Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 14 (30.3.1846)
- Date
- 1846-03-30
- Page
- Seite 200 (sequence 4)
- Language
- German
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200 Standpunkte fassen, nämlich vom Verhalten Gottes zu ihr. Vor der Offenbarung setzt zwar die Schrift den Gottesbegriff als ein vorhandenes Moment voraus, ohne aber dessen Inhalt von mehr als äußerlicher Seite zu bestimmen. Daher wird Gott als die Vorsehung, als Leiter der menschlichen Ereignisse, und zwar mit dem Endzwecke, die Menschheit zur sittlichen Vervollkommnung zu bringen, charaklerisirt (1. Mos. 6, 5. 6. K. 11), ebenso als Richter der menschlichen Handlungen anerkannt(1. Mos. 18,25), es bleibt dies aber noch äußerlich, ohne die Tiefe der Frage zu berühren. Nachdem aber innerhalb der Offenbarung das Verhältniß des Menschen zu Gott näher bestimmt war, mußte auch das Verhalten Gottes zur Sünde ausgesprochen werden. Es geschah dies zuerst beim zweiten Gebote, in welchem die Anbetung des einigen Gottes im Geiste, ohne Bild und Zeichen, festgesiellt ward. Dann aber nach der Anbetung des goldnen Kalbes in der, Moscheh gewordenen Offenbarung (2. Mos. 34, 6. 7): „Der Ewige, der Ewige, Gott, barmherzig und gnädig, langmüthig und voller Huld und Wahrheit; bewahrend Huld den Tausenden, vergebend Sund' und Missethat und Schuld, laßt aber Nichts unbestraft, ahndend Sünde der Väter an Kindern und Kindeskindern, am dritten und vierten Geschlecht." Diese, eben so viel verkannte wie besprochene Stelle enthält die ganze Wahrheit, wie sie in diesem Theile Charakteristikum des Judenthums ist. Während man nämlich die Ahndung der Sünde der Väter an Kindern und Kindeskindern sich sogar nicht scheute — im oberflächlichsten, seichtesten Rationalismus — als heidnisch zu bezeichnen, ließ man sich von dem Widerspruche, der scheinbar in „vergebend Sünd' und Missethat und Schuld" und „laßt aber Nichts unbestraft" lieget, nicht warnen, dem großen Offenbarungssatze tiefer auf den Grund zu gehen. Die Schrift unterscheidet nämlich zwischen der sündigen That an sich, und der Schuldhaftigkeit der Seele innerhalb der sündigen That. Diese Letztere tritt hinaus in die Wirklichkeit, und übel hier ihre volle Wirkung aus mit all den bösen Konsequenzen, die ihr anhaften. Die Schuldhaftigkeit der Seele bleibt in sich bestehen, kann aber gcboben werden, ohne daß damit die Wirkungen der bösen That in der Wirklichkeit aufgehoben werden. Hier ist es nun, wo sich sowol die Gerechtigkeit als auch die Barmherzigkeit Gottes bethätigt. Sobald die Seele zur Erkenntniß ihrer Schuldhaftigkeit gekommen, und durch den Schmerz über dieselbe, so wie durch Besserung sich läutert, hebt die Barmherzigkeit Gottes die Schuldhaftigkeit der Seele auf, und bringt diese Letztere wieder zu sich, d. h. „vergebend Sünde, Missethat und Schuld." Die Folgen der bösen That aber in der Wirklichkeit läßt er in ihrer ganzen Kraft und Wirksamkeit bestehen und fortdauernd wirken, so daß das Individuum mit de» Seiuigen sie erfährt, (wenn auch Gott im Ganzen der Menschheit selbst die böse That in ihren Folgen zum Guten wendet, wie die Schrift bei Joseph ausspricht 1. Mos. 45, 5. 7. 50, 20), und dieses heißet: „läßt aber Nichts unbestraft, ahndend Sünde der Vater an Kindern und Kindeskindern." So lieget hierin die ganze Wahrheit ausgesprochen: die Ausgleichung der göttlichen Gerechtigkeit in den Konsequenzen der sündigen That, und der göttlichen Barmherzigkeit in der Aufhebung der Schuldhaftigkeit für die reuige Seele; nicht minder aber auch die Ausgleichung der Wirklichkeit mit der Idee. Denn sowol die Geschichte, als auch die tägliche Erfahrung lehret uns, daß die bösen Thaten ihre traurigen Folgen auf Geschleckter hin ausdehnen. Der Verschwender hinterläßt seine Kinder in Armuth; der Wüstling verpflanzt seine Schwäche, der Ehrlose seine Schande auf sie. Die späteren Geschlechter eines Volkes leiden unter den Verbrechen der früheren. Karll. und Ludwig XVI. legen ihre Häupter unter das Henkerbeil, obschon sie selbst nur den Stürmen ihrer Zeit zu begegnen nicht Kraft genug besaßen. Diejenigen also, welche die zitirten Worte der Schrift nicht verstanden, hätten hierzu doch bedenken sollen, daß nur die Sünde selbst ein wahres Unglück ist, so daß, wenn auch die folgenden Geschlechter die traurigen Folgen der Sünden ihrer Väter zu tragen haben, dies in die Kategorie der Mißgeschicke gehört, welche eine geläuterte Religionsanschauung niemals als eine Strafe, sondern als Prüfung, Erziehung, Entwickelung betrachtet und weiß, wie oft sie gerade das Glück des Individuums begründen (s. das Buch Hiob). Wir haben also als Charakteristikum unsrer Lehre hervorzuheben, daß sie den Menschen aus der Sinnlichkeit seiner Doppelnatur und der Selbstsucht in seiner gesellschaftlichen Stellung mit der Anlage zur Sünde anerkannt, daß sie die Folgen der sündigen That durch die Gerechtigkeit Gottes vollständig eintreten, die Schuldhaftigkeit der Seele aber durch die Barmherzigkeit Gottes vermittelst der Reue aufheben läßt. Es ist dies eine der erhabensten, Verstand und Herz