Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1846)
- Date
- 1846-03-09
- Page
- Seite 159 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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159 unbekümmert um die Kritik der Moral in der Aufrechthaltung errungener Vorrechte seine Hauptstütze sucht, und sich nicht stark genug fühlt, diese mit der Bildungsstufe unsres Jahrhunderts im grellsten Widerspruche stehenden Vortheile zu Gunsten unterdrückter Mitbrüder aufzugeben. Dieser Mißton tritt aber in unserm Vaterlande um so schreiender hervor, als dasselbe sich einer Verfassung erfreut, welche den Wahlspruch: „Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze" an der Stirn, einem Wahlspruch mit welchem sich die für uns, also für einen Theil der sächsischen Staatsbürger noch bestehende Ungleichheit in der Vertheilung der Pflichten und Rechte nimmermehr vereinbaren läßt. Diesen Widerspruch mit dem Grundprinzipe der Verfassung hinwegzuräumen ist eine von der Moral um so dringender gebotene Pflicht der Volksvertreter Sachsens, als die Vorenthaltung der uns von Gott und Rechtswegen zuständigen Menschenrechte dem christlichen Lheile der Bevölkerung eben so wenig wie sie uns zur Schande gereichen kann, jemals Ehre zu bringen im Stande ist, und wir dürfen uns um so getroster der Hoffnung hingeben, daß die Lösung dieser Dissonanz in der nächsten Zukunft erfolgen werde, da die letzte hohe Ständeversammlung schon genügendes Zeugniß dafür gegeben hat, daß deren Mitglieder von der Nothwendigkeit der Abhülfe dieser Rechtsungleichheit durchdrungen sind, die Verhandlungen des gegenwärtigen Landtags den Grundsatz, daß unsre Zeit völlige Gewissensfreiheit und mit ihr die politische und bürgerliche Gleichstellung der Mitglieder aller Glaubensbekenntnisse gebieterisch verlangt, zur Wahrheit zu machen rühmlichst bestrebt gewesen sind. Bei dieser Lage der Sache sind wir der Mühe überhoben, hier alles das zu wiederholen, was schon so unendlich oft und treffend selbst im Schooße der sächsischen hohen Ständeversammlung für die Gewährung der uns selbst gegen die Grundsätze des Christenthums, zur Zeit noch verkümmerten und vorenthaltenen Rechte gesagt worden ist und wir begnügen uns schließlich mit der Aufwerfung der Frage: ob wol ein einziger vor dem Forum der Moral und der Humanität probehaltiger Grund für die Bedrückung der jüdischen Glaubensgenossen aufzuflnden sein möchte? und erwarten ruhig von der Entscheidung dieser Frage das Schicksal unsrer ehrbietigsten Bitte: die hohe Standeversammlung und zunächst die hohe zweite Kammer wolle die hohe Staatsregierung um möglichst beschleunigte Vorlegung eines Gesetzentwurfs, die politische Gleichstellung der Juden mit den Christen im Königreiche Sachsen betreffend, ersuchen. Möchte die hohe Kammer dieser Bitte gerechte und wolwollende Gewährung nicht versagen, vielmehr dazu kräftigst Mitwirken, daß die Jetztzeit eine ihr von der Selbstsucht früherer Jahrhunderte aufgebürdete schwere Schuld abtrage und so den Anforderungen wahrer Zivilisation genüge. In tiefster Verehrung verharrend die Mitglieder der israelitischen Gemeinde zu Leipzig" (Folgen die Unterschriften). Leipzig, den 27. Januar 1846. München, 15. Februar. (Bair. Bl.) Der Antrag der pfälzischen Deputirten wegen Aufhebung des napoleonischcn Dekrets gegen die Juden hat in der Pfalz sein Echo gefunden, indem die Organe von 27 Gemeinden, in denen sich die meisten Israeliten befinden, jenes Gesuch förmlich unterstützt haben. Noch vor wenigen Tagen reichten die Gemeinden Jugenheim, Bergzabern und Billigheim dergleichen Erklärungen ein, deren Inhalt von den humansten Gesinnungen Zeugniß giebt, die diese für ihre israelitischen Mitbrüder hegen. Luxemburg, 23. Februar. (Privatmitth.) Herr Samson Godcheaux, Luchfabrikant zu Schleifmühl, eine Stunde von hier, bisher erster Schöffe der Gemeinden Sandweiler rc. ist durch Beschluß des Königs Großherzogs vom 14. d. nach dem Gesetze vom 24. Februar 1843 zum Bürgermeister ernannt worden. In Bezug aus den Gottesdienst ist seit Ostern 1845 folgende Umgestaltung vor sich gegangen: 1) braunschweigische Choräle, 2) die Piutim beseitigt und theilweise durch freie deutsche Bearbeitungen ersetzt, welche der Rabbiner vorträgt; ebenso wird nuv» deutsch vom Rabbiner vorgetragen und vor °D13 das “papaa des Gabirol ebenfalls deutsch vom Rabb. bbn, nassn di'b tib und •'■na« nach Vitt 'np