Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 16 (13.4.1846)
- Date
- 1846-04-13
- Page
- Seite 236 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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236 jenigen Gebräuche und Satzungen, welche von den Meisten nicht mehr beachtet werden, noch scheinbar religiöse Geltung, sie werden noch immer als streng zum Judenchum gehörig aufgestellt, wenn auch von Lag zu Tage die Anzahl derer sich mindert, welche sich von ihnen binden lassen, und ihr Unwerth längst erkannt ist; für die religiösen Bedürfnisse des gegenwärtigen Geschlechts geschieht nicht genügend, weil man Vorschriften dabei zu Rathe zieht, welche unter ganz anderen Umständen entstanden, für die Gegenwart nicht mehr fruchtbringend sein können. Man hat früher, wenn man über einen solchen Zustand sich beklagen zu müssen glaubte, die Schuld den Rabbinern, den geistlichen Führern der Gemeinden zugeschrieben; diese waren es auch, welche jedem Vorschläge, unsere religiösen Institutionen im Einklänge mit der ganzen Bildung der Zeit frisch zu beleben, ihren hartnäckigen Widerspruch entgegensetzten, und dadurch einen Jndifferentismus erzeugten, der, höchst beklagenswerth, nicht blos das Werthlose abwarf, sondern auch alle besseren religiösen Gefühle ersticken mußte. Dieses Vcrhältniß ist, Gottlob, ein anderes geworden. Wir zählen jetzt in den Gemeinden Deutschlands viele Rabbiner, welche das Uebel, an welchem wir kranken, erkennen und thatkräftig demselben Abhülfe verschaffen wollen. Allein eine Stellung muß eine schwankende bleiben, so lange nicht die Männer aus dem Volke ihren Bestrebungen einen entschiedenen Nachdruck geben, nicht selbst laut ihre Bedürfnisse und Ueberzeugung aussprechen, nicht in kompakter Einheit Zeugniß ablegen für ihr ernstes Verlangen nach einer entschiedenen Reform, welche der gegenwärtigen Verwirrung abzuhelfen geeignet ist. Man hat deshalb bei den Reformen, welche die Rabbiner versucht haben, denselben vorgeworfen, sie verletzten damit die religiösen Gefühle des Volkes, das theilnahmlos ja mit Widerspruch diese Versuche aufnehme. Daher sind auch die reformatorischen Bestimmungen, welche von den Versammlungen deutscher Rabbiner gemacht wurden, meistens und fast aller Orten nicht in das Leben getreten, und diese Männer selbst müßten entmuthigt werden, wenn nicht ihre Ueberzeugung mächtiger wäre, als die ihnen cntgegenstehenden Hindernisse. So hat z. B. die erste Versammlung den Ausspruch gethan, daß der Eid, nach den religiösen Grundsätzen der Juden, in einer einfachen Betheurung bei Gott bestehe, die Wahrheit zu sagen, ohne daß weitere Formen dabei anzuwenden seien. Welche Gemeinde Preußens hat jedoch Schritte gethan, um von der hohen Staatsbehörde zu bewirken, daß die mittelalterlichen Formen bei dem Eide abgeschafft werden? Noch bestehen hiebei für den Juden Ausnahmsgesetze, die auf Unkenntniß des Judenthums beruhen; ein sogenannter jüdischer Gelehrter muß ermahnen, der Schwörende muß Thesillin, die er vielleicht gar nicht kennt, in die Hand nehmen, und auch in dem Eide Dinge aussprechen, welche seine Glaubwürdigkeit verdächtig machen. Die zweite Versammlung hat ausgesprochen, daß ein Gottesdienst in ganz deutscher Sprache wohl gestattet ist, und selbst bei der Rücksicht, welche sie nehmen zu müssen glaubte auf einen Theil der Gemeinden, welcher in dem hebräischen Gottesdienste eine größere Anregung zu finden vermeint, hat sie doch über den Gottesdienst Beschlüsse gefaßt von hoher Zweckmäßigkeit. Sie hat es anerkannt, daß ein Theil des Gottesdienstes in deutscher Sprache abgehalten werde, daß die Stellen in den Gebeten, welche die Rückkehr nach Palästina erflehen und die Wiedereinführung des Opferdienstes wünschen, ausfallen sollen, daß das Stück, welches aus der Thorah vorgelesen wird, von. geringerem Umfange sei durch die Einführung eines dreijährigen Zyklus, daß diese Stelle auch ins Deutsche übersetzt, daß der Propheten-Abschnitt blos deutsch vorgetragen werde, daß Orgelbegleitung bei den Gesängen höchst wünschenswerth sei. Noch nicht eine einzige dieser Bestimmungen ist bei uns ausgeführt worden, mit Ausnahme des Wegfalls der Opfergebete, und dies nur aus dem Grunde, weil die Gemeindeglieder selbst ein beharrliches Stillschweigen darüber beobachten. Dieselbe Versammlung hat die Unzweckmäßigkeit, den Mangel an religiöser Begründung der bisherigen Bestimmungen über die sogenannten ritualen Gemeindebäder ausgesprochen, die Gemeinden haben davon keine Notiz genommen. Wie soll demnach das reformatorische Bestreben der Rabbiner von gedeihlichem Erfolge sein, woher sollen sie die Kraft schöpfen, in ihrem heilsamen Verfahren fortzuschreiten? Es müssen sich um sie die Männer aus dem Volke scharen, sich vereinigen, um solche zweckmäßige Bestimmungen in's Leben dringen zu lassen. Freilich können die Rabbiner auch noch aus anderen Gründen nicht allen Bedürfnissen zuvorkommen; diese müssen sich erst selbst bestimmt geltend machen.