Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1846)
- Date
- 1846-02-23
- Page
- Seite 134 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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134 land vorangestettt? Wir bezweifeln es. Was der Verf. darüber in der Einleitung sagt, würde es rechtfertigen, wenn er Ln der Kulturgeschichte von Deutschland ausgeht, hat aber auf die Rechtsverhältnisse keinen Bezug. Wir wollen sagen, warum wir dies meinen. Im Bereiche der Rechtsverhältnisse ist das gemeinsame Ziel die bürgerliche Gleichstellung, die unbedingte Theilnahme am politischen und sozialen Leben. Ware es nun rncht richtiger gewesen, diejenigen Länder, in welchen dieses Ziel bereits erreicht ist, wie Frankreich, Holland, Belgien, England, voranzustelleu, dann die folgen zu lassen, in welchen der Kampf um das Ziel kräftig und lebendig geführt wird, und mit denen zu schließen, wo die Wucht des eisernen Joches auch noch nicht einmal das Ringen nach beffrer Stellung aufkommen läßt? Der Totaleindruck wäre jedenfalls richtiger gewesen, indem wir dann nicht von einem Halben zu einem Ganzen, von diesem zu einem Dreioiertel geführt würden, sondern im mächtigen, Alles überwindenden Fortschritt der Geschichte Vorurtheil und Ungerechtigkeit immer mehr erliegen sehen würden. Indem nun der Vers, diesen ersten Band der Rechtsgeschichte der Juden in Deutschland widmet, sind der Fleiß und die Klarheit, mit denen er das Gemälde ausführt, nicht genug zu loben. Zwar ist allerdings dieser Theil der leichtere der ganzen Arbeit, da es zumeist nur die übersichtliche Zusammenstellung der Fakta, den Gang der realen Ereignisse gilt: allein wir können nur um so gespannter der Kulturgeschichte, wo die inneren Bewegungen in der Tiefe der Geister zu beleuchten, und aus den Faktis das belebende Motiv zu erkennen und herauszuschaffeu, entgegensehen. Sichtung des Wichtigen vom Unwichtigen, des Bleibenden vom Momentanen, Richtigkeit der Thatsachen, Klarheit der Uebcrsicht — dies sind die Momente, welche Jost zu erstreben sucht, und die erreicht zu haben ihm Niemand streitig machen kann. Allerdings wäre im Ganzen und Einzelnen eine tiefere Auffassung zu wünschen gewesen. Wir wissen, wie leicht solch ein absprechendes Urtheil gegeben wird, und wollen uns nicht dahinter verstecken. Wir meinen. Nachdem die Judenfrage nicht mehr Sache der Laune und des Hasses, wie sie es in den früheren Jahrhunderten war, ist, sondern unter die organischen Staatsfragen gehört: ist ihre Auffassung von Staats- und Volksseiten keine zufällige mehr, sondern fließt aus der ganzen Anschauung, aus dem ganzen Charakter, aus dem ganzen sittlichen und Kulturstande des Staates und Volkes hervor. Es ist zetzt hinlänglich erkannt, daß ganz unabhängig vom Individuum in allen Staaten eine gewisse Nothwendigkeit des Systems sich herausarbeitet, die, von der Vergangenheit, von der Lage, von der Bildung und Zusammensetzung, von dem Volkscharakter u. s. f. bedingt, sich in der Entwickelung herausgesialtet hat. Die Judenfrage ist da ein Blatt, das aber aus dem ganzen Buche nicht herauSgerissen werden kann, ohne unverständlich zu sein. Dies ist es nun, was wir von uuserm würdigen Geschichtsschreiber mehr berücksichtigt gewünscht hätten. Eine Charakteristik des betreffenden Staates, ein Einblick in seine ganze Verfassung, die herrschenden Prinzipien, und wie nun aus diesen organisch die resp. Auffassung der Judenfrage geflossen, dieses hätte müssen vorausgeben, um uns die Lösung des historischen Räthsels mit einem Male in die Hand zu geben. Wir müssen gestehen, daß aus diesem Mangel sich auch im Einzelnen manches schiefe Urtheil ergeben mußte. Wir geben zu, daß dies schwierig war, daß zum Theil da Rücksichten obgeschwebt hätten, die der Verf. nicht hätte beseitigen können. Allein diese sind bei jeder Geschichtschreibung, welche jüngste Vergangenheit und zum Theil Gegenwart betrifft, vorhanden, und die möglichste Ueberwindung ist der Mittelpunkt der Aufgabe. Indem wir hiermit unsere Bemerkungen über das Allgemeine schließen, können wir doch die schöne Unparteilichkeit Jost's — eine so seltne Zier in unsrer Zeit — nicht mit Stillschweigen übergehen. Miß wollen ist auch nicht in einer Zeile zu ersehen, eher bisweilen ein zu großes Wohlwollen, mit dem er Mittelmäßiges beglückt — was jedoch den Charakter des Verf. nur um so liebwerther erscheinen läßt. Der Verf. beginnt mit den „rückgängigen Bewegungen nach dem Frieden" Sehr ausführlich und als Muster dieser Reaktion stellt der Verf. den Rechtsstreit der israelitischen Gemeinde in Frankfurt am Main mit dem Senate dar, interessant und pikant, da hier Recht, Klugheit und Energie in einem seltnen Verbände auf Seiten der Israeliten stehen, die zwar keinen vollständigen äußern Sieg erfechten, wol aber einen innern, da dem Hochmuth des Gegners Zugeständnisse in Form und Wesen abgerungen werden. Diesem Abschnitte schließt sich die damalige literarische Fehde und die Aufregung 1819 an. Von hier geht die Darstellung zu den einzelnen Staaten über (S. 110), und zwar zu Baiern. Wir können uns hier nicht ganz befriedigt erklären, indem die merkwürdige Reaktion, die, seit 1830 vorgegangen, sich gerade in Baiern besonders scharf abzeichnet, und die ganz