durch einen Zusatz zu dem zweiten Ausschußantrag überwunden. Das Abflimmungsergebniß war folgendes. Der erste Antrag („Es wolle bis zum nächsten Landtag ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der gegen die Israeliten bestehenden zivilrechtlichen und prozessualischen Ausnahmsgesetze vorgelegt werden") wurde mit 89 gegen 30 Stimmen angenommen. Der zweite Antrag erhielt durch den erwähnten Zusatz folgende Fassung: „Es wolle das Edikt vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen im Königreich einer gründlichen und zeitgemäßen Revision unterworfen, jedoch dabei die nothwendige Rücksicht auf den unseren christlichen Landleuten gebührenden Schutz gegen Uebervortheilung bei Darlehen und bei den im Kreise der Landleute gewöhnlich vorkommenden Rechtsgeschäften genommen werden." In dieser Fassung, welche freilich gleich wieder ein neues Ausnahmsgesetz schafft, erhielt der Antrag die große Mehrheit von 115 gegen 4 Stimmen. Aus der Abstimmung über den dritten Antrag erhellt am Besten die Eifersucht der Landwirthe. Durch diesen soll erreicht werden, daß schon von jetzt an von dem Ausnahmsgesetze der schonendste Gebrauch gemacht und z. B. auch der Handel mit Landesprvdukten den Juden nicht erschwert werden solle. Dafür war nur «ine Mehrheit von 65 gegen 57 Stimmen zu erreichen. Aus der Verhandlung heben wir nach bair. Bl. einige Bemerkungen hervor. Dekan Go eh: Es fei traurig, daß von Seite der Regierung kein Ernst zur Besserung der Lage der Juden gezeigt werde. Der Einwanb, als sei der größte Theil der Juden durch Schacher und Wucher zu tief gesunken, habe ihm kein Gewicht; denn ein wahrer Satz sei, daß sich der Mensch so gestalte, wie man ihn behandle. Sch netzer: Wo die Israeliten emanzipirt worden,'seien sie fleißige und arbeitsame Bürger, tüchtige Beamte. Leybold: Er stimme mit den Anträgen des Ausschusses für Erleichterung der Juden. Ihm sei der Glaube der Juden kein Hinderniß ihrer Emanzipation; er wolle aber nur Reform. Die Regierung sei auch dieser Reform entgegen, um das Positive zu erhalten. DaS Positive fei der Hemmschuh des Fortschrittes. Frhr. v. Lerchen selb: Wenn sich die Juden den Staatszwecken noch nicht vollständig angenähert hätten, so sei eben ihre Ausschließung und starre Absonderung daran Schuld. Prof. Dr. Döllinger beantragte als Modifikation zu Antrag 1: nach „Ausnahmsgesetze" zu setzen: „so weit dies mit dem Schutze der christlichen Landesbewohner vereinbar ist." Es sei zweifelhaft, ob den Juden die Emanzipation selbst willkommen und zuträglich sei. Auch der jetzige innere Zustand der deutschen Judenschaft verlange einig« Aufmerksamkeit; in den verschiedensten deutschen Städten seien Zerwürfnisse und Spaltungen der bedenklichsten Art bemerkbar. Der Redner beruft sich dabei auf rin erst kürzlich erschienenes Buch: „Die Geschichte der Israeliten", dessen Verfasser ein baserischer Rabbiner, Namens Dessauer, sei. Was in Bezug auf das Judenthum von der Regierung bisher geschehen sei, habe keinen guten Einfluß geäußert. So seien die speziellen Beaufsichtigungen des Rabbinerthums nicht am Platze gewesen, eben so wenig die Einführung der Konskriptionspflichtigkeit der Juden. Wenn man den Juden mehr Rechte einräume, so unterstütze man die Zersetzung und Auflösung des JudenthumS selbst. — Die Behauptungen des Prof. Döllinger bedürfen wol schwerlich der Widerlegung. Frankfurt am Main, im Mai. (Privatmitth.) Es naht bald die Zeit, wo alljährlich die Gemeinheglieder aufgefordert werden, 3 Mitglieder zum Ausschuß des sogenannten 9r-KoÜegs zu wählen. Seit einer Reihe von Jahren hat ein Komitödirekteur diese Wahlen geleitet, und wenig Gutes im Allge-

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