Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 9 (23.2.1846)
- Date
- 1846-02-23
- Page
- Seite 128 (sequence 4)
- Language
- German
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128 Wenn nun die pommerschen Stände die Petition der stettiner jüdischen Gemeinde oder des Vorstandes derselben nicht befürworten zu können durch Majorität beschlossen haben, so folgt daraus noch lange nicht, daß die pommerschen Stände gegen vollständige Gleichstellung der jüdischen mit den christlichen Staatsbürgern stimmen würden, nur käme es darauf an, von welcher Seite und mit welchen Motiven versehen ihnen der Vorschlag zurBerathung vorgelegt würde. Unsere pommerschen Ständevertreter sind gemäßigt und bedächtig und sind im Prinzipe weder stabil, noch reaktionär, noch revolutionär, oder wie sonst die modernen Ausdrücke heißen. Sie sehen auf die Sache selber, und verlieren den Gesichtspunkt ihrer Stellung selten aus dem Auge. Sie sind Rathgeber der Krone in Angelegenheiten, die ihre Provinz betreffen. Weiter hinaus dürfen sie sich in Folge ihrer ihnen vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen nicht begeben. Deshalb behandeln sie nur solche Vorschläge mit Wärme, bei denen sie Hoffnung auf günstigen Erfolg haben. Weiter mögen sie sich nicht erstrecken, denn sie wissen, daß ihnen das Eingreifen einer Initiative nichts weiter hilft, als daß ihnen dies oder jenes zu bedenken gegeben, oder daß ihnen versichert wird, ihre Vorschläge werden bei der dem hohen Staatsrathe vorliegenden Berathung beachtet werben. Deutschland. Hannover, 7. Februar. Die jüdische Lehrerbildungsanstalt hat schon einen freigebigen Beschützer gefunden. Die Kommission macht heute bekannt, daß der hiesige Kriegsagent Cohen (welcher bereits aus eigenen Mitteln eine Stiftung für jüdische Handwerker und Künstler errichtet hat) dem neuen Instilut ein Geschenk von 1000 Stück Silberrubel zu machen sich verpflichtet, wenn binnen Jahresfrist die freiwilligen Gaben von anderen Seiten mindestens die Summe von 500 Lhlrn. ergeben haben. Jene Aussicht wird also ein Sporn für die übrigen Israeliten sein, die Herstellung der bedungnen Summe zu bewirken, was bei der verbreiteten Wohlhabenheit unter den hiesigen Israeliten, namentlich denen in der Hauptstadt, nicht einmal schwierig zu sein scheint. (D. A. Z.) München, 12. Februar. (Bair. Bl.) In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 10. äußerte Herr Eppelsheimer bei Motivirung der Vorstellung der israelitischen Bürger der Pfalz, um Aufhebung des napolevnischen Dekrets vom 17. März 1808 und der darauf bezüglichen Verordnungen vom 24. Januar 1815 und 31. Mai 1826 (welche sich sämmtliche Abgeordneten der Pfalz als Antrag angeeignel haben) u. a. Folgendes: Das napoleonische Dekret vom 17. März 1808 habe insbesondere in den politischen Verhältnissen der Juden eine Aenderung der Art zu erzielen bezweckt, daß sich dieselben mehr und mehr den bürgerlichen Gewerben und dem Ackerbau zuwenden möchten. Die hierdurch eingeführten Beschränkungen bestünden im Wesentlichen darin, daß kein zu Gunsten eines Juden ausgestellter Schuldschein gerichtlich verfolgt und daß hierauf nicht exekutiv vorgeschritten werden könne, wenn nicht bewiesen sei, daß der Schuldner das Geld ohne Abzug erhalten habe. Ferner dürfe kein Jude Handel treiben, ohne ein jährlich zu erneuerndes, auf ein von Jahr zu Jahr vorzulegendes Sittenzeugniß sich gründendes Handelspatent; sodann sollen alle Handelsakte von nicht patentisirten Juden null und nichtig, und endlich den Juden nicht gestattet sein, einen Ersatzmann bei dem Militär zu stellen. Diese Beschränkungen, welche nach dem Dekret nur provisorische Gültigkeit auf 10 Jahre haben sollten, seien bald darauf zu Gunsten zweier Departements, und später für weitere 16 Departements aufgehoben, in Frankreich aber überhaupt das ganze Dekret schon längst außer Wirksamkeit gesetzt worden. In den früher mit Frankreich vereinigten deutschen Provinzen habe dasselbe längere Dauer gehabt, sei jedoch heute entweder ganz ausgehoben oder doch von den Landständen der betreffenden Staaten der dringende Wunsch nach Aufhebung, an dessen Realistrung nicht zu zweifeln, ausgesprochen worden. Nur die Pfalz habe sich einer solchen Theilnahme bisher nicht zu erfreuen gehabt; im Gegentheil seien in Bezug auf sie die Beschränkungen jenes Dekrets durch die Verordnung der österreichisch-baierischen Landesadministration vom Jahre 1815 noch ertweitert und durch spätere k. Erlasse und Vollzugsschriften auch für die Zukunft beibehalten worden. Der rasche Entwickelungsgang der Zeit habe auch die Juden der Pfalz nicht zurückgelassen; sie haben sich dem Schacherhandel entwunden und dem Ackerbau, den bürgerlichen Gewerben, den Künsten und Wissenschaften zugewandt. Die Zeit in