Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 8 (16.2.1846)
- Date
- 1846-02-16
- Page
- Seite 115 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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115 wir ein Stücklein Brod haben, Furcht, wo wir es haben könnten. Neid, wo wir wohnen, Furcht, wo wir noch nicht wohnen dürfen. Was ist nun der Unterschied? Die Verachtung kann in der Stunde der Liebe vorwärts bringen; wenn das Herz weich ist, erbarmt es sich auch des Verachteten. Wann aber schlägt für ein Volk, für einen Staat die Stunde der Liebe? Niemals. Furcht und Neid aber schwinden in der Stunde der Gefahr, in der Zeit gemeinsamer Bedrängniß — und diese kann für ein Volk, für einen Staat kommen zu aller Zeit, ehe man es gedacht! Was aber in Deutschland uns noch mehr entgegensteht, das ist, daß der Deutsche zu kirchlich-dogmatisch ist. Ein jedes Volk hat einmal einen kirchlich-dogmatischen Rausch. Die Franzosen und Engländer haben ihn einmal gehabt, selbst die Russen, als die alten Rosniaken um die Form des Kreuzes blutige Kriege führten. Bei den Völkern außer Deutschland ist es ein Rausch, und dann: die Politik steckt immer dahinter. Bei den Deutschen ist aber das Kirchlich-dogmatische kein Moment, sondern das Leben, und nimmer politisch. Konstitution hat durchaus mit der Konfession bei den Deutschen nichts zu thun. Ja, will man bei den Deutschen die Politik verdrängen, so braucht man nur das kirchliche Dogma in Schwung zu bringen — dann greift das Volk schnell zu dieser Herzenspuppe, und reitet auf seinem Steckenpferde. Dies ist es, was uns Juden das Leben in Deutschland so sauer macht. Ter deutsche Christ wird uns stets für fremd halten, nicht wegen Sitte und Gewerbe, nicht wegen Gesicht und Sprache — sondern wegen kirchlicher Dogmen! Welcher Konfession auch der Deutsche sei, er hat seinen heimischen Winkel in Deutschland — aber der Jude ist allen diesen Konfessionen fremd, darum wird er als Fremder, wenn nicht gedacht, doch gefühlt! Gelt, die Aussichten sind in Deutschland nicht günstig für uns, welches Gesicht auch der Windstrich eine Zeit lang schneidet! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt arn Main, 9. Februar. (Privatmitth.) Das Könnt« der Kasse für di« Rabbiner.Bersammlungen, welches sich im vorigen Zahre in Frankfurt am Main gebildet hatte, hat jetzt eine Rechenschaftsablage veröffentlicht, nach welcher bis November vorigen Jahres 2467 Fl. 8. Kr. zusammengekommen, und davon baar 1397 Fl. 24 Kr. übriggeblieben sind. Aus Gemeinden waren Beiträge erfolgt: Soest, Darmstadt Luxemburg, Münster, Alsfeld, Mainz, Stolpe, Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg, Alzey, Emmendingen, Jhringen, Breisach, Offenbach, Hamburg, Edenkoben, Köln, Obermoschel, Braunschwcig, Frankfurt am Main, Bingen, Oberstein, Idar, Kreuznach, Belgard, Worms, Mühlhausen, Frankenthal. Die Herren Jeiteles in Wien, Hellwitz in Soest, Rothfels in Kassel, Benedikt in Stuttgart haben beträchtliche Gaben gespendet. — Außerdem hat das Könnt« einige formelle Punkte statutarisch festgestellt, von denen wir hervorheben: „1. Die Kaffe für die Rabbiner-Versammlungen bezweckt, dieses Institut durch Erleichterung der von den Theilnehmern zu tragenden Kosten zu unterstützen. 2. Dieselbe ist, sowol was die Verwaltung als die Fonds betrifft, durchaus selbstständig und von den Rabbiner-Versammlungen, so wie ihren Aus, schüssen unabhängig. 3. Die Kaffe wird durch regelmäßige Beiträge erhalten, deren Minimum auf einen Gulden rheinisch oder 17 Silbergroschen jährlich, in der Regel auf zwei Jahre festgesetzt ist. Sie besteht ferner aus den Zinsen dieser Gelder und den ihr zufließenden Geschenken. 4. Die Kaffe übernimmt, so weit ihre Mittel reichen, die Vergütung der Reisekosten sämmtlicher in Deutschland wohnhaften, wirklichen Mitglieder der Rabbiner-Versammlungen von ihrer Heimath bis zu dem Orte, wo die erwähnten Versammlungen gehalten werden und zurück. Die verehrlichen Theilnehmer haben deshalb ihr Erscheinen bei der Rabbiner-Versammlung mindestens fünf Wochen vor der jedesmaligen Eröffnung derselben dem Könnt« anzuzeigen, oder durch die betreffenden Ausschüsse mittheilen zu lassen, damit die muthmaßlichen Kosten veranschlagt, und mit den vorhandenen Geldmitteln verglichen werden können. Sollte der Fall eintreten, daß diese Letzteren voraussichtlich nicht ausreichen, so würde die Vergütung nur nach Verhältniß derselben stattsinden, was den betreffenden Herren aber so bald als möglich mitgetheilt werden müßte.