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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-03-16 · Heft 12 (16.3.1846) · p. Seite 178

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 12 (16.3.1846)
Date
1846-03-16
Page
Seite 178 (sequence 14)
Language
German
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178 hat uns kein andres Hülfsmittel gelaffen, das sich mit unsrer Pflicht vertrüge. Es ist eine Nothwehr, nicht ein Wahlflück. Aus dem beigefügten Briefwechsel ist zu ersehen, daß wir auf den Bericht der Johanna Engel einen ehrerbietigen Brief an den Obcrrabbiner gerichtet, mit der Bitte, uns schriftlich zu benachrichten, ob die Aussage des Mädchens richtig wäre; und dann sollte er die Gewogenheit haben, uns eine Abschrift zukommen zu lassen von der Erklärung oder dem Teste, den sie hatte unterschreiben müssen. Da es aber der hochwürdige Herr entschieden verweigerte, die eine oder die andere Bitte zu genehmigen, so ist es begreiflich, daß wir genothigt waren, entweder mit unsrem guten Gewissen ruhig dazusitzen unter dem Gefühle erlittener Verfolgung, oder unsre Sache zu unterwerfen dem unparteiischen Urtheile unserer britischen Glaubensgenossen. Wir wählten das Letztere, indem wir das uns angethane Unrecht scharf empfinden, und uns auf euer Mitgefühl verlassen. Durch diesen unfern Aufruf laden wir daher den Oberrabbiner vor den Richterstuhl des Gutachtens der Gemeinden, denen er vorsteht; jedoch nicht etwa aus Trotz, sondern, um uns der Pflicht gegen uns selbst zu entledigen, rufen wir ihn auf, euch, Brüder, dem großen Körper britischer Juden, eine Erklärung von seinem Verfahren zu geben, die er uns unbedingt verweigert hat; und unterläßt^er es, sein Verfahren zu rechtfertigen, so räumt sein Schweigen die Ungerechtigkeit der Behandlung ein, die wir erlitten haben. Wir fragen ihn, ob er bereit sei, die in der „Warnung" enthaltenen Bestimmungen anzuerkennen und geltend zu machen, wofür er sich verantwortlich gemacht hat, indem er darnach verfahren ist. Wir bringen ihn auf den Paragraphen zurück, auf den alles Uebrige der Urkunde gegründet ist, und welcher behauptet, „daß die Gebete und Segensprüche, welche wir (die Juden) zum Schöpfer richten, sind angeordnet und bestimmt worden von den Weisen der großen Synode, unter denen einige unserer Propheten waren, und daß an diesen Formeln das gesammte Haus Israel festgehalten, von Geschlecht zu Geschlecht, länger als zweitausend Jahre." Was nun den ersten Therl dieses Paragraphen betrifft (welcher behauptet, daß die unter den Juden üblichen Gebete und Segensprüche wären ungeordnet und bestimmt von den Weisen der großen Synode), so ist jedem Gelehrten bekannt, daß demselben die Thatsache geradezu widerspricht in Betreff des letztem Theils (welcher versichert, daß stets das gesammte Haus Israel an dieselben Betformen festgehalten), so kann Jedermann, ob gelehrt oder nicht, der nur lesen kann, dessen äußerste Unrichtigkeit einsehen, wenn er nur die üblichen Gebetbücher prüft der deutschen und der portugiesischen Juden (deren geistliche Häupter vereinigt das in Rede stehende Papier unterschrieben), und ihre vielfache Verschiedenheit an Inhalt und Form wahrniwwt. Will nun der Oberrabbiner das als wahr behaupten, was so offenbar von Falschheiten voll ist? Will er das, wie thut er dessen Wahrheit dar? will er es nicht, wie rechtfertigt er es, daß er eine Urkunde, die sich auf die gröbsten Jrrthümer gründet, so nachdrücklich geltend machte, und dies noch sogar über die Absicht ihrer ersten Urheber hinaus? Wie kann wiederum vr. Adler sein Verfahren mit der Thatsache vereinigen, daß unter dem Rabbinate des vr. Hirschel eine Vermählung ganz desselben Charakters, wie die neulich verbotene, wenn nicht die Braut die West- London-Synagoge verleugnete — daß ein solches Ehebündniß ohne Einwand gestattet wurde? Wenn anstatt Dr. Adler zu wählen, den seine Beförderer als einen Mann ausgaben von vorzüglich versöhnender Natur, die jüdischen Gemeinden irgend einen Rabbiner gewählt hätten, der sich unter seinen Amtsbrüdern auszeichnete durch das Ungestüm seiner Bigotterie—von solch einem Manne könnte man etwa den Vorsatz erwarten: Wo mein Vorgänger bannte, will ich sein Ansehen achten; wo er blindlings für seinen Glauben eiferte, will ich seinen Schritten folgen; ich will ihn aber nicht länger als Autorität betrachten, ich will sein Verfahren beachten als das Ergebniß von Schwachheit und Jrrthum, wenn ich finde, daß er irgend eia Zeichen der Duldung verrieth, daß er es verfehlte, seine eigenen Bannstrahlen wüthen zu Lassen mir derselben rücksichtslosen Bitterkeit, derselben unerschütterlichen Standhaftigkeit Ln der Verfolgung, die ich mich rühme zuerst einzuführen unter die Juden Britanniens. Allein, Grundsätze wie diese, wird der jetzige Oberrabbiner gewiß nie eingestehen, und doch können wir sonst nicht begreifen, wie er das begonnene Verfahren rechtfertigen will. (Fortsetzung folgt.)

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