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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-04-13 · Heft 16 (13.4.1846) · p. Seite 239

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 16 (13.4.1846)
Date
1846-04-13
Page
Seite 239 (sequence 11)
Language
German
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239 eines der beiden Exemplare des anliegenden Plans zur Beschaffung der Bau- und Einrichtungskosten einer zweiten Synagoge, nach Ausfüllung des demselben beigefügten Schemas, spätestens bis zum 6. April d. Z. nach der Gemeindestube, Rosenstraße No. 2, gelangen lassen zu wollen. Berlin, den 26. Marz 1846. Die Aeltesten und Vorsteher der Judenschaft. Veit, Rieß, Herz, Hirschfcld, Heymann Simion, Benda." Diese Aufforderung hatte sich sofort eines glänzenden Erfolges zu erfreuen. Gleich am ersten Tage wurden 10,000 Thlr. gezeichnet und diese Summe soll bis jetzt, wie ich aus sicherer Quelle weiß, schon auf 40,000 Thlr. angewachsen sein. Doch ist dieser rasche Fortgang des Unternehmens, so viel ich mich persönlich davon zu überzeugen Gelegenheit hatte, keinesweges als ein vollgültiger Beweis von der Stärke der sogenannten Gemäßigtorthodoxen zu betrachten, da Viele sogar bis auf 2000 Thlr. gezeichnet haben, um überhaupt die starre Stabilität der hiesigen Gemeinde nur in Fluß zu bringen und ein regeres Leben zu fördern. Die Reformgenosscnschaft sucht jetzt die Stelle eines ständigen Predigers dadurch zu ersetzen, daß sie die ausgezeichnetsten und anerkanntesten Rabbiner zu Gastpredigten hiehcr einladet. So war denn auch neulich Dr. Holdheim hier zur Einweihung des neuen Gotteshauses, welche am 2. April, dem Jahrestage des „Aufrufs", stattsand. Diese Feier war das beste Zeugniß von der rastlosen und unermüdlichen Thätigkeit, wie der aufopfernden Hingebung der Bevollmächtigten, obgleich sie nicht den erhabenen, begeisternden, allseitig befriedigenden Eindruck hervvrgebracht hat, den man von ihr erwartet hatte und mit Recht erwarten konnte. Der Grund hievon liegt zum Theii in der ungewöhnlichen Ausdehnung der Feier, welche fast drei Stunden gedauert hat. Dr. Holdheim allein sprach mit Einschluß des Weihgcbetes über l'/r Stunden, und war seine Predigt auch inhaltrcich, so konnte sie doch beim Publikum den fast gänzlichen Mangel an organischer Rednergabe nicht vollkommen ersetzen. Größere Wirkung that die Rede des Di-. Stern, die, was die formelle Abrundung betrifft, Nichts zu wünschen übrig ließ. Der Saal war übrigens in der würdigsten Weise ausgestattet, er faßt 900 Sitzplätze und noch eine große Masse Stehplätze. Deutschland. Aus dem Wadenschen, 20. März. (Privatmitth.) Neuerdings liegen uns abermals zwei erfreuliche Dokumente für das schöne Leben, welches unter den Israeliten Badens erwacht ist und sich zu segensreichen Erfolgen gestalten will, vor. Das eine ist: „Beilagen zum Protokolle der am 20. Oktober 1845 in Bühl stattgehabten Versammlung zur Gründung eines allgemeinen Landesvereins und Berathung mehrerer spezieller jüdischer Angelegenheiten." Es ist darin die Eingabe an die II. Kammer „um vollkommne bürgerliche Gleichstellung der Juden in Baden mit ihren Mitbürgern christlicher Konfession" enthalten. Bekanntlich ist die Kammer aufgelöst worden, bevor diese Eingabe zur Berathung kam, und cs ist die Frage, ob sie bei der neuen Kammer nicht erneuert werden muß. Die Eingabe geht von dem Grundsätze aus: „Getreu dem von der hohen II. Kammer immer bewährten Grundsätze, die zur Ausbildung der Verfassung nöthigen Gesetze bei jeder Ständeversammlung in Anregung zu bringen, haben auch die Badner jüdischer Konfession jedem Landtage ihre Rechtsansprüche vorgetragen, und werden durch noch so oftmalige Zurückweisung ihrer Bitte sich nicht zurückschrccken lassen, bis die Grundsätze der Rechtsgleichheit, der Gewissensfreiheit und Humanität den Sieg errungen; beleben uns ja die Verhandlungen der letzten Jahre mit der Hoffnung, daß wenn auch nicht die Stimmen, doch die Diskussion für uns entscheidet." Wir heben aus der Eingabe noch folgende schlagende Stelle hervor: „Man beruft sich endlich auf die Volksstimme. Wir wollen auch hier nicht nochmals die vielfachen inneren und äußeren Momente, welche gegen diesen Grund sprechen, vortragen. Wir wollen uns lediglich an die tägliche Erfahrung halten, die da lehrt, daß dem jüdischen Geschäftsmanns die Leitung von Angelegenheiten, von denen die Wohlfahrt christlicher Familien abhängt, mit dem größten Vertrauen überlassen wird, daß der christliche Mitbürger dem jüdischen Arzte Gesundheit und Leben der Seinigen anvertraut, daß der Anwalt jüdischer Konfession die heiligsten Interessen des Staats wie der Kirche, der Gemeinde wie des Bürgers vertritt, ja daß durch die freie Wahl der Mitbürger Juden zu allen öffentlichen Funktionen be-

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