Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1846)
- Date
- 1846-02-02
- Page
- Seite 89 (sequence 13)
- Language
- German
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89 durch sie können wir alle Höhen und Tiefen unsres Fuhlens, Wollens und Denkens am Klarsten und Ungetrübtesten zu Tage legen. Hiernach dürfte auch die Beantwortung der Frage nicht mehr zweifelhaft sein, in welcher Sprache wir zu beten haben. Soll uns der Gottesdienst erheben und erbauen, soll er uns unser innerstes Wesen enthüllen, zum Bewußtsein bringen, so müssen wir uns derjenigen Sprache bedienen, deren Klänge am Mächtigsten an die Saiten unsres Herzens schlagen, mit welcher unser innerstes Leben und Sein am Engsten verflechten ist, in welcher wir die kleinsten Schattirungeu und Abstufungen unsres Gemüthszustandes, die Tonleiter unsres Wollens und Wünschens, unsres Ahnens und Schauens, unsres Höffens und Fürchtens am Lautersten und Unmittelbarsten darlegen können, wir müssen beten in unsrer Muttersprache. Jede andre Sprache, sie mag noch so reich sein an religiösen Begriffen, und wir mögen sie uns noch so sehr angeeignet haben, sie bleibt uns immer etwas Aeußerliches, Fremdes, sie bedarf immer erst einer die tiefinnerliche Erhebung störenden Reflexionsvermittelung. Gehört nun die Gebet form überdies ins Gebiet der kirchlichen Anordnungen, so wird uns unzweifelhaft die Befugniß zustehen, diese mit einer andern, dem Zeitbewußtsein mehr zusagenden, zu vertauschen. Die Momente des Gottesdienstes sind nun nach seinem Zwecke der Erhebung und Belehrung 1) Gebete, welche ausschließlich der religiösen Erhebung bestimmt sind; 2) Gebete, denen wir eine belehrende Erhebung zuschreiben müssen, 3) der Vorlesung aus der Thora (nninn n&O'ip) welche uns den ewigen Inhalt des göttlichen Gesetzes einznschärfen und im Gedachtniß zu befestigen, beabsichtigt; 4) der Predigt einer erhebenden Belehrung, welche uns das werdende Bewußtsein der Gemeinde über jenen ewigen Inhalt, das jedesmalige fortschreitende Verständniß unsrer unverückbaren Religionswahrheiten, ihre Ergänzung und Vertiefung vergegenwärtigt und belebt. Der Gesang schließt sich an diese Hauptelemente des Gottesdienstes nur als äußeres Mittel der Erweckung und Anregung an, ohne selbst wesentlich zu sein. Hierauf ging der geehrte Redner zur Darstellung und Entwicklung des Sabbatinstituts über, welche aber mit dem Vorigen nur durch die auch hier nothwendige Scheidung des Religiösen vom Kirchlichen zusammenhing. Nachdem er die gewöhnliche Betrachtung des Sabbats als ein Zeremonialgebot zurückgewiesen und denselben, wie dies schon seine Stellung unter den zehn Geboten beweist, als eine religiöse und somit ewige Einrichtung erklärt hatte, warf er die drei Fragen auf: Wer sott den Sabbat feiern? Wie soll man den Sabbat feiern? und wann soll man den Sabbat feiern? 1) Wer soll den Sabbat feiern? Gewiß werden wir antworten, jeder Jude soll ihn feiern oder wenigstens zu feiern berechtigt sein. Allein diese Berechtigung erlangen wir erst, wenn wir die Pflicht der Arbeit, zu der wir geboren sind, erfüllt haben. In einer wahrhaft hinreißenden Schilderung stellte nun Herr Dr. Stern die Arbeit als eine Pflicht gegen uns selbst, gegen unsre Familie, deren irdische Vorsehung wir sind und der wir einen Theit der uns von Gott gewordenen Liebe abzutragen haben, und endlich als eine Pflicht gegen die Menschheit dar, da durch sie allein jenes die ganze Menschheit umschlingende Band des Weltverkehrs erst möglich wird. Der Sabbat ist uns nun nicht am ersten, sondern am letzten Tage der Woche geboten, erst dann, wenn wir der Pflicht der Arbeit genügt haben. Ter Sabbat, als ein heiliger der Andacht und Selbsterkenntniß geweihter Tag, als ein Tag, an welchem wir die höchste menschliche Glückseligkeit genießen sollen, uns in die Tiefen der Gottheit zu versenken, ist uns nicht als Joch auferlegt, sondern als Gnadengeschenk Gottes übergeben worden, und nicht sollen wir an demselben ruhen von der Arbeit, sondern nach der Arbeit. Wer also dieser niedern Pflicht noch nicht nachgekommen ist, wer durch eigne Schuld während der Woche nicht hinreichend erarbeitet hat, um sich selbst und seine Familie selbstständig erhalten zu können, dem möge man die Arbeit nicht zum Vorwurf machen, vielmehr möge ein solcher zu seiner eignen Strafe arbeiten und hiermit seine Unwürdigkeit darthun, ein solch' göttliches Gut, wie der Sabbat ist, genießen zu dürfen. Wer sich aber keiner Schuld bewußt ist, wer seine Pflicht nicht verabsäumt hat und dennoch am siebenten Tage noch nicht so viel erschwungen hat, als ihm und seiner Familie noch thut, der möge sein Geschick beklagen, aber auch er ist noch unfähig, der Sabbatfeier theilhaftig zu werden. Gleicherweise müssen Kinder von der Sabbatfeier ausgeschlossen werden, da sie die hohe Bedeutung derselben nicht zu fassen vermögen, da sie weder der Selbsterkenntniß noch der Gotteserkenntniß obliegen können. 2) Wie soll der Sabbat gefeiert werden? Nicht durch träge Ruhe, nicht bloß durch ängstliche Vermeidung jeden Scheins einer Verrichtung, nicht blos durch passives Nichtsthun, sondern durch Hingebung an Gott und die Erforschung seines heiligen Wittens. Wir sollen einen Blick in unser Inneres werfen und zusehen, ob nicht so manche Falte unsres Herzens auszuglätten sei, ob wir stets nach