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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-03-23 · Heft 13 (23.3.1846) · p. Seite 188

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 13 (23.3.1846)
Date
1846-03-23
Page
Seite 188 (sequence 8)
Language
German
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188 Debatte Veranlassung; es mischten sich leidenschaftliche Entgegnungen und vermittelnde Worte von den verschiedenen Seiten. Darmfiadt, 6. März. Eine Verfügung unsres Ministeriums des Innern und der Justiz hat eine Erleichterung des Erwerbes von Immobilien durch Juden im Gefolge. Darnach sollen nämlich diejenigen Juden, welchen in Gemäßheit des Art. 15 der Verf.- Urkunde das Staatsbürgerrecht verliehen worden, bei dem Erwerb von Liegenschaften an die Bedingungen, welche nach einer Verordnung vom 5. Mai 1825 für die Erwerbung von Liegenschaften durch Schutzjuden noch fortbestehen, dem Begriffe des Staatsbürgerrechts nach, nicht gebunden erscheinen. München, 10. März. (D.A.Z.) Die Tagesordnung der II. Kammer führte auch zu einer Beschwerde von der Judengemeinde in dem Marktflecken Floß in der Oberpfalz; diese handelt eigentlich von der Zurückweisung derselben von dem örtlichen Gemeindegrund- und Weiderechte, mußte nothwendig als formell unbegründet erscheinen, enthält aber doch so viele begründete Angaben über Bedrückung durch die Gemeindeverwaltung und selbst durch die Gerichtsbehörden, daß der Ausschuß sich der Ueberzeugung hingiebt, das Ministerium werde Abhülfe gewähren, sowie es nur davon Kenntniß erhalte. So lesen wir z. B. daß ein Landrichter sich erlauben darf, jeden Handelsjuden, der länger als eine Nacht innerhalb der Landgerichtsgrenzen bleibt, sofort in Arrest zu fetzen oder mit Geld- und Prügelstrafen zu verfolgen, während dergleichen Ausnahmsmaßregeln gegen die jüdischen Bewohner des Landes längst vor Erlheilung der Verfassung als unzeitig abgeschafft worden sind. Aber darin scheint sich die Lokalverwaltung in Floß mehr als zu gefallen, ihre israelitischen Mitbürger gut mittelalterlich zu drangsaliren. Seit 1808 ist jeder Judenschutzzoll in Baiern gesetzlich abgeschafft. In Floß müssen aber die Juden noch beute 1 Fl. 30 Kr. Schutzgeld für den Kopf zahlen. Auch so weit scheinen es die Herren Flößer zu treiben, daß sie Beschlüsse über das jüdische Kultusvermögen fassen, ohne zu den betreffenden Berathungen nur den Kultuspfleger zuzuziehen. Gewiß wird die Empfehlung des Ausschusses und der Kammer hinreichen, von Seiten des Ministeriums solche Maßregeln zu veranlassen, die den angeklagten Behörden die dringende Lehre geben, daß auch sie nicht außer Baiern und nicht befähigt sind, die ohnehin knappen Judenrechte noch enger zu ziehen. Es müßte übrigens in der Thal keine undankbare, wenn auch bei der Masse des gegebenen Stoffes nicht eben eine leichte Aufgabe sein, alle die derartigen Beschwerde- und Klagepunkte zusammenzustellen und zu veröffentlichen, welche, wenn auch meist nur nebenher, den vielen Judenpetitionen zu Grunde gelegt wurden, die aus dem Lande an die Kammer gelangt sind und deren Hauptziel die Gleichstellung mit der christlichen Bevölkerung des Königreichs in Bezug auf bürgerliche Rechte ist. Großbritanien. London, 20. Februar. Der jüngste Schritt des vr. Adler, durch welchen er die Burton-Street-Gemeinde gänzlich aus der Gemeinschaft Israels, so weit es an ihm ist, ausgeschlossen hat, macht natürlich vieles Aufsehen. Noch ehe die Ansprache der Burton-Street-Gemeinde erschien, die wir in der „Korrespondenz" mittheilen, wurden von der St. Alban's Gemeinde, welche die „Warnung" des sel. Hirsche! damals vorlesen zu lassen verweigerte, so wie von der liverpoler Gemeinde Meetings gehalten, die sich jedoch vertagten, bis die Burton-Street-Gemeinde aufgetreten und die Initiative zu ihrer Vertheidigung ergriffen haben würde. Da dies nunmehr geschehen, so fragt es sich, inwiefern hierauf ernstere Maßregeln werden ergriffen werden. — Bei dem jüngsten Lever hatte vr. Adler die Ehre, durch Sir Moses Montesiore der Königin vorgestellt zu werden. (^ew. kliron.) Frankreich. Paris, 4. März. (Privatmitth.) Endlich ist der Eid more judaico in Frankreich gänzlich zu Grabe getragen. Ein Urtheil, welches der Kassationshof gestern in einer großen Audienz, unter dem Vorsitze des Herrn Portalis, ersten Präsidenten, fällte, hat ihm für immer den Gnadenstoß versetzt. Dieses Ereigniß ist es wol werth, ausführlich nach der 6arette des Tribunaux der Allgemeinen Zeitung des Judenthums einverleibt zu werden.

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