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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-04-06 · Heft 15 (6.4.1846) · p. Seite 222

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 15 (6.4.1846)
Date
1846-04-06
Page
Seite 222 (sequence 10)
Language
German
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222 Wenn also eine Streitsache zwei Bürger vor den Magistrat führt, hat er sich nicht um ihren Glauben zu bekümmern. Das Gesetz, welches er anzuwenden beauftragt ist, ist nicht ein religiöses Gesetz, sondern ein weltliches Gesetz, und es hieße dasselbe verachten, es hieße dasselbe verrathen, wenn man verschiedene Folgerungen daraus ziehen würde, je nachdem es sich von einem Juden oder einem Christen, von einem Katholiken oder einem Protestanten handeln wird! Sehet, wohin das entgegengesetzte System führt: wenn von der Eigenschaft eines Juden, wenn sie bewährt ist, besondere Verbindlichkeiten hinsichtlich des Eides erfolgen, fordert die Logik, daß, wenn Verlängerung stattsindet, der Gegner des Juden zum Gegenbeweise zugelassen werde. Nein, wenn es zum Wesen des Eides gehört, daß er auf das Buch des Gesetzes in der Synagoge geleistet werde, in der Synagoge im Beisein des Rabbiners, und mit dem oben bezeichneten Apparat; wenn seine Giltigkeit von der Erfüllung dieser Bedingungen abhängt, so zwar, daß in deren Ermangelung der Jude auf keine Weise durch sein Wort gebunden ist, kann nichts den Prozeßverführer, welcher den Eid überträgt, verhindern, zu beweisen, daß sein Gegner ein Jude ist und ihn den Formalitäten zu unterwerfen, welche allein Garantien von Aufrichtigkeit darbielen; denn wenn ein Prozeßverführer zum Entscheidungseide seine Zuflucht nimmt, so ist es nicht, auf daß leere Worte ausgesprochen werden, sondern wohl, daß, vor Gott gestellt, welcher den Meineid bestraft, der Jude die Wahrheit erkläre. Und nun, welches Tribunal würde eine solche Inquisition zu ermächtigen wagen? Wie würde man überdies den Beweis führen? Würde es hinreichend sein, einen Geburtsschein vorzulegen, oder müßte man noch aufstellen, daß, dem religiösen Gesetze seines Geschlechtes unterworfen, der Jude seine Synagoge fleißig besuche? Und wird der Jude, um sich der ausnahmsweisen Regel zu entziehen, die man ihm auferlegen will, gezwungen sein zu erklären, daß er seine Religion verlassen hat, daß aus Gleichgültigkeit, aus Ueberzeugung vielleicht er die Ausübung ihrer Vorschriften versäumt? Wird er, weil er einen Prozeß hat, ein öffentliches Bekenntniß machen müssen? Nein, hundertmal nein, das ist nicht möglich! Ein System, welches solche Debatten erzeugen kann, würde der Religionsfreiheit einen unerträglichen Abbruch thun. (Fortsetzung folgt.) Personal- und Lokalnachrichten. Salzgitter im Hannoverschen, 20. März. (Privatmitlh.) Wenn auch noch in so manchem Orte unsres deutschen Vaterlandes Unduldsamkeit herrscht, so ist er wol rühmend anzuerkennen, wie die Bewohner des hiesigen Orts, Katholiken, Lutheraner und Juden in bester Eintracht neben einander wohnen. Als ein erfreulicher Beleg möge folgende Thatsache dienen: Vor einigen Tagen wurde hier ein junger Mann katholischer Konfession beerdigt und mußte die Leiche nach dem eine Stunde von hier entfernten Orte Liebenburg, wo sich der katholische Kirchhof befindet, gebracht werden. Da nun hier die Einrichtung besteht, daß die Verstorbenen, welche Mitglieder des hiesigen Bürger-Schützcn-Korps waren, vom Schützen-Kords beerdigt werden, so wurde auch der erwähnte Verstorbene, der diesem Korps angehört hatte, gleichfalls von demselben beerdigt. Außer den hinter dem Todtenwagen hergehenden Trägern und dem sonstigen Gefolge, gehen bei einer solchen Beerdigung zwei Marschälle mit Flor umwundenen Stäben vor dem Todtenwagen einher, und waren die Marschälle bei dieser Beerdigung: ein Protestant und ein Jude. Beide Marschälle bekleiden in gedachtem Schützen-Korps den Posten eines Leutnants. Außerdem ist »och bemerkenswerth, daß außer dem hier erwähnten Leutnant israelitischer Religion, sich auch noch ein Fähndrich israelitischer Religion in dem Schützen-Korps befindet — und int vorigen Jahre ein Jude hier Schützen-König war. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 26. März. Le» Israelits de Pologne. (Edition ornee par gravures.) Par Leon Hollaenderski. Paris, 1846. Der Verfasser, ein polnischer Jude, Ln Paris jetzt ansässig, wollte durch dieses Werk beitragen, die Verhältnisse der polnischen Juden dem westlichen Europa klarer vorzulegen. Die Schriftstellern ist nicht sein Lebensberuf, aber er suchte das Beste, was er weiß, zu geben. Derselbe geht vom historischen Standpunkte aus, und sucht den Ursprung und die Geschichte der Israeliten in Polen zuerst nachzuweisen. Freilich vermag er hier nichts Neues zu geben. Die Blüthe der jüdischpolnischen Verhältnisse unter Kasimir, der schnelle Verfall nach ihm, indem die Priester blutige Verfolgungen anregten, die Gesetzgeber die Juden aus aller Gemeinschaft mit der christlichen Welt verbannten, und die Edelleute

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