Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1846)
- Date
- 1846-02-09
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 es steht zu erwarten, daß bei einem nächstens zu erlassenden öffentlichen Aufrufe sowol an die Gemeindemitglieder, wie an Gelehrte und Buchhändler und sonstige Gönner des Instituts die Geschenke an Geld oder Büchern sofort eine nicht unbeträchtliche Sammlung begründen werden. Wir beabsichtigen, die Resultate der Arbeiten der Kultuskommission von Zeit zu Zeit in diesen Blättern zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und würden uns freuen, wenn auch die Redaktionen anderer Blätter von diesen Berichten Notiz nehmen und sie entweder ganz oder im Auszuge auch ihrem Leserkreise vorführen möchten. vr. I. Ulm, 23. Januar. (Privatmitth.) Am 12. Januar fand hier die erste öffentliche Verhandlung des Handelsschiedsgerichts statt, wobei Rechtskonsulent Heß von hier den Kläger vertrat und sich durch die Gewandtheit seines Plädoyers auszeichnete. Es ist dieser Fall insofern interessant, als bei der ersten öffentlichen Verhandlung des Handelsschiedsgerichtes in Heilbronn, so wie bei der ersten öffentlichen Schlußverhandlung an den württembergischen Gerichtshöfen ebenfalls Israeliten plädirten. Ebenso verdient hier erwähnt zu werden, daß sich Rechtskonsulent Jordan in Stuttgart durch beharrliche Vertretung der Advokatenrechte der Regierung gegenüber rühmlich bekannt machte. Die rege Theilnahme an dem öffentlichen politischen Volksleben, welche unsere jüdischen Advokaten zeigen, so wie überhaupt ihre Stellung als Rechtsanwälte äußert auch eine sehr günstige Rückwirkung auf die allgemeinen Verhältnisse der Israeliten. Man gelangt hierdurch immer mehr zu der Einsicht, daß auch der Israelit, insofern man ihm nur die natürlichen Rechte einräumt, sich als guter, freier Staatsbürger bewährt. Auf diese Weise muß zuletzt der Vorwand, unter welchem man dem Israeliten bei uns den Staatsdienst verweigert, nämlich daß der Israelit nicht das allgemeine Vertrauen des Volks genießt, verschwinden, und dürfte daher unter den sonst auch sehr günstigen Verhältnissen eine völlige Emanzipation nicht mehr in zu weiter Ferne stehen. München, 25. Januar. Die D. A. Z. enthält folgenden Artikel, dessen Ansichten wir wol nicht zu bekämpfen brauchen, da sich der Unterschied, der darin gemacht wird, aus keine Weise rechtfertigen läßt, dessen Inhalt aber einigen Aufschluß über die herrschenden Ansichten giebt. „Die veröffentlichten Landtagsberichte melden uns von einer ganzen Reihe von Anträgen für die Verbesserung der Lage unsers Schullehrerstandes und für die Emanzipation der bairischen Juden. Wir wählen in letzterer Beziehung gleich das rechte Wort, obschon in den zehn bis zwölf verschiedenen Petitionen unserer Judengemeinden aus allen Theilen des Königreichs das Wort Emanzipation sehr sorgfältig vermieden worden ist. In manchen kündigt der Titel sogar nur die Bitte um Aufhebung der Ausnahmsgesetze für die Juden an; aber nicht in einer einzigen begnügen sich die Bittsteller mit diesem gerechten Verlangen nach der bürgerlichen Gleichstellung mit den christlichen Bewohnern des Königreichs, sondern in allen ohne Ausnahme wird die volle Gleichstellung auch in den politischen Rechten verlangt, somit die Emanzipation im eigentlichsten Sinne des Worts. Wir haben uns über die desfallsigen Aussichten unserer Juden schon bei früherer Gelegenheit ausgesprochen und haben uns daher jetzt zur Bekräftigung unsers damaligen Urtheils nur auf einen thatsächlichen Beweis zu berufen, der es außer allen Zweifel setzt, daß selbst diejenige Partei in unserer Kammer, welche vorzugsweise alle liberalen Ideen verficht, dieser ganzen Emanzipation durchaus abgeneigt ist. Dekan Bauer aus Oberfranken, dessen wir schon wiederholt als freimüthigen Redners gedenken konnten und der auch in einer der ersten Sitzungen, wo von den Rechtsansprüchen der adeligen Gutsbesitzer jüdischen Glaubens die Rede war, sich der bedrückten Juden im Allgemeinen höchst lebhaft annahm, hatte sich nämlich zwei Petitionen fränkischer Judengemeinden als Antrag angeeignet, jedoch gleich von vorn herein mit einer förmlichen Verwahrung gegen den Theil der fraglichen Petitionen, in welchem von der politischen Gleichstellung die Rede ist. Er huldigt dem Adscendenralsystem, und nichts ist so gewiß, als daß er in der Meinung, es solle und dürfe den Juden die ganze Emanzipation nicht aus einmal gewährt werden, auch die Ansicht der überwiegenden Majorität der Kammer ausgesprochen hat. Gleichwol werden diese vielen Petitionen nicht ganz ohne Erfolg bleiben, es ist vielmehr vorauszusehen, daß beide Kammern sich über einen mvdisizirten Antrag an den König vereinigen, dahin