Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 11 (9.3.1846)
- Date
- 1846-03-09
- Page
- Seite 156 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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156 zufriedenstellend ausfallen werde, indem die Mehrzahl gar zu weichlich erzogen und daher physisch zu unkräftig ist, um den Anforderungen, die man an einen tüchtigen Rekruten macht, zu genügen; indessen wird sich das mit der Zeit schon ändern, und der Staat wird an unseren Juden recht ergebene und bereitwillige Unterthanen haben. Schwerin an der Warthe, 21. Februar. (Privatmitth.) Nachdem die königl. Kabinetsordre vom 31. Dez. v. I., die Militärpflicht der Juden betreffend, auch zu uns gelangt war, standen die Borsteher der Gemeinde nicht an, ihre Dankgefühle vor Se. Majestät zu bringen, in folgender Adresse, von dem wackern Rektor der Gemeindeschule, Herrn Meyer, verfaßt: Allerdurchlauchtigster, großmächtigster König, allergnädigster König und Herr! Die Unterzeichneten Vorsteher der jüdischen Gemeinde hieselbst nahen sich in tiefster Ehrfurcht dem Throne Ew. königl. Majestät, um am Fuße desselben ihre aufrichtigen Dankgefühle für die durch die allerhöchste Kabinetsordre vom 31. Dez. v. I. den jüdischen Unterthanen des Großherzogthums Posen gewahrte Militärpflichtigkeit niederzulegen. Als die Juden noch unter der Bürde eigener und fremder Borurtheile seufzten und es nur Einzelnen von ihnen durch ihr geistiges Uebergewicht vergönnt war, sich im Bewußtsein ihrer Würdigkeit über die Masse zu erheben; als selbst diese Einzelnen, gleichsam verpönt im sozialen wie im wissenschaftlichen Leben, ihr besseres Streben von ihren Gegnern oft verkannt, und sich in jene Masse zurückgedrängt sahen — da war es ihnen wol verzeihlich, wenn sie jede Hoffnung auf gegenseitige Annäherung schwinden ließen, und nur darauf bedacht waren, in ihrer Kelkgion Trost, und in den wenigen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln eine erschwerte Subsistenz zu suchen. Ganz anders gestalteten sich die Verhältnisse unter der erleuchteten Regierung des hochseligen Königs Majestät. Die erhabene, auf Religion basirte Humanität allerhöchstderselben gestattete auch den jüdischen Unterthanen einen freien Aufblick nach oben, und die Wirkung dieser hochherzigen Gesinnung bewährte sich glänzend im Freiheitskriege, wo auch jüdische Jünglinge, freiwillig dem königlichen Aufrufe folgend, sich ihren christlichen Brüdern zur Vertheidigung des allgemeinen Vaterlandes anreihten, und den Sieg über den Feind mit ihrem Blute erringen halfen. In jener ewig denkwürdigen Zeit machte es leider der politische Stand dieser Provinz den jüdischen und den christlichen Bewohnern gleich unmöglich, ihre Anhänglichkeit an das preußische Königshaus zu bethätigen. Daß diese Anhänglichkeit kein leeres Wort sei, bekundeten die späteren Petitionen einiger der zahlreichsten Gemeinden um gnädige Gleichstellung mit ihren Glaubensbrüdern in den alten Provinzen in Betreff der Militärpflichtigkeit. Als ferner des hochseligen Königs Majestät geruhten, durch die allerhöchste Verordnung vom 1. Juni 1833 den bürgerlichen Zustand der Juden in der Provinz Posen wesentlich zu verbessern, blieb der Militärdienst derselben zwar auf den freiwilligen Eintritt beschränkt, wir durften uns jedoch der Hoffnung hingeben, daß die weise, allmälig fortschreitende königliche Huld endlich unser Streben anerkennen, und zu einem vollständig günstigen Resultate führen werde. Diese Hoffnung ist durch Ew. Majestät allerhöchste Kabinetsordre vom 31. Dez. v. I. zu unsrer großen Freude erfüllt worden, und in Anerkennung der hohen Gnade unterfangen wir uns, den tiefgefühlten Dank unsrer Gemeinde allerhöchstderselben hiermit in ehrerbietigster Unterwürfigkeit darzubringen. Mögen Ew. Majestät geruhen, denselben mit der Versicherung unsrer tiefsten Ehrfurcht huldreichst entgegen zu nehmen, in der wir ersterben Ew. königl. Majestät allerunterthänigste Diener. Die Vorsteher der jüdischen Gemeinde. Heyman. Stargardt. Levy. Schwerin, den 18. Februar 1646. Magdeburg, 27. Februar. (Privatmitth.) Die obigen Mittheilungen setzen uns in den Stand, einige Worte über die allgemeinen Verhältnisse unserer Glaubensgenossen in Preußen hinzuzufügen. Die allerhöchste Kabinetsordre ist unter den, seitdem naher bekannt gewordenen schwierigen Umständen im Großherzogthum Posen gegeben, und charakterisirt daher auf eine herrliche Weise das unbedingte Vertrauen, welches die jüdischen Unterthanen in Preußen ihrer > Regierung einflößen. Andrerseits adelt die Freude, welche die jüdischen Unterthanen darüber empfinden,