Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1846)
- Date
- 1846-02-23
- Page
- Seite 136 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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136 finden. Während bei der erster» Auffaffungsweise die Zeremonie nur als Abdruck des sittlichen Gehalts der Religion, als die Einleitung der Sittlichkeit in die Wirklichkeit gilt, bildet sie bei Letzterer den Gegensatz zur Sittlichkeit. Diese wird als das Reich vernünftiger Bestimmungen, zu denen der Mensch durch seinen eignen Verstand auch ohne besondere Offenbarung gelangt wäre und die ihre Rechtfertigung in sich selbst tragen (arnwan mit» rt'LN tim), auf die eine Seite, das Reich der Zeremonialgebote hingegen, deren der Mensch nur durch besondere Anweisung theilhaftig werden konnte, und deren Sinn er nicht zu begreifen vermag 'pN\z) mit7a om arnn?a), auf die andre Seite gestellt. Welche von diesen beiden Auffassungen des Zeremonialbegriffes haben wir nun zu adoptiren? Welches muß das Kriterium einer solchen Wahl sein? Offenbar wird der Grad ihrer Uebereinstimmung mit dem Wesen des Judenthums den sichersten Prüfstein abgeben. Wenden wir uns nun vorerst zur zweiten Ansicht, so ist es klar, daß dieselbe dem innersten Kern des Judenthums, seinen eigensten und ewigen Lehren schnurstracks zuwiderläuft. Denn die Religion des Wissens und der Erkenntniß kann unmöglich vom Menschen die Ausübung einer Menge unverstandener und unverständlicher Zeremonien fordern. Die Religion der Liebe kann unmöglich durch eine unübersteigliche eherne Mauer sinnloser Förmlichkeiten den Juden von seinen Mitmenschen trennen wollen; die Religion der Freiheit und des Selbstbewußtseins kann den Menschen nicht zu einem blinden, todten Werkzeuge, zu einer bloßen Maschine herabwürdigeu wollen. Können wir nun von unserm eignen rationalistischen Standpunkt nicht anders als diesen Formendienst, der uns nicht selten, bald mit Recht, bald mit Unrecht, von Juden und Christen den Vorwurf der Werkheiligkeit zugezogen, mit Entschiedenheit zurückweisen, so müssen wir, um ein objektives Unheil fällen zu können, doch erst die Vertheidigung desselben von Seiten der Orthodoxen anhören und prüfen. Diese giebt nun folgende Erklärung. Die Zeremonien sollen den Menschen auf allen seinen Wegen und Stegen, in allen Verhältnissen und Lagen des Lebens, in all' seinem Thun und Lassen an Gott und seine ewige Gnade erinnern. Wol sind viele, ja! die meisten derselben für uns unverständlich und unbegreiflich, aber so weit der Himmel über der Erde ist, so hoch ist die Weisheit Gottes erhaben über den menschlichen Verstand, und was uns dermalen noch verborgen ist, dürfte der göttlichen Gnade vielleicht gefallen uns in Zukunft zu enthüllen. Allein was erinnert uns denn nicht an Gott? Was am Himmel und auf der Erde wäre so geringfügig und unscheinbar, das den denkenden Menschen nicht an den allmächtigen, weisen Schöpfer und Erhalter des Weltalls, an den Herrn der Geschicke gemahnte? Und sollte auch wirklich die Anordnung besonderer Denkzeichen für jene ewigen Ideen des Judenthums als nothwendig erachtet werden, so liegt es doch wenigstens in ihrem Begriff als Er inner ungsmerkmale, daß sie uns wahrhaft erinnern, daß wir also Sinn und Bedeutung derselben vollkommen erkennen, daß unser Bewußtsein in ihnen präsent sei, daß aber die Verbindlichkeit derselben so lange ausgesetzt bleiben müsse bis dies der Fall sein wird. Wir können daher kein Zeremonialgesetz der Sittlichkeit gegenüber anerkennen, wir können daher im Zeremonialgesetz keine besondre Heiligung des Juden vor anderen Glaubensbekennern sehen, in dem Absonderungssystem, welches dasselbe als die Bestimmung und den Beruf des Juden hinstellt, nicht jene universale, von der Erkenntniß des einigen, unendlichen und unkörperlichen Gottes getragene Sittlichkeitsidee wiederfinden, welche Israel für ewige Zeiten zum Quell der Erlösung und des Heiles geweiht und geheiligt hat. Vielmehr glauben wir nur diejenigen Zeremonien als wahrhaft nothwendig anzuerkennen, welche Lehre und Leben nicht zu scheiden, sondern zu vereinigen bestimmt sind, welche der Sittlichkeit nicht gegenübertreten, sondern sich nur als das Produkt derselben kund geben, welche nicht als hemmende Schranke der Entwicklung auf ewige Geltung Anspruch machen, sondern nur gleichsam die fließende Grenze des stets fortschreitenden Menschengeistes ist. Wenden wir uns nun aber zur Geschichte und den jüdischen Religionsquellcn, um daraus das Berhältuiß und die Stellung des Zeremonialgesetzes zu erkennen. Wir können fünf verschiedene Entwicklungsphasen derselben unterscheiden: 1) Das mosaische Gesetz, 2) die prophetische Zeit, 3) die talmudsche Zeit, 4) die rabbinische Epoche, und 5) die neuere und neueste Zeit. 1) Was die mosaische Gesetzgebung betrifft, so sind allerdings die Zeremonialbestimmungen derselben sehr zahlreich und meist unverständlich. Allein wir müssen hierbei vor Allem den Hauptgesichtspunkt festhalten, daß Moses unter einer rohen, durch langjährige Unterjochung und Bedrückung höchst versunkenen und demoralisirten Masse nicht nur eine neue Religion des Geistes, sondern auch eine Nationalität gründen wollte, daß er ferner deshalb viele heidnische Sitten und Gebräuche nur mit