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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-01-26 · Heft 5 (26.1.1846) · p. Seite 69

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 5 (26.1.1846)
Date
1846-01-26
Page
Seite 69 (sequence 9)
Language
German
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69 Weikersheim hat zur Anschaffung und baulichen Einrichtung eines Schulhauses aus dem allgemeinen Reservefonds der Staatshauptkasse einen Beitrag von 300 Fl. erhalten. Der Beobachter enthält folgenden Artikel: „Ucber Zittels Motion in Betreff einer allgemeinen Religionsfreiheit. Die Zeitungen berichteten uns kürzlich über den vom badischen Abgeordneten Zittel gestellten Antrag auf Religionsfreiheit. So sehr man die Motive, die diesem Antrag zu Grund liegen, achten muß, und so überzeugend und beredt die Nächtheile der länger» Entziehung einer allgemeinen Religions- und Gewissensfreiheit unbeschadet der staatsbürgerlichen Rechte darin dargethan sind: eben so sehr muß man es bedauern, daß Zittel bei Anwendung seiner Grundsätze auf die einzelnen Religionsgenossenschaften nicht den freien und vorurtheilslosen Blick bewährte, welcher seiner Motion eine noch allgemeinere Anerkennung, als dies der Fall ist, zu verschaffen geeignet gewesen wäre. Zittels Antrag wurde auch in Württemberg vielfach besprochen, und verdient daher auch in diesen Blättern näher beleuchtet zu werden. Der Schlußantrag der ebengenannten Motion geht dahin: „daß die Bestimmung, wonach die volle staatsbürgerliche Berechtigung auf gewisse christliche Konfessionen beschränkt werde, aufgehoben, dagegen das Recht der freien kirchlichen Assoziation und der freien öffentlichen Ausübung des Kultus für alle Landeseinwohner, sofern ihre religösen Grundsätze mit den allgemeinen Bürgerpflichten nicht im Widerspruch» stehen, ausgesprochen und wenigstens für die Bekenner der christlichen Religion festgesetzt werde." Der Antragsteller motivirt diesen seinen Antrag, die Religionsfreiheit nur auf christliche Konfessionen auszudehnen, damit: „daß der Abneigung gegen eine unter uns lebende Religionspartei (die Israeliten) mehr Rechnung zu tragen sei, als der Gerechtigkeit." Zittel stellt somit den gefährlichen Grundsatz auf, daß der Staat, insofern er irgend eine Abneigung gegen eine Religionspartei fühle, befugt sei, derselben Gerechtigkeit zu versagen und die natürlichen Menschenrechte zu entziehen. Wohin aber sollte das führen, wenn es der launischen Zärtlichkeit eines Staates unterstellt werden sollte, eine Religionspartei zu emanzipiren ober nicht? Zittel schreibt diese Abneigung gegen die Israeliten der Lebensweise ihrer unteren Volksklassen zu, um deren willen die ganze Genossenschaft ihrer Staatsbürgerrechte verlustig erklärt ist. Ich möchte ihn aber fragen, wo die Leute seien, welche zu der Lebensweise der untersten christlichen Bolksklassen besondere Zuneigung fühlen? In Sachen der Emanzipation der Israeliten wurden schon so viele Albernheiten vorgebracht, daß man ein gar seltsames Büchlein darüber schreiben und einem solchen etwa den Titel geben könnte: „Sammlung verschiedener Traktätlein, die klar beweisen, wie gewisse Deutsche alle ihre Geisteskraft zusammenraffen thäten, um ein stichhaltiges Mittel ausfindig zu machen, wodurch mit scheinbarem Rechte die so vermaledeite Judenemanzipation trotz des hereinbrechendcn Lichts noch im Schatten Hintertrieben werden könne." Das, was der Zittel'schen Motion ihren Glanz verleiht, ist die idealische schöne Zeit, die er dem deutschen Volke vorführt. Man wird durch seine flüssige Rede unwillkürlich fortgerissen und glaubt sich schon der Zeit nahe geführt, wo die konfessionellen Schranken fallen werden, denn, sagt er, der wohlgesinnte und einsichtsvolle Theil des deutschen Volks ist zu der Einsicht gelangt, daß die religiöse Ucberzeugung das unantastbare Gut des Einzelnen ist, daß Liebe vereinen müsse, was Glauben geschieden hat. Allein wie bitter wird man enttäuscht, wenn man an den eingefleischten Egoismus der Gegenwart denkt? Zittel selbst wagt cs nicht, die Hand an alle konfessionellen Schranken zu legen, und zieht somit seine schönen, rührenden Worte wenigstens zum Theil zu hohlen Phrasen herab. Er will Religionsfreiheit, aber nur für christliche Konfessionen, und doch meint er, das deutsche Volk sei zu der Einsicht gelangt, daß religiöse Ucberzeugung das unantastbare Gut jedes Einzelnen sei. Zittel sagt ferner: „Der Staat hat zuzusehen, daß nicht der Geist der Unsittlichkeit in einer Religionsgenossenschaft Platz greife, und nicht staatsgefährliche Grundsätze in ihr gepflegt werden; aber so lange das nicht der Fall ist, kann er ihr das Prädikat und die Anerkennung als einer christlichen Gemeinde nicht versagen u. s. w." Nun, wenn Sittlichkeit und Gesetzlichkeit allein das Christenthum ausmachen: wo ist denn dann die übergroße Scheidewand, welche die Christen von den Israeliten trennt? Doch der Antrag Zittels, der selbst bei der vielgepriesenen Aufgeklärtheit der Gegenwart sich vor 5*

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