Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1846)
- Date
- 1846-03-16
- Page
- Seite 175 (sequence 11)
- Language
- German
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175 Gesinnung hegte für die Zukunft keine Hoffnung, an der nicht die Synagoge durch die ganze Welt gleichen Antheil nimmt; und so sehnsuchtsvoll wir auch streben für Verbesserung unsrer jetzigen sozialen und politischen Stellung, so wollten wir doch gern die schrecklichsten Verfolgungen mitdulden, sollte es dem Himmel gefallen, solche über uns Alle zu verhängen; während wir alle erdenklichen Vorrechte zurückweisen würden, welche die Gesammtheit unserer Brüder in diesem Lande etwa ausschließen mochte. Aber trotz der Reinheit unserer Beweggründe, trotz der unbedingten Notwendigkeit, ernste Schritte zu thun, um die Herzen unserer Kinder dem mosaischen Glauben treu zu erhalten, begegnete man dennoch unseren rechtschaffenen Bemühungen von Anfang an mit dem Geiste von Lieblosigkeit und Verfolgung. Einige Monate vor Eröffnung unsrer Synagoge erschien der erste Band unserer Gebete, umfassend die Liturgie für die Wochentage und Sabbate. Kaum hatte er den Druck verlassen, als der selige Dr. Hirschel, Oberrabbiner der deutschen Juden, und Herr Meldola, das Haupt des Beth-Dins der portugiesischen Synagoge, sich mit ihren Beisitzern vereinigten, gegen das Gebetbuch eine Urkunde bekannt zu machen, unter dem Namen einer „Warnung", die aber ihrem Inhalte nach eine Bannbulle war, und welcher eine Erklärung von ähnlicher Bestrebung folgte. Vergebens hatten wir in der Vorrede zum Gebetbuche gezeigt, daß dieses sich gründete auf das übliche Rituale der verschiedenen jüdischen Gemeinden; daß wir Nichts ausgenommen hatten, das nicht in strengster Uebereinstimmung mit dem Judenthume wäre; und daß kein leitender Grundsatz des gemeinsamen jüdischen Glaubens ausgeschlossen war. Vergebens wiesen wir auf's Gründlichste nach, daß das jüdische Ritual keinen Anspruch hat auf einen unmittelbar göttlichen oder unabänderlichen Charakter, daß es vielmehr mit dem Laufe der Zeiten häufige und bedeuteude Uwschaffungen erfahren hat. Vergebens stellten wir es vor Augen, wie die beiden jetzt allgemein üblichen Formen des Gottesdienstes unter den portugiesischen und deutschen Juden sich wesentlich von einander unterscheiden in der Abfassung fast jedes Gebetes und in der Anordnung der Gebete im Ganzen. Nicht eine dieser ernsten, feststehendenThatsachen wurde bestritten, ja man versuchte es nicht einmal, sie zu bestreiten: der Bannfluch war die einzige Erwiederung, die den geistlichen Häuptern paffend schien. Der Beschluß des „Cherem" wurde bekannt gemacht, auf Sätze gestützt, die durchaus in schroffem Widerspruch standen mit jeder gründlichen Beurtheilung und dem wirklichen Sachverhältniß. Den Gläubigen wurde streng verboten, das Gebetbuch zu gebrauchen; und um dem Ganzen die Krone aufzzrsetzen, wurde öffentlich erklärt, daß jedes Gebet und demüthige Anflehn, das man aus jenem Buche zum Allgnädigen und Allbarmherzigen richten möchte, vor ihm keine Genehmigung finden würde, vielmehr werde es eben vor dem Throne der Barmherzigkeit angerechnet werden als Gotteslästerung und Sünde. Ihr könnt nicht umhin, Brüder, uns die Nächstenliebe und Schonung zu bezeugen, womit wir uns gegen solche herausfordernde Verletzungen verhielten. Sehr leicht konnten wir die Grundlosigkeit der Verketzerung darthun; wir konnten ganz klar die Angabe widerlegen, daß alle jetzt unter Juden üblichen Gebete wären von den Männern der großen Synode verfaßt und unverändert durch Ueberlieferung zu uns gelangt, wenn wir bloß auf die vielen Formen des Gottesdienstes hinwiesen, die bei Weitem den großem Theil bilden in der Menge von Gebeten, Lobgesängen und den vielfachen Stücken unter solchem Namen, und die jedoch unmöglich ein Datum beanspruchen können vor dem neunten Jahrhundert der gemeinen Zeitrechnung. Wir konnten ferner zeigen, daß, da die Form des Gebetes der portugiesischen Juden bedeutend verschieden ist von der der deutschen, so ist es ein wörtlicher Widerspruch für die Ersteren, auf die göttliche Eingebung ihres Rituals Anspruch zu machen, ohne zugleich dies Vorrecht den Anderen abzusprechen; und eben so sehr widersprechen sich die deutschen Juden, die unmittelbar göttliche Abstammung ihrer Formen des Gottesdienstes zu behaupten, ohne durch eben dieselben Beweise einräumen zu wollen, daß die Gebete ihrer Brüder in der portugiesischen Synagoge nicht von Gott emgegeben sind. Jedermann, der durch die Gabe der Vernunft fähig ist zu unterscheiden zwischen voreiliger Behauptung und gründlich überzeugender Beweisführung, muß eiusehen, daß der Cherem, gerichtet von vr. Hirschel gegen unser Gebetbuch, unter dem Vorwand, daß die allgemein üblichen Betformeln festgellt seien von den Weisen der großen Synode (unter denen einige unserer Propheten waren), und daher mit Recht betrachtet werden als völlig göttliche Eingebungen — daß ein solcher Cherem nicht nur ohne genügendes Nachdenken, ohne Sorgfalt hingestellt war, sondern daß auch die Grundlage, auf die man ihn zu stützen suchte, äußerst grundlos war. Wie durch ihre Beweisführung gänzlich unrichtig, war die „Warnung" auch nicht besser gestützt durch ein solches