Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1846)
- Date
- 1846-02-02
- Page
- Seite 88 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225450--07512-3238273- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
88 Korrespondenz. Berlin, 17. Januar. Vorlesungen des Dr. S. Stern. VI. Iteber den Sabbat und die Festtage. Außer den Pflichten des Menschen gegen sich selbst, und seine Nebenmenschen, welche wir in der Sittlichkeits¬ und Messiasidee dargestellt, hat derselbe auch Pflichten gegen Gott. Tiefe können nicht in Thaten bestehen, sondern in der Gesinnung, welche gottgefällige Thaten erzeugt; wir sollen Alles thun nach Gottes Willen aber nicht um Gottes Willen. Diese Gesinnung des Menschen gegen Gott, kann nun keine andere sein, als die der Ehrfurcht und Liebe, als die der Sehnsucht nach seiner Erkenntniß. Die Kundgebung solcher Gefühle gegen Gott, nennen wir Gottesverehrung; die Vereinigung vieler in ihrer religiösen Ueberzeugung möglichst Uebereinstimmender zu einer gemeinsamen Gottesverehrung, nennen wir die Kirche einer positiven Religion. Als gemeinsame Gottesverehrung, muß die Kirche auch allgemeine Bestimmungen und Formen für dieselbe aufstellen; dem Einzelnen muß die Befriedigung seines privaten Religionsbedürfnisses selbst überlassen bleiben, die Kirche hingegen muß bestimmte feststehende Normen haben, jn denen aber die Gesammtheit den möglichst treuen Ausdruck ihres Religionsbewußtseins sieht und anerkennt. Soll aber die Gesammtheit wirklich sich mit der Kirche im vollkommenen Einklang wissen, so muß die Kirche, oder ihre wie auch immer eingesetzten Vertreter, die Gesammtheit nicht beherrschen, sondern regieren, nicht Gewalt, sondern die Pflicht gegen die Gemeinde üben, dem veränderten Religionsbewußtseiu jedes Zeitalters, die ihm angemessene kirchliche Erscheinungsform zu schaffen, oder wenigstens zu gewähren. Denn nur auf diese Weise kann der Zweck des kirchlichen Lebens erreicht werden, nur auf diese Weise kann der Einzelne, wie die Gesammtheit, Erhebung und Erbauung in der Kirche finden, und zum Bewußtsein über deren Wesen und Inhalt gelangen. Demnach können und müssen kirchliche Anordnungen und Verfügungen, ihrer innersten Bestimmung nach, steter Veränderung unterliegen und sind sie daher durchaus von religiösen Geboten und Satzungen zu unterscheiden, welche mit Recht ewige Geltung für sich in Anspruch nehmen. Gehen wir nun nach diesen flüchtigen Andeutungen an die Darstellung des jüdischen Kultus, so finden wir in der mosaischen Gesetzgebung das Opfer, als den Hauptbestandtheil desselben, besonders hervorgehoben. Die angegebnen verschiednen Opfergattungen lassen sich sämmtlich auf zwei Klassen reduziren, auf Dankopfer und auf Sühneopfer; denn alle sollen entweder für empfangene Wohtthaten die Gefühle der Dankbarkeit an den Tag legen, oder wie das Sühneopfer den unheildrohenden Zorn Gottes abwenden. Daß Letzteres die ursprüngliche Bedeutung des Sühneopfers ist, ersehen wir aus dem Vergleich mit dem Heidenthum, aus welchem der Opferkultus des Judenthums überhaupt herübergenommen ist, nur mit etwas verändertem Zeremoniel und dem Unterschiede, daß er hier nicht mehr Göttern, sondern dem alleinigen Gotte gilt. Diese Weise der Gottesverehrung gehört aber einer untergeordneten Stufe des Religionsbewußtseins an. Denn an sich sind die Opfer in ihrer krassen, sinnlichen Gestalt ein inadäquater und nur mittelbarer Ausdruck des Geistes; ferner ist das Opfer in seiner höchsten Bedeutung, nur die Anerkennung der göttlichen Allmacht, es ist der Tribut, welchen der Mensch als Zeichen seiner Unterwürfigkeit unter die Oberherrlichkeit Gottes darbringt. Es kann daher durch das Opfer wol Gehorsam und Demuth, Dank und Hingebung ausgedrückt werden, nimmermehr aber die Liebe zu Gott, nimmermehr das in dem tiefsten Innern unsres Gemüthes stets rege und lebendige Verlangen und Sehnen nach seiner Erkenntniß. Nach dem Untergang des jüdischen Staates und der Zerstörung des Tempels, bildete das Gebet die Seele des Gottesdienstes. Wir können uns von denen, welche es aus dem Talmud zu erweisen suchen, nicht bereden lassen, daß das Gebet nur darum au die Stelle der Opfer getreten sei, weil diese mit der Einäscherung des Tempels unmöglich wurden und daß das Gebet daher nur ein den Opfern entsprechendes Surrogat sei. Wir müssen vielmehr die Erhebung des Gebetes zum Wesen des Gottesdienstes als die nothwendige Entwickelung des religiösen Geistes betrachten. Das Opfer, welches sich gerade durch die ausführliche bis ins Kleinste gehende Beschreibung, die es in der mosaischen Gesetzgebung gefunden, als eine bloß kirchliche Institution erweist, würde bei der später allgemeinern Vertiefung und Verinnerlichung des jüdisch-religiösen Lebens ohnedies dem dieser Innerlichkeit gemäßer» Ausdruck des Gebetes haben weichen müssen. Das Wort ist ein viel angemessener Herold unsrer Gesinnungen und Gefühle als das Opfer; kaum kann man das Wort mit seiner ätherischen Hülle den Körper des Geistes nennen, es ist die höchste und unmittelbarste Form, in welcher der Geist zur Erscheinung kommen kann; durch die Sprache, und nur