Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-02-23 · Heft 9 (23.2.1846) · p. Seite 133

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 9 (23.2.1846)
Date
1846-02-23
Page
Seite 133 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225443-3225453--07560-3238324
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

133 „Morenu" (doctor noster), wurde mit demselben zur Thora-Lektion aufgerufen, und hatte hierdurch die Berechtigung erlangt, in gesetzlichen Fällen zu entscheiden. In solcher, gewöhnlich besoldeten, Stelle besaß er als Richter, in Gemeinschaft mit der Gemeinde, die Gewalt, die Androhung und Exekutionsmittel den kleinen Bann, „Niddui", zu verfügen. Denn den großen Bann, den „Chcrem", der entweder eine Beeidigung oder Exkommunikation war, behielten sich die Gemeindevorstände vor; er wurde in öffentlicher Versammlung in der Synagoge verkündet und durste in späterer Zeit nur mit Erlaubuiß der Regierung verfügt werden. Hauptsächlich übte jedoch der Rabbiner als Lehrer und Gesetzkundiger eine Autorität, die nie eine ausschließende war, und nur selten zur Zulassung willkürlicher barbarischer Strafen, als Hande-Abhauen, Augen- Ausstechen, Nasen- und Zunge-Abschneiden, sich verleiten ließ." Unter 3. theilt Zun; „Bibliographisches" mit; wir brauchen dem Leser nur die Rubriken anzuzeigen, I. Datenbestimmungen , II. Sammlungen und Verzeichnisse, III. Drucker und Drucke von Mantua, IV. Druckereien in Prag, V. Annalen der hebräischen Typographie von Prag von 1513 — 1657 — um zu wissen, was er hier zu finden (S. 214—303). Viel weniger weiß man aber mit dem folgenden Abschnitte zu Rathe, der unter dem Titel „das Gedächtniß der Gerechten" auf 154 Seiten (S. 303—458) über die Begrüßungsformelu und dann ausführlichst über die Euphemieen bei den Todten, deren ganze Geschichte, bis sie sich bei V't, V's't, ri'y, rihbT festgesetzt haben, untersucht wird, und die Grabsteine der Juden spricht. Die geschichtlichen Notizen, die daraus gezogen werden, sind unbedeutend, und selbst für Charakteristik des jüdischen Mittelalters spärlich. Das Interessanteste im ganzen Abschnitt ist eine Episode S. 37t, darstellend die Meinungen über das LooS der Nichtjnden im zukünftigen Leben. Das Resultat ist: „So verkündet während eines Zeitraums von 1800 Jahren unter einigen siebzig Stimmen die überwiegende Hälfte, aus den vollgültigsten Autoritäten bestehend, die Anerkennung einer göttlichen Liebe und Gerechtigkeit für alle Menschen, und wir vernehmen diese Botschaft überall, wo man nur die Juden zu Athem kommen zu lassen beginnt. Diese menschlichen Empfindungen erscheinen in Zeiten der Unterdrückung und unter dem Schmerzensgeschrei zurückgedrängt, wenn es nach dem Vorgänge der Propheten und Psalmisten die Aufgabe der Lehrer und Prediger war, das Vertrauen zu der göttlichen Vergeltung zu stärken. Dann aber wolle man aus vereinzelten, in ihrer geschichtlichen Unterlage unbegriffenen Aussprüchen jener Lehrer kein feindseliges Dogma erweisen; sind ja nicht einmal die, gegen einzelne lieber? tretungen gerichteten Androhungen der ewigen Verdammniß buchstäblich zu nehmen." Auf ein andres Gebiet versetzt uns wieder 5., welches ein alphabetisches Verzeichniß der jüdischen Dichter der Provence enthält (S. 459—483). Hieran schließt sich in 6. eine genaue Geschichte der Juden in Sizilien (S. 484—534). Wir heben als eine eigene Erscheinung hervor, daß von Seiten der Regierung dreimal Schritte geschehen sind, Juden wieder nach Neapel und Sizilien zu bringen 1695, 1728, 1740, ohne daß die Juden den dringenden Einladungen Folge leisteten. Nach einer neuesten Nachricht aber (No. 5. d. Z.) befinden sich in Sizilien 2000 Juden. — Den Beschluß des Werkes macht eine Abhandlung über die bei jüdischen Schriftstellern vorkommenden Münzen. Berichtigungen und ein Namensregister sind angehängt. ZNagdeburg, 16. Februar. Neuere Geschichte der Israeliten von 1815 bis 1845, mit Nachträgen und Berichtigungen zur älteren Geschichte von 1)r. I. M. Jost. Zwei Abtheilungen. Erste Abtheilung: Deutsche Staaten. Berlin, 1846. Wir freuen uns, den Ankündigungen der Schriften von Sachs und Zunz die obigen Werkes anzureihen — man sieht, unsre Geschichtslitcratur bereichert sich überraschend schnell. Während aber jene beiden in die Literaturgeschichten der Vergangenheit sich versenkten, führt uns Jost ein Bild der jüngsten Zeit vorüber, die Geschichte der letzten 30 Jahre. Der vorliegende Band beschäftigt sich zunächst mit der „Geschichte und Darstellung der Rechtsverhältnisse der Israeliten in Deutschland." Dieser wird die Geschichte der Rechtsverhältnisse in den übrigen Staaten und dann eine Kulturgeschichte folgen. Die Vertheilung des Stoffes in Rechts- und Kulturverhältnisse ist gerechtfertigt durch die Natur der Sache; denn obschou die Fortschritte in den politischen Verhältnissen unter dem Einflüsse der runern Kultur stehen, da die Letztere am Ende selbst da zum Nachgebeu zwingt, wo man es ungern lhut, da Kampf und Ausdauer zur Erlangung bürgerlicher Gleichstellung nur aus einem bedeutenden Fonds von Geistes- und Charakterbildung hervorgchen kann, so läßt sich diese doch leicht voraussetzen, um besser in besonderer Fassung die totale Entwickelung darzustellen. Hat der Vers, aber daran Recht gethan, daß er in der Geschichte der Rechtsverhältnisse Deutsch- *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.