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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-02-09 · Heft 7 (9.2.1846) · p. Seite 109

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 7 (9.2.1846)
Date
1846-02-09
Page
Seite 109 (sequence 13)
Language
German
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109 tersburg zu senden; aber auch wir, als wir das Vorhaben unserer Gegner erfahren hatten, beschlossen ein Gleiches zu thun, haben aber vor der Hand an einen dirigirenden Senat und zugleich am selbigen Tage an den Herrn Minister der inneren Angelegenheiten supplizirt. Der Deputirte der Bürgerschaft in der Person des StadtältermannS Lemke und der unstige in der Person des Kahalsmannes Tietzner reisten Beide, Einer nach dem Andern, nach der Residenz und zwar in einer und derselben Sache, nur jener, um — zu verfolgen und dieser — um sich und seine Angehörigen zu retten; es begleitete aber jenen der Wunsch des Fanatismus und des hohläugigen, grundlosen Neides und diesen — der Segen und das Flehen der Jahre lang unterdrückten Unschuld. (Schluß folgt.) Personal- und Lokalnachrichten. London, 16. Januar. Der verstorbene Wcchselagent Cohen hat den verschiedenen Wohlthätigkeitsanstalten Londons 15,000 Pfd. Sterl. und der jüdischen Schule und Synagoge 6000 Pfd. Sterl. vermacht Kreotan, 28. Januar. Gestern ist der Kommerzienrath JonaS Frankel, gestorben. Dies ist insofern beinerkenswerlh, als derselbe unverheirathet geblieben und sein enormes Vermögen meist zu wohlthätigcn Stiftungen vermacht hat. Schon bei seinen Lebzeiten hat er ein jüdisches Hospital mit großem Kostenaufwand errichten lassen. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 25. Januar. Zur Geschichte und Literatur. Von I)r. Zunz. Bd. I. Berlin, 1845. (Fortsetzung). „Der Umgang mit den Frauen hatte einen Charakter, der heutiger Sitte fast entfremdet ist. Beide Geschlechter waren überall, auch im Gotteshause, scharf von einander getrennt; das Tanzen von Jünglingen mit Mädchen wurde stets gemißbiüigt, oft verboten, war selbst bei der Hochzeitfeier nicht gestattet, indem man auf solches Thun den Vers (Sprüche 11, 21) anwandte: „Hand mit Hand bleibt nicht rein." Mit einem erwachsenen Frauenzimmer allein zu sein, oder einer Verheiratheten die Hand zu geben, war verboten; besondere Fromme sahen weder ein Weib noch dessen Putz an, ja mancher Rabbiner wohnte und speiste getrennt von seiner Frau, die er aber liebte und ehrte, in einem besondern Hause. Verkleidungen, welche die Geschlechter zu erkennen hinderten, gestattete man nur in Gefahren, höchstens zur Lust an Purim, nicht bei Festgelagen. Bei der Eheverbindung sahen die Besseren nicht auf Geld allein, sondern auf die guten Sitten des Mädchens und den Lebenswandel seiner Brüder, und man zog eine fromme und rechtliche Proselytin einer Jüdin vor, der diese Eigenschaften gebrachen. Eine Verbindung, die der Neigung der jungen Leute zuwider, oder bei welcher das Mißverhältniß des Alters groß war, wurde nicht gebilligt; auch verheirathete man zusammengebrachte Geschwister ungern miteinander. Ueberhaupt war die Behandlung der Frau anständig und liebevoll, und in den Ehen herrschte Einigkeit. Seine Frau schlagen war schimpflich, und einem Manne, dessen Frau der Kummer über schlechte Behandlung getödtet, das Recht sie zu beerben, genommen. Es ward als eine Gewissenssache angesehen, sich wieder zu verheirathen so lange noch der verstorbenen Frau mit Wehmuth gedacht wird, ja man meinte, die Frau vergesse man nie, welche die erste Liebe gewesen." „Bei aller Strenge, mit der die weibliche Sittsamkeit beurtheilt und überwacht wurde, war man doch auch milde, z. B. wenn die Strenge des Sabbat sich mit der Rücksicht, die den Frauen gebührt, nicht vertrug. Nur ihnen war es daher gestattet, am Sabbattage mit Nüssen zu spielen, das Haar zu flechten und mit Schmuck auszugehen. Selbst die Fürsorge für die Sabbatspeise anlangend wurde der Frau Manches nachgesehen. In der Liebe zum Judenthum wurden jedoch die Frauen nicht von den Männern übertroffen; sie hatten den gleichen Theil an dem Märtyrerthum, und mehr als eine Frau wird uns genannt, die wegen ihrer Tugenden und Kenntnisse gepriesen war. Chellit, Raschi's Schwester, desgleichen die Frauen seiner Enkel und Mirjam, seine Enkelin, werden zur Entscheidung über gewisse Ritualpunkte als glaubwürdige Stimmen angeführt; seiner Tochter diktirte er, als er krank war, ein Gutachten. Dolce, die Frau des Elasar aus Worms, die von Bewaffneten ermordet worden, verstand die Regeln über verbotene Speisen, unterrichtete Frauen in der Gebetsordnung und hat mehr als vierzig Gesetzrollen selbst genäht; sie ernährte den Mann und die Kinder, war dabei wohlthätig und so sanft, daß R. Elasar, der ihren Tod in einem Gedichte

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