Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1846)
- Date
- 1846-02-23
- Page
- Seite 131 (sequence 7)
- Language
- German
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181 geheure Zukunft mit Ueberzengung duldend und des morgenden Tages ungewiß: — diese tragische Stellung erzeugte jenen Gegensatz von unveränderlicher Beharrlichkeit und ununterbrochener Veränderung. Menschen, die, wenn es bei ihnen brennt, nicht gerettet, sondern in die Glut geworfen werden, über welchen, weil die Berechtigung Mensch zu sein ihnen bestritten ist, das Schwert stets schwebt, für die kein Leiden unerreichbar, und die in jedem Augenblick über die Väter, über sich selber und ihre Kinder zu weinen haben — denen mußte Etwas einen Murh und dieser Muth ihrem Leben eine Bedeutung geben; es mußte über das Beliebige und Individuelle erhaben, mächtiger sein, als die Motive zu unserer Kultur, zu dem Anbau des für den Einzelnen Angenehmen, für das Allgemeine Nützlichen. Ein frommer Jude sein, um durch Leiden für die Zeit des Messias und ein ewiges Leben geläutert zu werden, das war des Daseins Aufgabe und bestimmte den Inhalt des Lebens; dieses allein war das Gegebene. Alles Sonstige war vorübergehendes Nebengeschäft, und was Zeit und Leben wirkten, weil es unbewußt geschah, ein beliebiges. Ja man räumte sogar ein, daß die Sitten der Christen großen Einfluß auf die der Juden hätten, daß ste sich, selbst in Fehlern, an den meisten Orten glichen; aber dasjenige, was die jüdische Religion hielt und wirkte, das allein war die bewußtvolle, das allein die freie, die eigne Thal." „Insbesondere hatten die deutschen Juden den Ruf großer Anhänglichkeit an den väterlichen Glauben; „Deutschlands Fromme" wurden berühmt, und der Glan; ihrer Glaubenstreue erhellt noch heute die Synagogen der halben Erde. Indessen konnten die Führer den Einfluß des Lebens sich nicht verhehlen; je mehr sie dieser Macht einzuräumen hatten, desto mehr war aus der zufälligen Berührung, aus der Verführung des Beispiels Abbruch und Abfall zu befürchten. Der Verkehr z. B. brachte Juden und Christen zusammen, und der Gewalt der Verhältnisse wichen alte strenge Satzungen: Israeliten vermietheten den Christen Wohnungen, suchten christliche Bekannte, bückten sich vor den Bekreuzten, tranken gelegentlich Wein mit ihnen, richteten sich nicht nach den Frommen in der Sitte das Haupt stets zu bedecken; die Rabbinen selbst unterhielten sich mit Geistlichen. Darum bedienten sich die Gesetzlehrer der Befugniß, unter Umständen Beschränkungen und Erschwerungen einzuführen, um das eigentlich Jüdische zu schützen, den Kern des Glaubens zu erhalten, zu festem Bekenntniß anzufeuern. Man verbot den Christen Zu verkaufen: Tinte, Pergament, Flederwische, Wachs zu Lichtmeß und geistliche Bücher; Letztere hatte man nicht einmal gern im Hanse, und fand es unziemend, wenn die Schrift ausgelöscht und hebräische Gebete auf das Pergament geschrieben wurden. Man tadelte den, der, um nicht als Jude erkannt zu werden, Mönchskleider anlcgte, oder Kirchenlieder mit sang, oder der Bewaffnete, die anrückten, durch Tonsur und ähnliche Merkmale zu täuschen beabsichtigte. Latein war gleichbedeutend mit christlich oder geistlich, und dies allein war ein Hinderniß der Verständigung zwischen dem Christlichen und dem Jüdischen, das ist zwischen dem lateinischen und hebräischen Element. Dies wurde ganz besonders erschwert durch die feindselige Stellung der Mönche, und unter diesen hauptsächlich der Franziskaner oder Minoriten und der Jakobiten oder Prädikanten — Dominikaner —; vorzugsweise Mitglieder dieses Ordens, bisweilen jüdische Abtrünnige, veranstalteten öffentliche Disputationen mit den Rabbinen, und hetzten in Predigten und Schriften das Volk wider die Juden auf. Deswegen wurde schon vor 600 Jahren die Stelle Deuteron. 32, 21: „Ich will sie ereifern durch ein Unvolk", auf diese beiden verhaßten Orden bezogen; sie und die Kreuzritter, Herumirrende, Gezeichnete, Verabscheuete genannt, erschienen damals den Juden als die Vollstrecker des göttlichen Strafgerichts. So zwang die Furcht vor dem in seinen Vorurtheilen bestärkten Pöbel die Juden zu Vorsicht und Heimlichkeit, die selber wieder Argwohn erregten, die Kluft erweiterten." „Der Schutz, den gegen diese bleibenden Drangsale die Religion dem Gemüthe gewährte, verkörperte sich in dem Halt, welchen jeder in dem festen Anlehnen an die Gemeinde, und diese wiederum in dem Zusammenhalten der Gemeinden unter sich fand. In dem Verhältniß seiner Mitgliedschaft zur Gemeinde verlor sich der Einzelne, aber er fand sich auch darin wieder: der Schlag, der den Einzelnen traf, theilte sich elektrisch Allen mit, und was die Gesammtheit berührte, blieb der Thellnahme keines Einzigen fremd. Die Zustände der Gemeinden, in welchen die jüdische Kirche ihre Wurzeln hat, gingen, insoweit sie freie waren, aus den Verordnungen hervor, die ihre Vorsteher, Leiter, Lehrer, mit ihrer Zustimmung und in ihrem Sinne getroffen. So sind die Verordnungen aufzufassen, die in Frankreich im 11. und 12. Jahrhundert — von mehr als 150 Rabbinen genehmigt — die in Mainz A. 1220 erlassen und A. 1381 auf's Neue bestätigt wurden. Zu jenen Bestimmungen gehören unter Anderen folgende: Niemand darf, wenn seine Frau am Leben ist, eine zweite heirathen, oder mit Gewalt seiner Frau die