Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1846)
- Date
- 1846-02-09
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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101 Kommission, es sind: Prediger, Vorbeter, Vorleser, Chor, Küster (§. 7). Demnächst wird es als die Aufgabe der Kultuskommission dargestellt (8- 8), dafür zu wachen, daß die in ihren Bereich gehörenden Gegenstände so ausgeführt werden, daß die Idee des Tempels, die Verbindung des religiösen Bewußtseins der Zeit mit dem im Iudenthum Historisch- Gegebenen immer mehr verwirklicht werde; sie hat etwa eingerissenen Mißbräuchen zu steuern, Unzeitgemäßes zu entfernen, was sich aber als religiöses Bedürfniß geltend gemacht hat, zu berücksichtigen. Bei tief eingreifenden Fragen hingegen, die entweder einer wissenschaftlichen Lösung bedürfen, oder wo die geheiligte Sitte und die daraus hervorgchende religiöse Anschauung der Gesammtgemeinde eine zarte Berücksichtigung erheischt, soll nicht eher entschieden werden, als bis über den in Rede stehenden Gegenstand Gutachten von mindestens dreien von der Kommission zu erwählenden Geistlichen vorgelegt sind (§. 14). Die Kommission hat insbesondere darauf zu achten, daß das Gebetbuch in seiner Integrität erhalten und bei allen gottesdienstlichen Handlungen angewandt werde (§. 15). Um jedoch gerade auf diesem Gebiet eine beständige Bewegung des Gedankens zu erhalten, ist es der Kommission zur Pflicht gemacht, den gesammten Inhalt des Gebetbuches von fünf zu fünf Jahren einer Prüfung zu unterziehen, damit das Lebendige, wo es sich auch finde, hinzugezogen und aufgenommen, das Tobte hingegen beseitigt werden könne. Wir dürfen dies freilich nicht dahin mißverstehen, als sollte alle fünf Jahre eine neue Gebetform geschaffen werden; daS wäre so unzweckmäßig wie cs unmöglich ist; aber das Bewußtsein darüber soll bei der beaufsichtigenden Behörde lebendig erhalten «erden, damit an dem geeigneten Zeitpunkt die Einsicht gereift, das Material gesichtet und die Mittel zur Ausführung vorbereirel seien. Ueber den Inhalt der Predigt bestimmt 8- 16, er dürfe weder den geofsenbarten Lehren des Judenthums widersprechen, noch den Geist dcsTempels außerAugen lassen. Klagen über Form oder Inhalt der Predigt werden der Kultuskommission zur Begutachtung vorgclegt. Bei Vakanzen einer Predigerstelle legt dieselbe ein motivirtes Gutachten behufs der Anfertigung des engem Wahlaufsatzcs vor, und wirkt bei der definitiven Wahl mit (8. 19). Auch hat sie den Antrag zur Entlassung oder Emeritirung eines Predigers zu machen, sobald dringende Gründe sie dazu auffordern (8- 21). Eine ganz neue Einrichtung ist die im 8- 22 und 23 angeordnete Anstellung von Kandidaten des Predigtamts beim Tempel. Dieselben haben sich über ihre theologische Befähigung zu legitimiren, besonders durch Zeugnisse bestehender Prüfungskommissionen, und müssen in nicht zu großen Zwischenräumen dreimal mit Erfolg im Tempel gepredigt haben. Zum Predigen aber können sie überhaupt nur auf den Antrag eines der Prediger zugelaffen werden, der eine gewisse moralische Verantwortlichkeit dafür übernimmt. Ein admiltirter Kandidat hat die Verpflichtung, zweimal im Jahre im Tempel zu predigen, und ist sonst als gesetzlicher Vikarius im Behinderungsfalle eines der beiden Prediger zu betrachten. Vom Vorbeter wird (8- 24) verlangt, daß er des Hebräischen mächtig sei, eine gute Stimme habe und hinlänglich musikalische Kenntnisse besitze. Er darf nicht willkürlich Aendcrungen an den rezipirten liturgischen Melodieen machen, oder neue einführen (8- 25). Im 27. und letzten §. wird der Kultuskommission die Gründung einer Tempelbibliothek zur Pflicht gemacht. Dies sind die äußeren Umrisse, nach welchen die neugeschaffene Behörde ihre Thätigkeit zu bestimmen hat. Das Feld ist weit und die Gelegenheit, Segen zu stiften, groß. Die dringendsten Aufgaben sind gleich von der Direktion bei der Jnstallirung bezeichnet worden, es sind die sofortige Gründung der Religonsschule, und die Belebung des eigentlichen Gottesdienstes, so fern er sich von der Predigt absondert. Im Schooße der Kommission wurde auf noch andere aufmerksam gemacht, und es laßt sich Voraussagen, daß viele Monate vergehen werden, ehe sie sich auf dem ganzen Gebiete ihrer Thätigkeit wird orientirt haben. Dem Geschäftsgänge nach werden alle Vorschläge derselben der Direktion zur weitern Beschlußnahme und Ausführung vorgelegt: es können daher für den heutigen Bericht noch keine Resultate mitgetheilt werden, da nur einmal monatlich eine ordentliche Plenarversammlung gehalten wird. Der Erledigung nahe ist jedoch die Errichtung der Religionsschule. Für die zu gründende Bibliothek sind bereits einige schätzbare Beiträge eingcgangen, und