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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-04-13 · Heft 16 (13.4.1846) · p. Seite 238

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 16 (13.4.1846)
Date
1846-04-13
Page
Seite 238 (sequence 10)
Language
German
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238 den und dem Bestand unserer Gemeinde erscheinen. Denn kein Tag wird zu verlieren sein, wenn spätestens binnen Jahresfrist der Grundstein einer zweiten Synagoge gelegt werden soll; es sind bedeutende Schwierigkeiten zu überwinden, zeitraubende Aorarbeiten sind zu vollenden, bevor der erste Hammcrschlag gethan werden kann. Da die beabsichtigte gesetzliche Regulirung der jüdischen Gemeinde-Verhältnisse, wie wir aus sicheren Mittheilungen wissen, höchst wahrscheinlich noch im Lause dieses Jahres bevorsteht, so wird der gegenwärtige Gemeindevorstand die Ausführung des von ihm angeregten Werkes nicht zu leiten haben, die freie Wahl der Gemeinde wird vielmehr, wie. wir hoffen, die damit zu beauftragenden Männer berufen. Gleichwol können tG Unterzeichneten sich nicht versagen, den Wunsch auszusprechen, daß die Liturgie der zweiten Synagoge, ohne den eigenthümlichen Charakter des jüdischen Gottesdienstes zu verleugnen, diejenigen zeitgemäßen Verbesserungen in sich aufnehmen möge, die das religiöse Bedürfniß der Gemeinde gebieterich erheischt. Jede Anordnung in Betreff der äußern und innern Einrichtung des Kultus, die der gottesdienstlichen Feier Weihe und Würde, dem religiösen Gemüth Nahrung und Erhebung zu geben geeignet ist, wird gewiß mit Freuden willkommen geheißen werden. Der gute Geist, der die berliner Gemeinde während eines langen Zeitraums vor verderblicher Spaltung bewahrt hat, wird die Männer, welche die Anordnung des Gottesdienstes zu leiten haben werden, das rechte Maß treffen lassen; in diesem Vertrauen wollen wir uns Alle stärken und vereinigen und es wird auf sicherer Grundlage ein Werk der Dauer und des Friedens aufgerichtet, es wird jeder Schein einer feindseligen Spaltung zwischen der neuen und der alten Synagoge vermieden werden. Als ein äußeres Zeichen des freundlichen Einvernehmens, in welchem beide Synagogen zu einander stehen, möge der Gemeindevorstand ohne Vorliebe und ohne Zurücksetzung beide verwalten, mögen die von der Gemeinde berufenen Beamten der Synagoge bald in der einen, bald in der andern ihr Amt ausüben. Bereits unter dem 2. Februar d. I. haben wir bei der Staatsbehörde die Erlaubniß zum Neubau einer Synagoge nachgesucht. Während der an diese Eingabe sich anknüpfenden Erörterungen ist der eben dargelegte Gedanke zur Reife gediehen. Die Gewährung unseres Gesuches ist mit vielfachen, in der gegenwärtigen Lage der Gesetzgebung begründeten Schwierigkeiten verbunden; wir haben daher beschlossen, die Gemeinde mit unseren Absichten bekannt zu machen, sie zur Unterzeichnung nach der beiliegenden Darstellung aufzufordcrn und, indem wir ein befriedigendes Ergebniß derselben den Ministern des Kultus und des Innern vorlegen, den unzweifelhaften Beweis zu führen, daß ein tief empfundenes Verlangen nach einer zweiten Synagoge vorhanden sei und diesem Verlangen die erforderlichen Mittel willig zur Verfügung gestellt werden. Um uns in diesem schwierigen Unternehmen zu unterstützen, haben wir acht ehrenwerthe Mitglieder der Gemeinde berufen, die gern bereit gewesen sind, in Geminschaft mit uns einen Plan zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel auszuarbeiten, und auch fernerhin bei der Ausführung desselben ihre thätige Mitwirkung zugesichert haben. Vertrauensvoll legen wir die Entscheidung ihrer wichtigsten Angelegenheit in die Hand der Gemeinde. Als wir vor fünf Jahrnn zur Erbauung einer Altenversorgungs-Anstalt aufforderten, strömten die Gaben von allen Seiten zusammen; alle Institutionen unserer Gemeinde sind in ähnlicher Weise, nicht etwa durch die Mittel einzelner Neichen, sondern durch das Zusammenwirken Vieler zu einem gemeinnützigen Zwecke entstanden. Diesen ihren schönsten Ruhm von Neuem zu bewahren, ihn bei dem Bau einer Synagoge zu bewähren, die unter Gottes Beistand den Frieden der Gemeinde befestigen und wahren wird, ist ein neuer Anlaß dargcboten und wir dürfen des Erfolges sicher sein. Außer der Unterzeichnung auf Synagogengegenstände werden auch freiwillige Gaben willkommen sein, wie sie von jeher in Israel zum Tempelbau gespendet worden sind; von mehreren Seiten dazu aufgefordert, haben wir auch hierfür eine Rubrik eröffnet. Beide, die Unterzeichner sowol als die Geschenkgeber, werden sich als die Begründer des neuen Gotteshauses betrachten dürfen. Das gegenwärtige Rundschreiben wird allen beitragenden Mitgliedern der Gemeinde übersendet. Diejenigen der verehrten Gemeindeglicder, die geneigt sind, sich bei dem Bau einer zweiten Synagoge durch Unterzeichnung auf Synagogenstände oder durch freiwillige Gaben zu betheiligen ersuchen wir,

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