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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-05-04 · Heft 19 (4.5.1846) · p. Seite 282

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 19 (4.5.1846)
Date
1846-05-04
Page
Seite 282 (sequence 10)
Language
German
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282 stens ihm nicht entgegengearbeitet worden wäre! Ich fordere jedes Mitglied der Gemeinde auf, diesen Lrauerbericht, wenn er kann, Lügen zu strafen. Ach wie gern will ich meine Sünde bekennen! David Kargo. München, 23. April. (Bair. Bl.) Folgendes sind die Beschlüsse, resp. Anträge des 3ten Ausschusses der Kammer der Abg. bezüglich der Petitionen der Israeliten, Gleichstellung betreffend: 1) Daß bis zum nächsten Landtag ein Gesetzentwurf zur Beseitigung der gegen die Israeliten bestehenden zivilgesetzlichen prozessualischen Ausnahmsgesetze den Standen des Reiches vorgelegt werde; 2) daß das Edikt vom 10. Juni 1813 einer gründlichen und zeitgemäßen Revision unterworfen werde; 3) daß bis dahin der schonendste Vollzug der §. 12 und 13 angeordnet und dem Handel mit Landesproduktcn auf den Grund der §§. 19 und 20 des genannten Edikts kein Hinderniß entgegengesetzt werde. — Das Ausschußmitglied, Herr Gutsbesitzer Christmann (aus der Pfalz), gab folgendes Separatvotum ab: Nach seiner Ansicht gebühre den Israeliten in Baiecn die politische und zivilrechtliche Gleichstellung mit ihren christlichen Mitbürgern. Da aber den Ständen ein Antrag auf vollständige Emanzipation verfassungsmäßig nicht zukomme, sonach seinem Wunsche eine verfassungsmäßige Schranke entgegenstehe, so trete er zwar den von der Mehrheit des Ausschusses gestellten Anträgen bei, beantragte jedoch ferner: §. 1. eine Gleichstellung der Israeliten mit ihren christlichen Mitbürgern in allen zivilrechtlichen und staatspolizeilichen Beziehungen. §. 2. Namentlich die sofortige Aufhebung des §. 12 des Edikts vom 10. Juni 1813, also lautend: §.12. Die Zahl der Judenfamilien an den Orten, wo sie dermalen bestehen, darf in der Regel nicht vermehrt werden; sie soll vielmehr nach und nach vermindert werden, wenn sie zu groß ist. Stuttgart, 23. April. (Privatmitth.) Die Regierung für den Donaukreis hat ihre Oberämter angewiesen, das Gesetz, welches den Israeliten den Güterhandel untersagt, besser zu überwachen, weil seit Kurzem das häufige Uebertreten desselben, namentlich von angrenzenden bairischen Israeliten, in öffentlichen Blättern wiederholt gerügt worden war. Württemberg, im April. (Privatmitth.) Analog den GemeiNderäthen waren bisher in manchen Oberamtsbezirken (z. B. Neckarsulm, Mergentheim rc.) die israelitischen Kirchenvorsteher frohnfrei; durch einen Ministerialerlaß vom^2. April l. I. aber ist ausgesprochen worden, daß zwar die Freiheit der Rabbinen und Vorsänger, als eigentliche Kirchendiener^ von der Frohnpflicht keinem Zweifel unterliege, dagegen der Anspruch der Beisitzer der israelitischen Kirchenvorsteherämter auf Freilassung von Gemeindefrohnen, nicht für gesetzlich begründet erkannt wurde, da dieselben in dem Art. 59 des rev. Bürgerr. Ges. vom 4. Dez. 1833, unter den von der Frohnpflicht Befreiten nicht (namentlich) aufgeführt sind, und namentlich auch nicht unter dem unter Ziffer 2 lit. E genannten Kirchendiener, worunter, im Sinne der nicht abgeänderten älteren Bestimmungen über die Personalfreiheit und nach dem gemeinen Sprachgebrauch, nur für eigentliche kirchliche Verrichtungen bestellte Diener zu verstehen sind, begriffen werden können. — Manche sehen diese Entscheidung als ein ungünstiges Omen für unsere Emanzipationshvffnung an, wenn nicht noch der Geheimerath, an den ohne Zweifel dieser Gegenstand im Rekursweg von einer unserer bedeutenderen Gemeinden gebracht werden wird, diese Interpretation wieder annullirt und mittelst Analogie zu Gunsten der Vorsteher entscheidet. — Durch die Vakatur der nun dem Lehrer Löwenthal zu Ernsbach übertragenen Schulstelle zu Mühringen, läuft jetzt wieder ein Sturm von Petitionen der Bewerber um die ernsbacher Lehrstelle, die ohne Emolumente doch nur 225 Fl. fixen Gehalt nebst freier Wohnung einträgt, bei der evangelischen Oberschul- und der israelitischen Oberkirchenbehörde in Stuttgart, ein. Aus diesem Andrang läßt sich die finanzielle Lage und geringe Hoffnung der württembergischen Lehrer und Vorsänger ersehen, die, abermals in Folge einer ungünstigen Ministerialentscheidung, als Konfessionsschullehrer keinen Antheil an der Aufbesserung derjenigen Volksschullehrergehalte anzusprechen haben, welche sich nicht auf 250 Fl. belaufen, während die Ständekammer von dieser Unterscheidung kein Wort vernehmen ließ. Wie man hört wird der bei uns allgemein geachtete, von seiner Gemeinde sehr verehrte Rabbiner Di-. Wassermann in Mühringen als Rabbiner nach Kassel kommen. L.u.

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